todesfall checkliste

Was ist im Todesfall zu tun? – Diese Checkliste hilft

Es gibt nichts schlimmeres im Leben, als einen geliebten Menschen zu verlieren. Noch zu Beginn der Trauer muss allerdings einiges erledigt werden. Aber was ist im Todesfall zu tun? Hier lesen.

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Dinge, die erledigt werden müssen. © familie-eisenlohr.de / stock.adobe.com

In solchen Momenten, in denen man lieber alleine sein und trauern möchte, bleibt eigentlich gar keine Zeit dafür. Als Hinterbliebene(r) haben Sie erst einmal derart viel zu tun und zu organisieren, dass Sie die Trauer wahrscheinlich erst im Nachhinein so richtig spüren werden.

Damit Sie in Ihrer Trauer nicht hin- und her telefonieren müssen, um in Erfahrung zu bringen, was bei einem Todesfall jetzt wirklich zu tun ist, habe ich Ihnen eine Liste erstellt, die Sie einfach nach und nach abarbeiten sollten. Holen Sie sich Hilfe von Verwandten, Freunden oder Bekannten, damit Sie nicht alleine dastehen mit den Entscheidungen und Sie auch eine stützende Schulter an Ihrer Seite haben.

Was ist im Todesfall zu tun? – Diese Schritt-für-Schritt Checkliste hilft

  • Sobald Sie den Tod festgestellt haben, müssen Sie natürlich erst einmal den Arzt verständigen, der dies natürlich aus ärztlicher Sicht noch einmal offiziell bestätigen muss. Anschließend wird dieser Ihnen dann einen Totenschein ausfüllen. Darauf ist Todesursache und -uhrzeit vermerkt.
  • Verständigen Sie die engsten Familienangehörigen über den Tod des Familienmitgliedes. Lassen Sie sich von ihnen auch helfen was die ganzen Formalitäten anbelangt.
  • Suchen Sie alle Unterlagen für das zuständige Standesamt zusammen. Dazu gehören Personalausweis, Geburtsurkunde, Stammbuch mit Heiratsurkunde bei Verheirateten, Scheidungsurteil, wenn der Verstorbene geschieden war oder eventuell auch im Bedarfsfall die Sterbeurkunde vom vorher gestorbenen Ehepartner.
  • Es kann sein, dass der oder die Verstorbene bestimmte Verfügungen oder Verträge gemacht hat. Das würde in diesem Fall Testament, Willenserklärungen über bestimmte Bestattungsarten, eventuelle Organspende usw. betreffen. Ab und an kann es auch passieren, dass der Verstorbene sich im Vorfeld schon mit dem Tod auseinandergesetzt hat und einige wichtigen Dinge selbst geklärt und festgelegt hat. Das kann ein Vertrag mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen sein. Wenn Sie solche Papiere finden, sollten Sie sich dort unbedingt melden.
  • Wenn Sie in dem gleichen Haushalt leben wie der oder die Verstorbene brauchen Sie bezüglich der Wohnung nichts zu tun. Anders sieht es aus, wenn sich die eigenen Kinder im Todesfall des Elternteils kümmern müssen. Hier muss dann in der Wohnung nach dem Rechten gesehen werden. Versorgen Sie eventuell dort lebende Tiere, stellen Sie Wasser, Strom und Gas ab, sodass keine weiteren Kosten mehr auf Sie zukommen kann.
  • Entscheiden Sie sich ziemlich schnell für ein Bestattungsunternehmen aus Ihrem Umkreis. Überlegen Sie sich, welche Aufgaben das Bestattungsunternehmen übernehmen soll und welche Sie selbst übernehmen wollen. Meist ist das auch eine Kostenfrage. Haben Sie in jedem Fall immer jemanden an Ihrer Seite, der Sie unterstützt und darauf achtet, dass Sie während Ihrer Trauer nicht von irgendjemanden über den Tisch gezogen werden was eventuelle Kosten betrifft.
  • Meist kurz nach dem Anrufen beim Bestattungsunternehmen kommt dieser auch schon den Verstorbenen abholen, um ihn in eine Leichenhalle zu überführen. Wie schlimm das auch klingen mag, aber in der Wohnung kann er oder sie ja nicht liegen bleiben.
  • Machen Sie mit dem Bestatter einen Termin aus bei dem weitere Einzelheiten geklärt werden. Bestimmen Sie schon jetzt, welcher Sarg bzw. welche Urne es sein soll, welche Sachen der oder die Tote anhaben soll und in welchem Umfang die Trauerfeier stattfinden soll.
  • Gehen Sie nun in das zuständige Standesamt, wo sich der Verstorbene zuletzt befunden hat. Lassen Sie sich dort die Sterbeurkunde ausstellen. Diese benötigen Sie nämlich um weitere Formalitäten zu klären.
  • Mit der Sterbeurkunde können Sie nun den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.
  • Auch die Krankenkasse muss über den Tod des Verstorbenen unterrichtet werden. Falls Lebens- oder Unfallversicherungen bestanden, müssen Sie auch dort Bescheid geben. Beim Vorstellen sollten Sie unbedingt Sterbeurkunde und die Versicherungspolice mitführen.
  • Was viele nicht wissen: Hinterbliebene können bei der Deutschen Post AG die Dreimonatsrente beantragen. Das gilt nur für Ehepartner, nicht für Kinder oder weitläufigere Verwandte und Bekannte. Hier bekommen Sie einen Vorschuss zur Hinterbliebenenrente. Sie bekommen die zuletzt gezahlte Rente mal Faktor 3. Beispiel: Der Verstorbene bekam eine monatliche Rente von 1000,- Euro, d.h Sie bekommen einen Vorschuss von 3000,- Euro. Zum Beantragen kann Ihnen das Bestattungsunternehmen sicherlich weiterhelfen oder Sie wenden Sie gleich an Ihre örtliche Poststelle.
  • Wenn der oder die Verstorbene noch arbeitstätig war, müssen Sie dem Arbeitgeber natürlich auch über den Todesfall unterrichten.
  • Nachdem Sie nun eventuell auch weitläufigeren Bekannten über den Todesfall informiert haben, ist es an der Zeit spezielle Sachen mit dem Bestattungsunternehmen zu klären
    » Um welche Bestattungsart soll es sich handeln. Erd-, Feuer- oder Seebestattung?
    » Wo soll die Grabstätte sein? Müssen Sie dazu eventuelle Grabnutzungsrechte erwerben oder verlängern?
    » An welchem Tag soll die Bestattung stattfinden?
    » Was soll von wem bei der Trauerfeier gesprochen werden? Haben Sie einen Pfarrer, der sprechen soll oder ein Trauerredner?
  • Bestellen Sie beim Gärtner Blumenschmuck für die Trauerhalle und für das Grab. Dort haben Sie eine Auswahl an Blumen, Kränzen und Trauerschleifen.
  • Wenn Sie dies wünschen, können Sie an dieser Stelle eine Anzeige in der Zeitung schalten und mögliche Trauerkarten verschicken. Achten Sie aber bitte darauf, dass wenn Sie den Tag und die Uhrzeit der Beisetzung angeben, alle wissen, wann Ihre Wohnung leer steht.
  • Viele treffen sich nach der Beisetzung noch auf eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen, dem sogenannten Leichenschmaus, in einem Restaurant oder Café. Wenn auch Sie das möchten, müssen Sie sich rechtzeitig um eine geeignete Lokalität kümmern. Die Anzahl der Gäste sollten Sie ungefähr wissen.

Nachdem die Beisetzung nun stattgefunden hat, können Sie erstmal in aller Ruhe trauern. Anschließend müssen aber auch noch die ein oder anderen Sachen geklärt und organisiert werden.

  • Fertigen Sie in aller Ruhe eine Danksagung an. Sie können diese in Form einer Anzeige in der Zeitung veröffentlichen lassen oder per Karten verschicken. Je nachdem wie Sie das lieber möchten.
  • Kontrollieren Sie alle Papiere. Gibt es noch offene Rechnungen, die bezahlt werden müssen? Was ist alles zu kündigen? Wohnung, Abos, Telefon, Strom?
  • Alle Versicherungen, Behörden und Ämter müssen über den Todesfall informiert werden.
  • Mit dem Erbschein können Sie nun das Testament eröffnen lassen.
  • Nach ungefähr 6 Wochen sind die Blumen und Kränze auf den Grab verblüht. Räumen Sie oder lassen Sie das Grab von einer Gärtnerei abräumen. Gleichzeitig können Sie auch von einer Grabpflege profitieren, wenn Sie keine Zeit haben sich um das Grab zu kümmern oder Sie außerhalb wohnen.
  • Nach einem halben Jahr wird ein Steinmetz mit der Fertigung eines Grabsteins beauftragt.

Nachdem Sie nun die wichtigsten Sachen geklärt haben, sollten Sie sich eine Auszeit gönnen und wieder etwas Kraft sammeln.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.