Minijob Elterngeld beantragen

Elterngeld und Minijob – Tipps für Minijobber

Sie möchten nach der Geburt Ihres Kindes als Minijobber arbeiten? Sie fragen sich aber, ob Ihnen als Minijobber Elterngeld zusteht? Wir verraten Ihnen, was Sie zum Thema Elterngeld und Minijob wissen müssen.

Minijob Elterngeld beantragen
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Profitieren Sie vom Elterngeld

Von der Einführung des Elterngeldes profitieren nicht nur Angestellte in Vollzeitjobs. Auch als Minijobber kommen Sie in den Genuss der staatlichen Zuschüsse.

Das Elterngeld, eine vom Nettoeinkommen abhängige Entgeltersatzleistung, ist zur Sicherung der Lebensgrundlage nach der Geburt eines Kindes gedacht. Vor allem dann, wenn Eltern im Anschluss nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind oder die Arbeit aufgrund der Betreuung des Kindes komplett unterbrechen.

Elterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes gezahlt werden. Es ist sozialabgaben- und steuerfrei.





Grundsätzliche Berechnung des Elterngeldes

Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt anhand des Einkommens, das dem betreuenden Elternteil vor der Geburt gezahlt wurde.


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Je nach Höhe des Einkommens werden 65 %, bei Geringverdienern bis zu 100 % des Voreinkommens berechnet. Im Durchschnitt liegt die Berechnungsgrundlage bei 67 %.

Daraus ergibt sich ein monatliches Elterngeld von mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro. Die 300 Euro Mindestelterngeld stehen auch denjenigen zu, die im Bemessungszeitraum kein Einkommen vorzuweisen haben.

Wie wird das Elterngeld bei einem Minijob berechnet?

Minijobber werden bei der Berechnung des Elterngeldes mit einem erhöhten Fördersatz berücksichtigt.

Wer vor der Geburt monatlich beispielsweise 400 Euro verdient hat, wird beim Elterngeld nicht mit den üblichen 67 % berechnet. Aufgrund des Bonus werden fast 100 % angerechnet, sodass sich Elterngeld in Höhe von 388 Euro monatlich ergibt. So ist die Summe des Elterngeldes fast gleich zum Geld aus dem Minijob.

Elternteil und Minijobber sein
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Minijob ausüben nach der Geburt?

Wer nach der Entbindung als Minijobber arbeiten möchte, erhält die 300 Euro Mindestelternunterhalt zusätzlich zum Gehalt aus dem Minijob.

Beträgt wie im obigen Beispiel das monatliche Einkommen aus dem Minijob 400 Euro, erhöht sich somit das monatliche Einkommen auf 700 Euro. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden beträgt.

Das Einkommen kann sich durch Zahlungen eines Geschwisterbonus weiter erhöhen. Der Zuschlag beträgt 10 % zum Elterngeld bei weiteren Kindern unter sechs Jahren. Mindestens jedoch 75 Euro monatlich.

Fazit

Das Beantragen von Elterngeld lohnt sich auch für Minijobber, da man oftmals fast 100% des Gehalts aus dem Job ausgezahlt bekommt.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.