Auch unverheiratete Paare kรถnnen sich Wohneigentum kaufen. Damit es im Todesfall oder bei Trennung kein bรถses Erwachen gibt, sollten Sie zwei Dinge beachten.

Rund zwei Millionen Menschen leben in Deutschland zusammen, ohne verheiratet zu sein. Es ist leicht nachzuvollziehen, dass nicht alle unverheirateten Paare in einer Mietwohnung leben. Viele besitzen gemeinsames Wohneigentum oder planen die Anschaffung.
Wรคhrend es jedoch bei verheirateten Paaren im Falle einer Trennung oder des Todes in Bezug auf das gemeinsame Immobilieneigentum klare gesetzliche Regelungen gibt, sind unverheiratete Paare auf individuelle notarielle Regelungen angewiesen. Der Kauf von Wohneigentum fรผr unverheiratete Paare erfordert sorgfรคltige Planung und รberlegung. Durch die Berรผcksichtigung der rechtlichen und finanziellen Aspekte sowie offener Kommunikation kรถnnen Paare jedoch die Grundlage fรผr ein erfolgreiches gemeinsames Eigentum schaffen.
Inhaltsverzeichnis
Todesfall kann zu Verlust des Wohnrechtes fรผhren

Zunรคchst einmal gilt, dass die Eigentumsverhรคltnisse an der Immobilie ausschlieรlich anhand der Miteigentumsanteile im Grundbuch geregelt sind. Anteile an der Finanzierung oder eingebrachtes Eigenkapital spielen bei Tod oder Trennung keine Rolle. Zunรคchst sollte also eine testamentarische Regelung getroffen werden. Verstirbt einer der beiden Inhaber, und das Objekt fรคllt anteilsmรครig an dessen Erben, kann das Wohnrecht betroffen sein.
โก Die Lรถsung:
Sinnvoll ist also ein Testament, welches ein lebenslanges Wohnrecht des รผberlebenden Partners sichert. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren ist allerdings ein handschriftlich aufgesetztes, von beiden unterschriebenes Dokument, nicht ausreichend. Zur Sicherung der Ansprรผche muss das Testament von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt werden.
Wer zahlt bei einer mรถglichen Trennung?

Wรคhrend bei verheirateten Paaren der Wert der Immobilie in aller Regel in den Zugewinn fรคllt und bei einer Scheidung entsprechend behandelt wird, entfรคllt bei Unverheirateten dieses Rechtsinstrument. Auch fรผr den Fall der Trennung sollte daher eine notarielle Regelung getroffen werden. Diese kann vorsehen, wer im Trennungsfall in der Immobilie verbleiben kann und welche Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Aus diesem Grund muss das von beiden anteilig eingebrachte Eigenkapital ebenso dargestellt werden, wie die Aufteilung der Finanzierung, sofern nicht beide Partner die Darlehen gesamtschuldnerisch aufgenommen haben.
โก Die Lรถsung:
Auch in diesem Fall ist eine notarielle Regelung sinnvoll. Stellt der in der Wohnung verbliebene Ex-Partner die Zahlung der Hypotheken ein, ist der Partner in der Pflicht, der die Wohnung verlassen hat. Eine Situation, die juristisch nicht ohne Weiteres aufgehoben werden und somit verheerende Folgen mit sich bringen kann.
Fazit:
Immobilienerwerb ist auch fรผr unverheiratete Paare ein guter Schritt, um der Abhรคngigkeit von Mieterhรถhungen zu entkommen und die Lebensqualitรคt zu steigern. Vor dem Hintergrund des Kaufpreises fรผr ein Objekt sind die Kosten fรผr die notariellen Vereinbarungen vernachlรคssigenswert, geben aber die Rechtssicherheit, die verheiratete Paare aus den gesetzlichen Regelungen heraus haben.


