In Deutschland ist es generell nicht gestattet, sein Zelt außerhalb eines Campingplatzes aufzustellen. Die Gründe liegen im Naturschutz. Wie Sie hierzulande trotzdem und ganz legal in der Natur übernachten können, verraten wir Ihnen hier.
Während das wilde Campen und der Genuss der freien Natur in den meisten skandinavischen Ländern zum traditionellen Jedermannsrecht gehören, ist in Deutschland und anderen europäischen Ländern das Zelten außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze untersagt. Das Zeltverbot in deutschen Wäldern und Landschaften wird in mehreren Gesetzen geregelt, unter anderem im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundeswaldgesetz.
» Gemäß Bundeswaldgesetz ist das Betreten der Waldwege jederzeit erlaubt. Auch gegen Radfahren und Reiten haben die Förster nichts einzuwenden, solange dies nicht abseits der Wege und schon gar nicht in Schonungen oder auf Flächen geschieht, wo gerade Holz geschlagen wird.
» Strenger ist der Wortlaut der jeweiligen Landeswaldgesetze, die das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen in Wäldern untersagen. Wer dem zuwiderhandelt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Nach dem Landeswaldgesetz Niedersachsen ist demzufolge auch das Zelten an Stränden nicht erlaubt, denn gemäß § 27 bezieht sich das Verbot nicht nur auf Wälder sondern auch auf die freie Landschaft.
Genehmigungen bilden die Ausnahmen von der Regel
Doch auch in Bezug auf die strengen Gesetze zum Schutz der Natur gilt: Keine Regel ohne Ausnahme, denn mit expliziter Erlaubnis dürfen Sie für eine oder maximal zwei Übernachtungen Ihr Zelt im Wald und in der freien Landschaft aufstellen und den sternenklaren Himmel fernab der lärmenden Großstadt genießen. Nicht verhandelbar ist natürlich das Zelten in Naturschutzgebieten und Biosphärenreservaten. Wenn Sie folgende Tipps beachten, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite:
- Tipp 1: Wenn Sie schon wissen, wohin Sie Ihr kleiner Abenteuerurlaub führt, wenden Sie sich zwecks Genehmigung zur Aufstellung Ihres Zeltes an die Besitzer von Privatwäldern und an die Forstämter. Bezüglich der richtigen Kontakte werden Ihnen die jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen behilflich sein. Genehmigungen durch private Waldeigner müssen durch die Forstbehörde bewilligt werden. Führen Sie die schriftlich erteilten Dokumente mit sich, denn auf Verlangen müssen die Papiere vorgezeigt werden. Da die Mühlen der Bürokratie bekanntlich langsam mahlen, sollten Sie bereits ein paar Monate vor Ihrem Trip durch die Natur die ersten Anfragen stellen.
- Tipp 2: Wenn Sie keine Genehmigungen vorweisen können und trotzdem wild zelten, müssen Sie mit Geldbußen rechnen. Grundsätzlich hat der Förster, der Sie erwischt, das Recht auf seiner Seite, weshalb Sie ihn nicht noch mehr provozieren und brav das Feld räumen sollten. Aussagen wie Ich störe hier doch niemanden stoßen wenig auf Verständnis. Je einsichtiger Sie sich zeigen, desto weniger müssen Sie rechtliche Konsequenzen fürchten.
- Tipp 3: Das Übernachten unter einem Tarp (offene Zeltplane) und im Schlafsack ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb es von den meisten Förstern geduldet wird. Wenn Sie nicht gerade in großen Gruppen unterwegs sind, auf Ihrem Campingkocher Ihren Kaffee zubereiten oder offensichtlich wilde Tiere stören, wird Sie niemand ermahnen, zumal das Biwakieren – einmaliges Nächtigen unter freiem Himmel – in der Natur in Deutschland nicht verboten ist.
- Tipp 4: Sorgen Sie bei Übernachtungen im Wald dafür, dass Ihr Zelt eine kräftige Signalfarbe hat oder versehen Sie es mit Reflektoren. Weil unter den Wildschweinen die Frischlinge in Deutschland ganzjährig zur Jagd freigegeben sind, besteht in der Dämmerung bei raschelndem Unterholz Verwechslungsgefahr. Sie sollten also darauf verzichten, ob legaler oder illegaler Zeltaufbau, Ihr Zelt zu tarnen. Das dient Ihrer eigenen Sicherheit.
- Tipp 5: Selbst wenn Wildschweine und Kaninchen von Jägern geschossen werden dürfen, gilt das natürlich nicht für Sie, auch wenn der Gedanke an eine knusprige Kaninchenkeule noch so verlockend ist. Generell ist das Töten von wilden Tieren verboten und wird bestraft.
- Tipp 6: Das Gleiche gilt für geschützte Pflanzen, die Sie weder ausgraben und mitnehmen oder auf andere Weise zerstören dürfen. Auch wenn Sie mit dem Tarp unterwegs sind, sollten Sie keine Zweige von den Bäumen abschneiden, um sie als provisorische Isomatte zu verwenden. Nutzen Sie zu diesem Zweck lieber am Boden liegendes Material.
- Tipp 7: Wenn Sie auf der Privatwiese eines Bauern übernachten möchten, sollten Sie ebenfalls um Erlaubnis fragen, denn er muss Ihr Vorhaben auch dann nicht dulden, wenn Sie nur die Absicht haben, zu biwakieren. In diesem Fall reicht natürlich eine mündliche Genehmigung aus.
- Tipp 8: Lagerfeuer und jegliche offene Feuer (Campingkocher) sind in Wäldern strikt verboten. Wenn Sie die Genehmigung eines Waldbesitzers haben, auf dessen Grundstück zu zelten, sind Lagerfeuer nur in Entfernungen von 30 oder 50 Metern zum Waldrand erlaubt. Diese Vorschriften sind durch die jeweiligen Landeswaldgesetze detaillierter geregelt. Tragen Sie auch dafür Sorge, genug Löschwasser bereitzustellen.
- Tipp 9: Vom 1. März bis 31. Oktober herrscht in allen Wäldern übrigens Rauchverbot, in vielen Wäldern ist das Rauchen generell untersagt. Informieren Sie sich daher vorher im jeweiligen Landeswaldgesetz oder im zuständigen Forstamt.
- Tipp 10: Sammeln Sie nach der Übernachtung alle mitgebrachten Gegenstände sowie Lebensmittelreste wieder ein, dann verlassen Sie die Natur so, wie Sie sie vorgefunden hatten und können sich ruhigen Gewissens auf die nächste Etappe freuen.