was gilt es im Erbfall zu tun

Was tun im Erbfall – 5 Tipps

Der Tod eines nahen Verwandten ist ein schockierendes Ereignis. Dies gilt um so mehr, wenn der Todesfall unvorhergesehen eintritt. Gehören Sie zur Gruppe der Erben, so haben Sie einige Aufgaben zu erledigen, die teilweise auch noch mit zeitlichen Restriktionen verknüpft sind. Viel Zeit zum Trauern bleibt den Hinterbliebenen in diesem Fall nicht. Werden Fristen nicht eingehalten, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Die Wahrnehmung Ihrer Rechte als Erbe hat nichts mit Pietätlosigkeit oder mangelnder Trauer zu tun, sondern ist sicher auch im Sinne des Erblassers. Also, was gilt es im Erbfall zu tun?

was gilt es im Erbfall zu tun
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Tipp 1 – Unverzüglich den Erbschein beantragen

Der Erbschein qualifiziert Sie als Verfügungsberechtigter über das Erbe. Der Erbschein wird bei dem Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers beantragt. Um den Erbschein zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, über das Erbe zu verfügen. Neben der Sterbeurkunde benötigen Sie im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge das Familienstammbuch, bei Testamenten oder Erbverträgen das jeweilige Dokument.

Wenn es beispielsweise darum geht, Daueraufträge oder Lastschriften bei der Bank zu stoppen, ist der Erbschein unabdingbar.

Tipp 2 – Krankenversicherung abklären

Wenn Sie im Rahmen der Familienversicherung bei dem Verstorbenen mitversichert waren, ist die Weiterversicherung in der bisherigen Form natürlich nicht mehr möglich. Sie können selbst in den bestehenden Vertrag eintreten oder in eine andere Krankenversicherung wechseln. Die Frist, um die Entscheidung zu treffen, beträgt drei Monate.





Tipp 3 – Unverzüglich andere Versicherungen informieren

Sollte der Verstorbene eine Lebensversicherung gehabt haben, muss der Versicherer innerhalb von drei Tagen über das Ableben informiert werden. Das gilt auch für Unfallversicherungen mit Todesfallleistung. Gerade bei einer Todesursache, die nicht eindeutig ist, verlangen die Versicherungen sofortige Benachrichtigung. Zur Auszahlung der Versicherungssumme benötigen Sie den Versicherungsschein und eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde. Auch wenn Sie im Vertrag nicht begünstigt sind, sollten Sie zum Schutz der Interessen der begünstigten Person umgehend handeln.

Tipp 4 – Laufende Verträge überprüfen

Die meisten Verträge, gleich ob Zeitschriftenabonnements, Vereinsmitgliedschaften, öffentliche Versorger oder Versicherungen, werden heute per Lastschrift oder Dauerauftrag beglichen. Schauen Sie in die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate, und machen Sie eine Aufstellung der laufenden Verträge – nicht alle Zahlungsverpflichtungen enden automatisch mit dem Todesfall. Einige Verträge können auf den Ehepartner übertragen werden. Dazu gehören unter anderem der Mietvertrag oder Privatversicherungen.

Tipp 5 – Eigene Ansprüche sichern

Die Hinterbliebenen haben in der Regel ein Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente. Wenn der Verstorbene ein Berufsleben lang Beiträge zur Hinterbliebenenversorgung entrichtet hat, ist es nur recht und billig, wenn diese Ansprüche auch unverzüglich geltend gemacht werden. Hat der Erblasser jedoch selbst eine Rente bezogen, so ist die zahlende Instanz auch sofort vom Tod des Begünstigten zu informieren,da mit Eintritt des Todesfalles die Ansprüche erlöschen. Über diesen Zeitpunkt hinaus erhaltene Bezüge müssen zurückgezahlt werden.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.