Antrag auf Gleichstellung

Antrag auf Gleichstellung: Das sollten Sie wissen!

Personen mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Was Sie alles über diesen Antrag wissen sollten, erfahren Sie hier.

Antrag auf Gleichstellung
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Bei der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt ist es für jeden schwierig einen Job zu finden. Besonders schwer haben es aber Menschen mit einer Behinderung. Dabei können Arbeitgeber ab einem bestimmten Grad der Behinderung sogar von einigen Vorteilen profitieren. Um den Arbeitsplatz eines behinderten Menschen zu sichern, können diesen Menschen und den Arbeitgebern nämlich persönliche und finanzielle Leistungen gewährt werden. Was damit genau gemeint ist, möchten wir Ihnen im Folgenden nun etwas genauer erklären. Zudem erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen für die Antragstellung gegeben sein müssen, welche Nachweise Sie benötigen und wo Sie den Antrag stellen müssen.

Voraussetzungen für die Antragstellung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 30 und höchstens 50 einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Bei Bewilligung dieses Antrages werden diese Personen mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Sie erlangen durch die Gleichstellung also den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Eine Gleichstellung kommt jedoch nicht für Personen in Betracht, die weniger als 18 Stunden in der Woche arbeiten.

Der Gleichstellungsantrag kann nur bewilligt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz





  • nicht erlangen oder
  • ihn nicht behalten können.

Wenn Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen, dann wird grundsätzlich noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls auch noch beim Personalrat/Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung nachgefragt, ob Ihr Arbeitsplatz wirklich aufgrund Ihrer Behinderung gefährdet ist. Wenn Ihr Arbeitsplatz nicht aufgrund Ihrer Behinderung, sondern beispielsweise aufgrund der wirtschaftlichen Situation gefährdet ist, dann können Sie sich sicher sein, dass Ihr Antrag auf Gleichstellung abgelehnt wird. Eine schlechte wirtschaftliche Situation oder allgemeine betriebliche Veränderungen, von denen nicht behinderte Menschen gleichermaßen betroffen sind, rechtfertigen nämlich noch keine Gleichstellung.

Klare Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen zudem auf Ihre Behinderung als Ursache zurückzuführen sein.

Welche Vorteile ergeben sich durch die Gleichstellung?

Für Sie als Antragsteller und auch für Arbeitgeber ergeben sich durch die Gleichstellung einige Vorteile, die wir hier einmal aufgelistet haben:

  • als Arbeitnehmer und Arbeitssuchender haben Sie die gleichen Rechte und Ansprüche wie schwerbehinderte Menschen
  • besonderer Kündigungsschutz
  • zusätzliche Fördermöglichkeiten (Hilfe zur Arbeitsplatzausstattung/ Betreuung durch Fachdienst)
  • es ergeben sich besondere Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (Lohnkostenzuschüsse)
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Welche Nachweise werden benötigt?

Für die Antragstellung benötigen Sie einen Feststellungsbescheid des Landratsamtes oder aber einen sonstigen Bescheid über Ihren Grad der Behinderung.

Jugendliche und junge Erwachsene benötigen einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Einen Antrag auf Gleichstellung können Sie formlos (telefonisch, schriftlich, mündlich) bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Dabei erfolgt die Gleichstellung rückwirkend vom Tag der Antragstellung. Formulare zur Antragstellung finden Sie hier:

» Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
» Befragung der Schwerbehindertenvertretung/des Betriebsrats

Wenn Sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen, dann sollten Sie möglichst angeben, welche Auswirkungen Ihre Behinderung auf Ihre berufliche Tätigkeit hat. Zudem sollten Sie auch Gründe nennen, warum Ihr Arbeitsplatz behinderungsbedingt gefährdet ist. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Gründe:

  • häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten
  • behinderungsbedingte eingeschränkte Einsatzfähigkeit/verminderte Belastbarkeit
  • Notwendigkeit von Hilfsmitteln/Hilfeleistungen durch Mitarbeiter

Linktipps
Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen finden Sie auf diesen Websites:

» Talentplus.de – Besondere Rechte und Regelungen für schwerbehinderte Menschen
» Schwbv.de – Gleichstellung für behinderte Beamte

Schlusswort

Wie Sie sehen, kann ein Antrag auf Gleichstellung durchaus sinnvoll sein. Beraten Sie sich doch am besten einfach mal mit Ihrer Schwerbehindertenvertretung über dieses Thema.

Mandy

Mandy gehört zum Team von Tipps.net und strotzt nur so vor Kreativität. In den Bereichen Mediengestaltung, Fotografieren aber auch Haushalt und Garten gibt sie ihr Wissen am liebsten weiter.