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eBay Angebot löschen – So funktioniert’s

Manchmal kann es vorkommen, dass Sie bei eBay Ihr Angebot vorzeitig löschen müssen. Hier gilt es aber einiges zu beachten. Wie Sie ein eBay Angebot löschen, erfahren Sie hier.

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Manchmal muss man Gebote zurückziehen. © keBu.Medien / stock.adobe.com

Dass Sie Ihr Angebot bei eBay löschen müssen oder möchten, kann viele Ursachen haben. Dies können zum Beispiel Waren sein, die während der Verkaufszeit beschädigt wurden. Insofern die Laufzeit des Angebotes zu diesem Zeitpunkt noch mehr als 12 Stunden beträgt, ist ein Löschen relativ problemlos.

Tipp: Anstatt eine Löschung vorzunehmen, können Sie das Angebot auch inhaltlich verändert. Zumal die eBay Gebühren trotz Löschung bestehen bleiben.

eBay stellt für das vorzeitige Beenden eines Angebotes ein Formular bereit, das mit der Artikelnummer des betroffenen Angebotes befüllt werden muss. Die Artikelnummer kann Ihrem Angebot direkt entnommen werden, ist aber auch in der Bestätigungs-E-Mail sowie unter Mein eBay ersichtlich.

Im Anschluss können Sie aus zwei Optionen den gewünschten Löschvorgang auswählen:

  • Die restliche Angebotszeit beträgt noch mehr als 12 Stunden – bereits vorhandene Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden. Sie können auch den Artikel an den aktuell Höchstbietenden verkaufen.
  • Die Restzeit beträgt weniger als 12 Stunden, dann können Sie nur die Auswahl Artikel an den Höchstbietenden verkaufen treffen.

Selbstverständlich möchte eBay abschließend den Grund wissen, warum Sie Ihr aktives Angebot gelöscht haben. Weiterhin bietet eBay den Service, allen potenziellen Käufern, die bereits ein Gebot auf das gelöschte Angebot abgegeben haben, eine Benachrichtigung über die Löschung per E-Mail zukommenzulassen.

» Kontakt aufnehmen

Konnte Ihr Angebot nicht mehr rechtzeitig gelöscht werden, sollten Sie sofort Kontakt zum Höchstbietenden aufnehmen. Dabei können Sie genau erklären, weshalb das Angebot eigentlich gelöscht werden sollte, zum Beispiel weil der Artikel verloren ging.

Wenn Sie sich daraufhin mit dem Höchstbietenden positiv einigen, können Sie durch Aktivierung der Rubrik nicht bezahlter Artikel auch eBay von den Umständen informieren. Wenn auch der Höchstbietende daraufhin die Einigung bestätigt, entfallen auch die sonst fälligen eBay-Verkaufsgebühren.

Wenn zwischen Ihnen und dem Höchstbietenden keine Einigung stattfindet, muss das Problem direkt über eBay geklärt werden (kann man hier machen).

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.