betriebliche altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel

Was wird aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn man den Arbeitgeber wechselt? Ob Sie die Betriebsrente mitnehmen sollten, oder besser neu anlegen, erfahren Sie hier.

betriebliche altersvorsorge
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Es ist nur wenige Jahre her, dass der Wechsel des Arbeitgebers Ihnen in Bezug auf die Betriebsrente keine Wahl ließ. Nutzte der neue Chef ein anderes Versorgungswerk, konnten Sie Ihren Vertrag nur beitragsfrei stellen lassen oder aus eigener Tasche weiter bezahlen. Durch das Portabilitätsgesetz zur betrieblichen Altersvorsorge hat sich dies geändert. Arbeitnehmer haben das Recht, den bestehenden Vertrag auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dabei gilt es allerdings, einige Punkte zu berücksichtigen, um Verluste zu vermeiden.

Übertrag der Betriebsrente ist renditeschädlich

Einige Faktoren sprechen gegen den Ãœbertrag eines bestehenden Vertrages in neues Versorgungswerk.

  • Betrug der Garantiezins im Jahr 2003 noch 3,25 Prozent pro Jahr, ist er inzwischen auf fast die Hälfte, 1,75 Prozent pro Jahr gesunken. Bei einem Ãœbertrag gilt dann der neue Garantiezins.
  • Bleiben wir bei dem Jahr 2003, so sind heute neue Sterbetafeln gültig. Diese berücksichtigen eine höhere Lebenserwartung. Auf dieser Grundlage mussten die Versicherungsinstanzen die garantierten Renten für Neuverträge ebenfalls senken.
  • Ab Ende 2012 gilt in Deutschland die Vorgabe der EU-Kommission, dass es keine geschlechtsspezifischen Tarife mehr geben darf. Die Konsequenz aus der Mischkalkulation ist im Vergleich zu den aktuell noch gültigen Tarifen, dass Männer eine niedrigere Rente, Frauen dagegen mit einer höheren Garantierente rechnen können.
  • Altverträge sind von diesen Neuerungen nicht betroffen.

Die Auswirkungen im Rechenbeispiel

Laut der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) hat eine Portierung gravierende Folgen. Das Beispiel der Versicherungsmathematiker*innen basiert auf einem Vertrag aus dem Jahr 2003, in dem ein Arbeitnehmer im Alter von 30 Jahren monatlich 200 Euro in eine Betriebsrente anlegt. Die garantierte Monatsrente betrug in diesem Fall 710 Euro monatlich. Im Fall einer Portierung im Jahr 2012 würde sich die Garantierente auf 365 Euro im Monat reduzieren, fast eine Halbierung. Die Einzahlungen bleiben über den gesamten Zeitraum gleich. Würde der Übertrag im Rahmen eines Unisex-Tarifes vorgenommen, sinkt die monatliche Garantierente laut Angaben des DGbAV unter die Marke von 350 Euro monatlich.

Folgende Alternativen bieten sich an

  • Wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht auf den neuen Arbeitgeber übertrage können, weil dieser nur mit einem bestimmten Versicherer kooperiert, stellen Sie den Vertrag bis zu Beginn des Rentenalters beitragsfrei und zeichnen Sie eine neue Firmenrente.
  • In der Gesamtbetrachtung erreichen Sie damit bei Eintritt des Rentenalters zumindest eine Mischkalkulation mit den besseren Konditionen aus dem Altvertrag.
  • Alternativ bietet die DGbAV den Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, über ihre Clearingstelle Altverträge für den Arbeitgeber zu verwalten und so den Verwaltungsaufwand ebenfalls zu reduzieren.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.