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Bei eBay Gebot zurückziehen – Das müssen Sie beachten

Wegen eines blöden Fehlers kann es passieren, dass Sie ein Gebot bei eBay zurückziehen müssen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie bei eBay das Gebot zurückziehen, lesen Sie hier.

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Überprüfen Sie Ihre Gebote. © Anthony Brown / stock.adobe.com

Sie sollten daran denken, wenn Sie für einen in eBay eingestellten Artikel ein Gebot abgeben, dass es als vertragsbindend gilt. Prinzipiell ist eine Rücknahme des Gebotes nicht gestattet. Vor allem dann nicht, wenn es sich um einen Sofort-Kauf handelt. Innerhalb dieser Rubrik werden zudem auch Gebote für Festpreisartikel und/oder Preis vorschlagen geführt. Denn das Vorschlagen eines Preises gilt ebenso als Gebot, insofern der Verkäufer den vorgeschlagenen Preis akzeptiert.

Das sollten Sie tun, bevor Sie ein Gebot abgeben:

  • Lesen Sie sich immer sorgfältig die jeweilige Artikelbeschreibung durch.
  • Ebenfalls genauer unter die Lupe genommen werden sollten die AGBs.
  • Sie sollten Sie auch das Verkäuferprofil genauer ansehen. Gucken Sie auch nach vorangegangenen Bewertungen.
  • Bei Fragen können Sie vor dem Bieten auch den Verkäufer per eMail kontaktieren.

Ausnahmeregelung

Wie in vielen anderen Fällen, gibt es auch hier Ausnahmen.

  1. Eine Ausnahme ist es zum Beispiels dann, wenn nachweislich ein falscher Gebotspreis eingegeben wurde. Sie müssen jedoch sofort die Rücknahme des Gebotes veranlassen. Im Anschluss daran sind Sie verpflichtet, ein neues Gebot für den jeweiligen Artikel abzugeben.
  2. Sie können ebenfalls ein eBay Gebot zurückziehen, wenn sich nach der Gebotsabgabe die Artikelbeschreibung erheblich verändert hat.
  3. Beide Ausnahmeregelungen haben auch Gültigkeit in der Rubrik Preis vorschlagen.

Achtung: Um ein Gebot zurückziehen zu können, müssen Sie eine Frist von 12 Stunden vor Auktionsende einhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt Ihnen nur zu hoffen, dass der Verkäufer Ihre Rücknahme des Gebotes akzeptiert und zustimmt.

Bewertungsprofil

Wenn Sie bei eBay ein Gebot zurückziehen, wird es für ein ganzes Jahr im Bewertungsprofil gespeichert. Egal, ob es sich um ein Versehen Ihrerseits handelt oder ein Fehler des Verkäufers.

Tipp: Überlegen Sie also immer gut, ob Sie für den jeweiligen Artikel bieten und wie viel Sie bieten. Der Wert sollte immer nachkontrolliert werden.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.