eBay Angebot löschen – So funktioniert’s

Manchmal kann es vorkommen, dass Sie bei eBay Ihr Angebot vorzeitig löschen müssen. Hier gilt es aber einiges zu beachten. Wie Sie ein eBay Angebot löschen, erfahren Sie hier.

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Manchmal muss man Gebote zurückziehen. © keBu.Medien / stock.adobe.com

Es kann viele Gründe geben, warum ein eingestelltes eBay-Angebot vorzeitig beendet werden soll – etwa weil ein Artikel beschädigt wurde, verloren ging oder falsche Angaben enthalten sind. Wichtig ist jedoch: Ein Abbruch ist nicht in jedem Fall ohne Weiteres möglich, besonders wenn bereits Gebote vorliegen.

Tipp: Anstatt eine Löschung vorzunehmen, können Sie das Angebot auch inhaltlich verändern. Zumal die eBay-Gebühren trotz Löschung bestehen bleiben.

Wann lässt sich ein eBay-Angebot beenden?

1. Festpreisangebote („Sofort-Kaufen“)

Diese lassen sich in der Regel problemlos löschen, solange keine Zusatzoptionen wie „Preisvorschlag“ aktiv genutzt wurden oder bereits ein bindender Kauf zustande kam.

2. Auktionen ohne Gebote

Wenn noch keine Gebote abgegeben wurden, können Sie das Angebot vorzeitig beenden – unabhängig von der Restlaufzeit.

3. Auktionen mit Geboten und mehr als 12 Stunden Restlaufzeit

Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:





  • Angebot komplett beenden und alle Gebote streichen
  • Den Artikel sofort an den Höchstbietenden verkaufen

4. Auktionen mit Geboten und weniger als 12 Stunden Restlaufzeit

In dieser Situation wird es strenger:
Sie können die Auktion nur noch vorzeitig beenden, wenn ein berechtigter Grund vorliegt – beispielsweise:

  • der Artikel wurde beschädigt
  • der Artikel ist verloren gegangen
  • wesentliche Informationen waren falsch
  • der Artikel ist nicht mehr verfügbar

Wie beendet man ein Angebot?

  1. Unter „Mein eBay“ → „Verkaufen“ → „Aktive Angebote“ das entsprechende Angebot wählen.
  2. Auf „Angebot vorzeitig beenden“ klicken.
  3. Eine der von eBay vorgegebenen Optionen auswählen (Gebote streichen oder an Höchstbietenden verkaufen).
  4. Bei Bedarf einen gültigen Beendigungsgrund angeben.
  5. Vorgang bestätigen.

Gebühren: Bleiben Kosten bestehen?

Ja, in vielen Fällen bleiben die Einstellgebühren bestehen, auch wenn das Angebot vorzeitig beendet wird. Verkäufer sollten sich daher gut überlegen, ob eine Löschung sinnvoll ist oder ob eine Bearbeitung des Angebots ausreicht (z. B. Beschreibung ändern, zusätzliche Fotos hochladen).

Was tun, wenn der Abbruch zu spät kommt?

Konnte die Auktion nicht rechtzeitig beendet werden und es liegt bereits ein Höchstgebot vor, sollten Sie sofort Kontakt zum Bieter aufnehmen. In vielen Fällen lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, zum Beispiel wenn der Artikel tatsächlich beschädigt oder verloren ist.

Kommt es zu einer Einigung, können Sie das über das Verfahren „Artikel nicht bezahlt“ dokumentieren, sodass eBay Gebühren rückerstatten kann.

➡ Quelle: Anwalt.de

Was tun, wenn keine Einigung möglich ist?

Kommt trotz mehrerer Versuche keine Einigung mit dem Höchstbietenden zustande, können Sie die Angelegenheit direkt über eBay klären. Nutzen Sie dazu die Funktion „Transaktion abbrechen“ oder „Problem mit Käufer melden“ in Ihrem eBay-Konto.

Dort geben Sie an, warum der Artikel nicht mehr geliefert werden kann – etwa wegen Verlust, Beschädigung oder fehlerhaften Angaben im Angebot.

eBay dokumentiert den Fall, informiert den Käufer automatisch und entscheidet nach Ablauf der Frist, wie weiter verfahren wird. Reagiert der Käufer nicht, wird die Transaktion in der Regel automatisch geschlossen. In vielen Fällen entfallen anschließend auch die Verkaufsgebühren, sofern ein nachvollziehbarer Grund vorlag.

Tipps von Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.

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