Wohnungsbaupraemie sichern

Wohnungsbauprämie sichern – So gehen Sie vor!

Mit den Turbulenzen an den Aktienmärkten in den letzten Jahren hat still und leise eine Sparform wieder bei den Anlegern Einzug gehalten, die im Aktienrausch als „verstaubt“ galt: das Bausparen! Nach dem Sparbuch und Festgeldern ist das Bausparen eine der sichersten Sparanlagen. Der Gesetzgeber hatte vor einigen Jahren geplant, die staatliche Förderung für Bausparen abzuschaffen, aber nach wie vor erhalten Sparer eine attraktive Förderung und sollten sich diese sogenannte Wohnungsbauprämie sichern.

Wohnungsbauprämie sichern – So gehen Sie vor
Wohnungsbauprämie sichern | © Coloures-Pic – stock.adobe.com

Eigenheim-Förderung

Die Bausparkassen selbst tragen ihren Teil dazu bei, dass trotz niedriger Nominalverzinsungen ansehnliche Renditen erwirtschaftet werden. Wer sechs Jahre Anspardauer akzeptieren kann, und dann noch ein Jahr Geduld hat, bis die Sperrfrist vorbei ist, wird belohnt. Bei Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Gebühr fällig, die von vielen Instituten wieder zurück erstattet wird, wenn der Sparer auf das Darlehen verzichtet.

Die Tarife decken in der Verzinsung alle Bereiche ab. Wer auf jeden Fall eine wohnwirtschaftliche Verwendung plant, erhält in der Ansparphase weniger Zinsen, zahlt aber für das Darlehen auch weniger. Wer sich noch nicht schlüssig ist, wählt eine Mischkalkulation, und wer weiß, dass er nur sparen möchte, kann je nach Institut immer noch bis zu vier Prozent Guthabenzins erhalten. Unter Berücksichtigung der Sparförderung und den bei Bausparverträgen üblichen Kontoführungsgebühren erzielt der Sparer durchaus eine attraktive Rendite von sechs Prozent und leicht darüber.

Bausparvertrag Guthaben – Verwendung

Ein Bausparvertrag muss nicht zwangsläufig für den Erwerb oder den Bau einer Immobilie verwendet werden. Die Wohnungsbauprämie erhält nach sieben Jahren, wer bei Vertragsabschluß 25 Jahre oder jünger ist, auch wenn das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird. In allen anderen Fällen genügt der Nachweis der Bausparkasse oder des Vertreters, dass eine wohnwirtschaftliche Verwendung stattfindet. Diese Aussage ist mit der jeweiligen Bausparkasse zu klären.





Eigenheim-Förderung
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Wer kann sich die Wohnungsbauprämie sichern?

  • Jeder in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtige Bürger hat ab dem 16. Lebensjahr Anspruch auf die Wohnungsbauprämie als staatliche Bausparförderung.
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Ledigen 25.600 Euro im Jahr nicht übersteigen, bei Verheirateten 51.200 Euro pro Jahr. Wichtig ist der Satz „das zu versteuernde Einkommen“, also nicht das Brutto-Einkommen!
  • Alleinstehende erhalten die Wohnungsbauprämie bis zu einer jährlichen Sparrate von 512 Euro pro Jahr, Verheiratete bis zu 1024 Euro pro Jahr. Eine Familie mit einem 17 Jahre alten Kind, und einem Verdiener mit einem Brutto-Einkommen von 55.000 Euro im Jahr, kann, da das zu versteuernde Einkommen unter die 51.200 Euro-Grenze rutscht, 1.536 Euro im Jahr prämienbegünstigt ansparen.
  • Den Antrag für die Wohnungsbauprämie erhalten die Bausparer einmal jährlich von der Bausparkasse. Sie muss jedes Jahr neu beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch.

Wohnungsbauprämie bei Schwäbisch Hall

Bausparer von Schwäbisch Hall erhalten den Wohnungsbau Prämienantrag zusammen mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug. Der vollständig ausgefüllte Beitrag muss an Schwäbisch Hall zurückgesendet werden.

Wohnungsbauprämie von LBS

Sparkassen-Kunden haben ihren Bausparvertrag in der Regel bei LBS. Dort ist der Ablauf wie bei Schwäbisch Hall. Das Formular für die Wohnungsbauprämie erhalten Sie online aber auch hier.

Wohnungsbauprämie von BHW

BHW Bausparer sollten sich unbedingt diese Seite anschauen. Dort finden Sie alle Informationen rund um den Antrag. Auch ein Muster für die Beantragung ist vorhanden.

Fazit

Im Hinblick auf die aktuellen Kapitalmarktzinsen ist ein Bausparvertrag, vor allem mit staatlicher Förderung, eine echte Alternative für die Geldanlage. Außerdem: Das Wohn-Riester  ist ebenfalls eine effektive Anlage.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.