Wohneigentum unverheiratete Paare

Wohneigentum: Worauf unverheiratete Paare dringend achten sollten

Auch unverheiratete Paare können sich Wohneigentum kaufen. Damit es im Todesfall oder bei Trennung kein böses Erwachen gibt, sollten Sie zwei Dinge beachten.

Wohneigentum unverheiratete Paare
Es ist wichtig, Vorkehrungen zu treffen – © Monkey Business / stock.adobe.com

Rund zwei Millionen Menschen leben in Deutschland zusammen, ohne verheiratet zu sein. Es ist leicht nachzuvollziehen, dass nicht alle unverheirateten Paare in einer Mietwohnung leben. Viele besitzen gemeinsames Wohneigentum oder planen die Anschaffung.

Während es jedoch bei verheirateten Paaren im Falle einer Trennung oder des Todes in Bezug auf das gemeinsame Immobilieneigentum klare gesetzliche Regelungen gibt, sind unverheiratete Paare auf individuelle notarielle Regelungen angewiesen. Der Kauf von Wohneigentum für unverheiratete Paare erfordert sorgfältige Planung und Überlegung. Durch die Berücksichtigung der rechtlichen und finanziellen Aspekte sowie offener Kommunikation können Paare jedoch die Grundlage für ein erfolgreiches gemeinsames Eigentum schaffen.

Todesfall kann zu Verlust des Wohnrechtes führen

Wohneigentum Todesfall unverheiratet
Treffen Sie eine testamentarische Regelung – © Jeanette Dietl / stock.adobe.com

Zunächst einmal gilt, dass die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie ausschließlich anhand der Miteigentumsanteile im Grundbuch geregelt sind. Anteile an der Finanzierung oder eingebrachtes Eigenkapital spielen bei Tod oder Trennung keine Rolle. Zunächst sollte also eine testamentarische Regelung getroffen werden. Verstirbt einer der beiden Inhaber, und das Objekt fällt anteilsmäßig an dessen Erben, kann das Wohnrecht betroffen sein.

➡ Die Lösung:

Sinnvoll ist also ein Testament, welches ein lebenslanges Wohnrecht des überlebenden Partners sichert. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren ist allerdings ein handschriftlich aufgesetztes, von beiden unterschriebenes Dokument, nicht ausreichend. Zur Sicherung der Ansprüche muss das Testament von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt werden.





Wer zahlt bei einer möglichen Trennung?

Wohneigentum Trennung unverheiratet
Treffen Sie für den Fall der Trennung eine notarielle Regelung – © annebel146 / stock.adobe.com

Während bei verheirateten Paaren der Wert der Immobilie in aller Regel in den Zugewinn fällt und bei einer Scheidung entsprechend behandelt wird, entfällt bei Unverheirateten dieses Rechtsinstrument. Auch für den Fall der Trennung sollte daher eine notarielle Regelung getroffen werden. Diese kann vorsehen, wer im Trennungsfall in der Immobilie verbleiben kann und welche Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Aus diesem Grund muss das von beiden anteilig eingebrachte Eigenkapital ebenso dargestellt werden, wie die Aufteilung der Finanzierung, sofern nicht beide Partner die Darlehen gesamtschuldnerisch aufgenommen haben.

➡ Die Lösung:

Auch in diesem Fall ist eine notarielle Regelung sinnvoll. Stellt der in der Wohnung verbliebene Ex-Partner die Zahlung der Hypotheken ein, ist der Partner in der Pflicht, der die Wohnung verlassen hat. Eine Situation, die juristisch nicht ohne Weiteres aufgehoben werden und somit verheerende Folgen mit sich bringen kann.

Fazit:

Immobilienerwerb ist auch für unverheiratete Paare ein guter Schritt, um der Abhängigkeit von Mieterhöhungen zu entkommen und die Lebensqualität zu steigern. Vor dem Hintergrund des Kaufpreises für ein Objekt sind die Kosten für die notariellen Vereinbarungen vernachlässigenswert, geben aber die Rechtssicherheit, die verheiratete Paare aus den gesetzlichen Regelungen heraus haben.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.