Ansprueche geltend machen

Flugausfall bei Pauschalreise – diese Ansprüche können Sie jetzt geltend machen

Wird ein Flug annulliert, ist das mehr als ärgerlich. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie allerdings Anspruch auf eine Ticketerstattung.

Ansprueche geltend machen
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Urlaub zur Entspannung

Seit einer Woche bin ich zurück aus dem Herbsturlaub, den ich auf der Insel Rügen verbracht habe. Ich muss sagen, es war sehr schön, aber auch ziemlich kalt um die Nase, eben typisch deutsches Herbstwetter. Im nächsten Jahr werde ich mich deshalb wohl für ein wärmeres Reiseziel entscheiden und eine Pauschalreise buchen. Die Planung hierfür wird deutlich umfangreicher, denn es müssen alle Eventualitäten wie Krankheit zum Reisezeitpunkt, oder plötzliche Arbeitslosigkeit mit einkalkuliert und abgesichert werden. Doch was, wenn bei mir alles glatt läuft, aber die Fluggesellschaft meinen Flug streicht?

Wenn aus Entspannung Stress wird

Tritt dieser Fall ein, ist der Ärger groß, denn der lang geplante Urlaub kann erst später angetreten werden, oder fällt gar komplett ins Wasser. Die Fluggesellschaften sind zwar bemüht, dem Reisenden einen Alternativflug anzubieten, allerdings ist das nicht immer möglich. Haben Sie die Hiobsbotschaft erst einmal verdaut, sollten Sie sich dringend um eine Entschädigung kümmern. In der Verordnung EG Nr. 261/2004 heißt es dazu,

Fluggästen, deren Flüge annulliert werden, sollten entweder eine Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung unter zufrieden stellenden Bedingungen erhalten können, und sie sollten angemessen betreut werden, während sie auf einen späteren Flug warten.

Doch was genau bedeutet das nun im Ernstfall? Wie Sie sich bei einem Flugausfall verhalten sollten und was Ihnen an Entschädigungsleistungen zusteht, habe ich in diesem Beitrag zusammengefasst. Die gute Nachricht gleich vorweg, wer den bürokratischen und zeitintensiven Aufwand scheut, kann auch die Experten von Flightright mit der Durchsetzung der Entschädigung beauftragen. Die Fachleute sind seit mehr als acht Jahren am Markt und haben bereits mehrere Auszeichnungen für ihren exzellenten Service erhalten.

Steht fest, dass Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie zwei Möglichkeiten:





  1. Ticketpreis erstatten lassen
  2. Flug umbuchen

Für welche Variante Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Kostengünstiger ist es, wenn Sie einen Alternativflug finden, der preislich unter dem liegt, den Sie ursprünglich gebucht haben. Lässt sich kein günstigerer Flug finden, sollten Sie auf das Angebot der Airline eingehen.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Ein Flugausfall ist kein Freifahrtschein für eine Entschädigung, denn auch die Airline hat Rechte. Tritt einer der folgenden Punkte ein, kann es sein, dass Sie den Flugausfall akzeptieren müssen.

  • der Flugausfall wurde Ihnen mindestens 14 Tage vor Abflug mitgeteilt
  • extrem schlechte Wetterlage (zum Beispiel Schneesturm)
  • Streik der Piloten oder des Bodenpersonals

Die genannten Gründe fallen in die Kategorie „außergewöhnliche Umstände“, für die es keine eindeutige Rechtssprechung gibt. Zwar muss in den meisten Fällen auf eine Entschädigung verzichtet werden, der Bundesgerichtshof hat aber auch schon einer Klage entsprochen, bei der die Reisenden wegen Streiks der Passagierkontrollen nicht fliegen konnten. Deshalb sollte immer der Einzelfall geprüft werden.

Hinweis: Eine Flugverspätung ist nicht gleichzusetzen mit einem Flugausfall, hier gelten andere Rechte, die bei Finanztipp nachgelesen werden können.

Reiserechte
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Flug gestrichen – Betreuung am Flughafen

Leider ist es Realität, dass Flüge erst kurz vor dem geplanten Start gestrichen werden und der Reisende sich bereits am Flughafen befindet und womöglich schon sein Gepäck aufgegeben hat. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft in der Pflicht, sich um die Betreuung der Wartenden zu kümmern.

In erster Linie zählt dazu die Versorgung mit Snacks und Getränken und ein Platz in der Wartezone. Auch die Möglichkeit, mit Angehörigen oder wartenden Personen am Zielort Kontakt aufzunehmen, muss von der Airline gewährleistet werden. Kann der Ersatzflug erst am Folgetag oder sogar noch später erfolgen, ist dem Reisenden die Unterbringung in einem Hotel zu ermöglichen und auch der Transfer dorthin von der Fluggesellschaft zu organisieren.

Welche finanzielle Entschädigung steht mir zu?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden und ist vom Einzelfall abhängig. Die Beträge variieren je nach Reisestrecke.

ReisestreckeEntschädigung
bei Flügen bis zu 1.500 km250 Euro
alle EU-Flüge über 1.500 km, sowie
Flugstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km
400 Euro
Flüge außerhalb der EU und von mindestens 600 km600 Euro

Gibt es eine Frist für die Erstattung nach Flugausfall?

Ja, allerdings beträgt diese maximal drei Jahre. Solange haben Sie – quasi auch rückwirkend – Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.

Dagmar

Dagmar gehört zum Team von Tipps.net. Fechten und Fotografieren gehören zu ihren liebsten Hobbys. Wenn es aber darum geht Tipps zum Besten zu geben, ist sie in den Bereichen DIY und Gesundheit nicht mehr zu stoppen.