Ob als notwendiger Dazuverdienst oder als zum Nebenjob gemachtes Hobby – gesetzliche Regelungen zu Minijobs betreffen uns alle! Welche Ă„nderungen gibt es im Jahr 2012 bezĂ¼glich der Verdienstgrenze, der Rentenversicherung und fĂ¼r Arbeitgeber? Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen!
Sind Sie auch einer der fast sieben Millionen gewerblichen Minijobber in Deutschland? Dann sind Sie auch von den anstehenden Ă„nderungen betroffen. FĂ¼r Ihre Arbeitgeber gab es bereits Ă„nderungen, die seit dem 1. Januar 2012 GĂ¼ltigkeit haben. Neuerungen, die die Arbeitnehmer betreffen, werden im Laufe des Jahres, eventuell zum 30. April oder 1. Juli durch wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir präsentieren Ihnen die anstehenden Ă„nderungen im Einzelnen:
Inhaltsverzeichnis
Minijob 2012 – Verdienstgrenze wird erhöht
Die Verdienstgrenze soll im Laufe des Jahres auf 450 Euro monatlich angehoben werden. Da die sozialversicherungsrechtliche Betrachtung auf den Monatsdurchschnitt eines Jahres gesehen wird, können monatliche Spitzen leichter kompensiert werden.
Zwei Monate mehr Verdienst erlaubt
DarĂ¼ber hinaus soll es möglich werden, dass das Einkommen zwei Monate im Jahr die Verdienstgrenze von 450 Euro Ă¼berschreiten darf. Beachten Sie dabei aber unbedingt, dass bei Ăœberschreitung der Verdienstgrenze die Unvorhersehbarkeit nachgewiesen werden muss.
Minijobs 2012 werden rentenversicherungspflichtig
Zurzeit sind Minijobber grundsätzlich von der Rentenversicherung befreit. Damit entfällt auch der Anspruch, eine Riester-Rente nutzen zu können. Rentenversicherungsbeiträge konnten nur auf eigenen Wunsch aus eigener Tasche entrichtet werden. Ab 2012 sollen Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden. Mit EinfĂ¼hrung der Rentenversicherungspflicht entsteht auch ein Anspruch auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente. Finanziert werden die Rentenversicherungsbeiträge aus einer Erhöhung der pauschalisierten Arbeitgeberbeiträge um 4,6 Prozent auf dann 19,6 Prozent.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss beantragt werden
Musste bislang die Rentenversicherungspflicht gesondert beantragt werden, so mĂ¼ssen Sie jetzt im Umkehrschluss die weiterhin mögliche Befreiung aus der Rentenversicherung gesondert beantragen. Denken Sie daran und verschenken Sie kein Geld.
Minijob 2012 – Höhere Beiträge fĂ¼r Arbeitgeber
Arbeitgeber mĂ¼ssen bereits ab 1. Januar höhere Beiträge abfĂ¼hren. Der Beitrag fĂ¼r die Ausgleichskasse der Minijob-Zentrale stieg um 0,1 Prozent von 0,6 auf 0,7 Prozent. Diese Zahlung an die Ausgleichskasse U1 ist fĂ¼r alle Arbeitgeber zwingend, wenn Sie weniger als 31 Arbeitnehmer beschäftigen. DarĂ¼ber hinaus mĂ¼ssen kĂ¼nftig auch fĂ¼r Minijobber Insolvenzgeldumlagen abgefĂ¼hrt werden. Diese belaufen sich auf 0,4 Prozent des Bruttoeinkommens.
Ăœber die gesetzlichen Ă„nderungen finden Sie hier im Detail weitere Informationen: https://www.minijob-zentrale.de