Hausratversicherung in der WG

Hausratversicherung in der WG – So vermeiden Sie Fehler beim Versicherungsschutz

Die Hausratversicherung in der WG greift nicht automatisch bei allen Mietern. Was Sie für einen optimalen Versicherungsschutz tun können, lesen Sie hier.

Hausratversicherung in der WG
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Leben in Wohngemeinschaften

Bis vor einigen Jahren waren WGs Studenten und jungen Menschen vorbehalten, an eine Hausratversicherung dachten dabei die wenigsten. Die Zeiten des Zusammenlebens von Menschen haben sich geändert und viele, die eine Wohnung teilen, denken daran, dass sie im klassischen Sinn in einer Wohngemeinschaft leben. WGs ziehen sich heute durch alle Altersstrukturen, von Studenten über Paare die zusammenleben bis hin zu Senioren-Wohngemeinschaften. Da mit steigendem Alter auch der Gedanke an finanzielle Sicherheit eine Rolle spielt, sollte auch über die Hausratversicherung nachgedacht werden.

Klassisch ist nur der Hauptmieter versichert

Versicherungssituation

In den wenigsten Fällen wird der Mietvertrag von allen Bewohnern einer WG unterschrieben. Häufig gibt es einen Hauptmieter, das Mietverhältnis der anderen Mitbewohner wird durch Untermietverträge geregelt. Für die Versicherungsgesellschaft gilt in diesem Fall jedoch nur der Hausrat des Hauptmieters als versichert. Alle anderen Bewohner haben aufgrund geltender Ausschlussklauseln erst einmal keinen Versicherungsschutz. Die Klausel dazu lautet “Nicht versichert sind Sachen von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers”.

Absicherungsmöglichkeiten

Im Grunde müsste also jeder Mitbewohner den Mietvertrag und dann auch den Versicherungsvertrag unterschreiben. Gerade bei Studenten-WGs würde dies zu einem unnötigen Aufwand führen. Denkbar wäre auch, dass jeder Untermieter für sein eigenes Zimmer einen separaten Vertrag abschließt. Dabei fallen jedoch aufgrund von Mindestversicherungssummen häufig unnötige Mehrbeiträge an.

Mit der WG Klausel Versicherungschutz für Alle

Die Alternative dazu ist eine sogenannte WG-Klausel im Rahmen der Hausratversicherung. Diese ist kein Standard bei den Versicherern, aber als Extra zur Hausratversicherung verhandelbar.

  • Gegenstand ist, dass abweichend von den allgemeinen Versicherungsbedingungen auch der Hausrat der Untermieter im Versicherungsvertrag mit abgedeckt ist. Ein geringfügiger Mehrbeitrag ist auf jeden Fall für alle Beteiligten günstiger, als diverse Einzelpolicen mit Mindestdeckungssummen.
  • Für Studenten und Azubis in der ersten Ausbildung gilt eine Ausnahmeregelung. Leben diese während der Ausbildung auswärts vom Elternhaus ohne bereits einen eigenen Hausstand gegründet zu haben, gehen die Versicherer von einer „vorübergehenden Bleibe aus“. Die Besitztümer sind in dieser Zeit über den  Vertrag der Eltern abgesichert. Da dies jedoch auch eine Interpretationssache ist, sollte mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.