Aus welchen Gründen auch immer kann es schon mal vorkommen, dass Sie bei eBay vom Kauf zurücktreten wollen. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.
Sobald Sie den Kauf bei eBay bestätigt haben, ist zwischen dem Verkäufer und Ihnen ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Trotzdem haben Sie als Käufer danach verschiedene Möglichkeiten von einem eBay Kauf zurückzutreten.
Am besten Sie nehmen sofort Kontakt zum Verkäufer auf und schildern diesem Ihr Problem und die Gründe, warum Sie zurücktreten wollen. Gewerbliche Verkäufer sind in der Regel sehr kulant und gewährleisten einen sofortigen Rücktritt. Wird eBay daraufhin beidseitig und umgehend vom Kaufrücktritt informiert, verzichtet es sogar meist auf seine Gebühren.
Rücktrittsrecht bei gewerblichen Verkäufern
Generell müssen gewerbliche Verkäufer ihren Kunden ein 14tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. Wobei es Einschränkungen innerhalb dieses Rechtes geben kann:
» Artikel wurde gebraucht
» Artikel wurde beschädigt
» Artikel wurde individuell für Sie angefertigt
» Artikel ist eine verderbliche Ware
» Artikel wurde entsiegelt
Sollten Sie sich nicht sofort einigen können, können Sie die Ware auch nach Erhalt fristgerecht zurückschicken. Oben genannte Punkte dürfen dann aber nicht zusprechen. Sie sollten bei der Rücksendung allerdings bedenken, dass das Porto von der Rücksendung nicht vom Verkäufer übernommen werden muss. Hierzu finden Sie aber meistens Antwort in den AGBs des jeweiligen Verkäufers.
Achtung: Bei einem vorab getätigten Bankeinzug müssen Sie manchmal mit einer langwierigen Rückzahlungsforderung rechnen. Außerdem werden oft Kosten für Porto und Versand von Seiten des Verkäufers einbehalten, da dieser diese Leistung ja auch erbracht hat.
Privat an Privat Verkauf
Meist schwieriger als beim gewerblichen Verkäufer gestaltet sich die Rücknahme beim Privat an Privat Verkauf. Gerade wenn der Verkäufer mit dem erzielten Verkaufspreis ausgesprochen zufrieden ist und er froh ist, den Artikel losgeworden zu sein.
Gründe für den Rücktritt
Ein Recht auf Rücktritt haben Sie dann, wenn der Artikel vom Verkäufer nicht exakt beschrieben worden ist oder ein Defekt am Artikel festgestellt wird. Hierzu müssen Sie den Artikel aber erst einmal gesehen haben. Eine mutwillige Beschädigung am Artikel nach Erhalt geht wiederum zu Lasten des Käufers.
Übrigens: Alle anderen Artikelrücknahmen beruhen auf reiner Freiwilligkeit des privaten Verkäufers.