Absicherungen fuer das Alter

Absicherung für’s Alter: Wie Berufseinsteiger mit der Riester-Rente vorsorgen

Nach der Ausbildung bzw. dem Studium direkt über die Rente nachdenken? Wer sich für das Alter absichern möchte, der macht das. Besonders die Riester-Rente hat hier einiges zu bieten.

Absicherungen fuer das Alter
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Nach der Ausbildung oder dem Studium denken die wenigsten schon über das Alter nach. Gemeint sind dabei nicht nur die Punkte Familienplanung und Hausbau – auch das Thema Altersvorsorge kommt den meisten Berufseinsteigern gar nicht erst in den Sinn. Lieber fließt das Geld in die eigene Wohnung oder das Auto – nicht aber in das Sparschwein. Dabei ist es so wichtig für das Rentenalter vorzusorgen. Die gesetzliche Rente alleine wird im Alter schließlich sicherlich nicht ausreichen. Wer seinen Lebensabend nicht als Sozialfall verbringen will, der fängt also besser früh an, Geld zurückzulegen.

Berufseinsteiger sind bestens beraten, wenn sie sich schon sehr früh Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Insbesondere die Riester-Rente könnte durch die staatliche Förderung für viele sehr interessant sein. Insbesondere für alle diejenigen, die noch unter 25 Jahre alt sind und/oder schon Kinder haben. Dann können Sie noch von einige Zulagen profitieren. Aber auch einige Steuervorteile sind obendrein noch drin.

Die Zulagen der Riester-Rente im Überblick

❖ Grundzulage:

Wer eine Riester-Rente abschließt, der erhält in der Regel eine Grundzulage. Diese beträgt für alle Sparer 154 Euro. Sie sparen also vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens und bekommen dafür 154 Euro vom Staat geschenkt.





❖ Berufseinsteiger-Bonus:

Sind Sie Berufseinsteiger und unter 25 Jahre alt, dann bekommen Sie noch einen so genannten einmaligen Berufseinsteiger-Bonus oben drauf. Dabei handelt es sich um 200 Euro. Der Vorteil: Sie müssen keinen eigenen Antrag dafür stellen. Die 200 Euro werden einfach zusätzlich gezahlt, sofern Sie noch nicht 25 Jahre alt sind. Voraussetzung hierfür ist nur, dass Sie den erforderlichen Mindesteigenbetrag in Höhe von 60 Euro zahlen. Nur so können Sie die Zulage erhalten.

❖ Kinderzulage:

Vor allem für alle diejenigen, die unter 25 Jahre alt sind und schon ein Kind haben oder bekommen, ist die Riester-Rente optimal, denn in der Elternzeit winken staatliche Förderungen. Neben Grundzulage und Berufseinsteiger-Bonus erhalten Sie dann auch noch eine Kinderzulage. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt diese Zulage 300 Euro. Für ältere Kinder gibt es hingegen nur 185 Euro (Quelle: www.amv.de ➔ Riester-Rente).

Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtversicherung gewertet. Ihnen steht während der Elternzeit also auch das geförderte Riester-Modell offen. Dabei gilt: Wer in der Elternzeit ist, der hat 36 Monate nach dem Geburtsmonat des Kindes Anspruch auf staatliche Förderung. Kommt z.B. zwei Jahre nach der Geburt noch ein zweites Kind dazu, werden die fehlenden zwölf Monate nach der Geburt des zweiten Kindes später hinzugerechnet. Nach dem zweiten Kind verlängert sich der Förderanspruch also auf insgesamt 48 Monate. Das bedeutet also: mehr Kinder – höhere Zuschläge.


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So berechnen Sie den Mindesteigenbetrag für die Riester-Rente

Moeglichkeiten der Vorsorge
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Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie wissen, dass Sie vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen müssen. Diese zwei Beispiele sollen nun verdeutlichen, wie Sie anhand Ihrer Situation den Mindesteigenbetrag berechnen.

» Beispiel 1:

Johannes (22) arbeitet schon drei Jahre lang als Mediengestalter. Nun möchte er eine Riester-Rente abschließen. 2014 betrug sein Jahresbruttoeinkommen 20.000 Euro. Vier Prozent von 20.000 Euro sind 800 Euro. Da er noch unter 25 Jahre alt ist, wird von dieser Summe nicht nur die Grundzulage, sondern auch der Berufseinsteiger-Bonus abgezogen. Er muss somit im ersten Jahr monatlich 37,16 Euro bezahlen, um die volle Förderung zu erhalten.

» Beispiel 2:

Maria (26) hat 2014 ihr Studium abgeschlossen und arbeitet nun in einem Architekturbüro. Da für den Abschluss der Riester-Rente das Vorjahresbruttoeinkommen herangezogen wird, muss Maria für die volle Förderung 60 Euro im ersten Jahr zahlen. Der Grund: Da sie als Berufseinsteigerin im Vorjahr kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt hat, muss sie den so genannten Sockelbetrag zahlen – und dieser liegt bei 60 Euro.

Tipp: So kommen Sie in den Genuss von Steuervorteilen

Als Berufseinsteiger können Sie natürlich auch in den Genuss von Steuervorteilen kommen. Zum Beispiel, indem Sie Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das heißt also, dass Sie die eingezahlten Beiträge für die geförderte Vorsorge sowie die Zulagen bei der Steuer geltend machen dürfen. Anerkannt werden bis zu 2.100 Euro im Jahr (Quelle: www.finanzen.de).

Mandy

Mandy gehört zum Team von Tipps.net und strotzt nur so vor Kreativität. In den Bereichen Mediengestaltung, Fotografieren aber auch Haushalt und Garten gibt sie ihr Wissen am liebsten weiter.