Antrag auf Gleichstellung: Das sollten Sie wissen!

Personen mit einem bestimmten Grad der Behinderung kรถnnen einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Was Sie alles รผber diesen Antrag wissen sollten, erfahren Sie hier.

Antrag auf Gleichstellung
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Bei der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt ist es fรผr jeden schwierig einen Job zu finden. Besonders schwer haben es aber Menschen mit einer Behinderung. Dabei kรถnnen Arbeitgeber ab einem bestimmten Grad der Behinderung sogar von einigen Vorteilen profitieren. Um den Arbeitsplatz eines behinderten Menschen zu sichern, kรถnnen diesen Menschen und den Arbeitgebern nรคmlich persรถnliche und finanzielle Leistungen gewรคhrt werden. Was damit genau gemeint ist, mรถchten wir Ihnen im Folgenden nun etwas genauer erklรคren. Zudem erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen fรผr die Antragstellung gegeben sein mรผssen, welche Nachweise Sie benรถtigen und wo Sie den Antrag stellen mรผssen.

Voraussetzungen fรผr die Antragstellung

Unter bestimmten Voraussetzungen kรถnnen Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 30 und hรถchstens 50 einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Bei Bewilligung dieses Antrages werden diese Personen mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Sie erlangen durch die Gleichstellung also den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Eine Gleichstellung kommt jedoch nicht fรผr Personen in Betracht, die weniger als 18 Stunden in der Woche arbeiten.

Der Gleichstellungsantrag kann nur bewilligt werden, wenn Sie nachweisen kรถnnen, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz





  • nicht erlangen oder
  • ihn nicht behalten kรถnnen.

Wenn Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen, dann wird grundsรคtzlich noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls auch noch beim Personalrat/Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung nachgefragt, ob Ihr Arbeitsplatz wirklich aufgrund Ihrer Behinderung gefรคhrdet ist. Wenn Ihr Arbeitsplatz nicht aufgrund Ihrer Behinderung, sondern beispielsweise aufgrund der wirtschaftlichen Situation gefรคhrdet ist, dann kรถnnen Sie sich sicher sein, dass Ihr Antrag auf Gleichstellung abgelehnt wird. Eine schlechte wirtschaftliche Situation oder allgemeine betriebliche Verรคnderungen, von denen nicht behinderte Menschen gleichermaรŸen betroffen sind, rechtfertigen nรคmlich noch keine Gleichstellung.

Klare Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt mรผssen zudem auf Ihre Behinderung als Ursache zurรผckzufรผhren sein.

Welche Vorteile ergeben sich durch die Gleichstellung?

Fรผr Sie als Antragsteller und auch fรผr Arbeitgeber ergeben sich durch die Gleichstellung einige Vorteile, die wir hier einmal aufgelistet haben:

  • als Arbeitnehmer und Arbeitssuchender haben Sie die gleichen Rechte und Ansprรผche wie schwerbehinderte Menschen
  • besonderer Kรผndigungsschutz
  • zusรคtzliche Fรถrdermรถglichkeiten (Hilfe zur Arbeitsplatzausstattung/ Betreuung durch Fachdienst)
  • es ergeben sich besondere Beschรคftigungsanreize fรผr Arbeitgeber (Lohnkostenzuschรผsse)
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Welche Nachweise werden benรถtigt?

Fรผr die Antragstellung benรถtigen Sie einen Feststellungsbescheid des Landratsamtes oder aber einen sonstigen Bescheid รผber Ihren Grad der Behinderung.

Jugendliche und junge Erwachsene benรถtigen einen Bescheid รผber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Einen Antrag auf Gleichstellung kรถnnen Sie formlos (telefonisch, schriftlich, mรผndlich) bei Ihrer zustรคndigen Agentur fรผr Arbeit stellen. Dabei erfolgt die Gleichstellung rรผckwirkend vom Tag der Antragstellung. Formulare zur Antragstellung finden Sie hier:

ยป Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
ยป Befragung der Schwerbehindertenvertretung/des Betriebsrats

Wenn Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen, dann sollten Sie mรถglichst angeben, welche Auswirkungen Ihre Behinderung auf Ihre berufliche Tรคtigkeit hat. Zudem sollten Sie auch Grรผnde nennen, warum Ihr Arbeitsplatz behinderungsbedingt gefรคhrdet ist. Dazu zรคhlen zum Beispiel die folgenden Grรผnde:

  • hรคufige behinderungsbedingte Fehlzeiten
  • behinderungsbedingte eingeschrรคnkte Einsatzfรคhigkeit/verminderte Belastbarkeit
  • Notwendigkeit von Hilfsmitteln/Hilfeleistungen durch Mitarbeiter

Linktipps
Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen finden Sie auf diesen Websites:

ยป Talentplus.de – Besondere Rechte und Regelungen fรผr schwerbehinderte Menschen
ยป Schwbv.de – Gleichstellung fรผr behinderte Beamte

Schlusswort

Wie Sie sehen, kann ein Antrag auf Gleichstellung durchaus sinnvoll sein. Beraten Sie sich doch am besten einfach mal mit Ihrer Schwerbehindertenvertretung รผber dieses Thema.

Tipps von Mandy

Mandy gehรถrt zum Team von Tipps.net und strotzt nur so vor Kreativitรคt. In den Bereichen Mediengestaltung, Fotografieren aber auch Haushalt und Garten gibt sie ihr Wissen am liebsten weiter.

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