Ob als notwendiger Dazuverdienst oder als zum Nebenjob gemachtes Hobby – gesetzliche Regelungen zu Minijobs betreffen uns alle! Welche Änderungen gibt es im Jahr 2012 bezüglich der Verdienstgrenze, der Rentenversicherung und für Arbeitgeber? Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen!
Sind Sie auch einer der fast sieben Millionen gewerblichen Minijobber in Deutschland? Dann sind Sie auch von den anstehenden Änderungen betroffen. Für Ihre Arbeitgeber gab es bereits Änderungen, die seit dem 1. Januar 2012 Gültigkeit haben. Neuerungen, die die Arbeitnehmer betreffen, werden im Laufe des Jahres, eventuell zum 30. April oder 1. Juli durch wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir präsentieren Ihnen die anstehenden Änderungen im Einzelnen:
Inhaltsverzeichnis
Minijob 2012 – Verdienstgrenze wird erhöht
Die Verdienstgrenze soll im Laufe des Jahres auf 450 Euro monatlich angehoben werden. Da die sozialversicherungsrechtliche Betrachtung auf den Monatsdurchschnitt eines Jahres gesehen wird, können monatliche Spitzen leichter kompensiert werden.
Zwei Monate mehr Verdienst erlaubt
Darüber hinaus soll es möglich werden, dass das Einkommen zwei Monate im Jahr die Verdienstgrenze von 450 Euro überschreiten darf. Beachten Sie dabei aber unbedingt, dass bei Überschreitung der Verdienstgrenze die Unvorhersehbarkeit nachgewiesen werden muss.
Minijobs 2012 werden rentenversicherungspflichtig
Zurzeit sind Minijobber grundsätzlich von der Rentenversicherung befreit. Damit entfällt auch der Anspruch, eine Riester-Rente nutzen zu können. Rentenversicherungsbeiträge konnten nur auf eigenen Wunsch aus eigener Tasche entrichtet werden. Ab 2012 sollen Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden. Mit Einführung der Rentenversicherungspflicht entsteht auch ein Anspruch auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente. Finanziert werden die Rentenversicherungsbeiträge aus einer Erhöhung der pauschalisierten Arbeitgeberbeiträge um 4,6 Prozent auf dann 19,6 Prozent.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss beantragt werden
Musste bislang die Rentenversicherungspflicht gesondert beantragt werden, so müssen Sie jetzt im Umkehrschluss die weiterhin mögliche Befreiung aus der Rentenversicherung gesondert beantragen. Denken Sie daran und verschenken Sie kein Geld.
Minijob 2012 – Höhere Beiträge für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen bereits ab 1. Januar höhere Beiträge abführen. Der Beitrag für die Ausgleichskasse der Minijob-Zentrale stieg um 0,1 Prozent von 0,6 auf 0,7 Prozent. Diese Zahlung an die Ausgleichskasse U1 ist für alle Arbeitgeber zwingend, wenn Sie weniger als 31 Arbeitnehmer beschäftigen. Darüber hinaus müssen künftig auch für Minijobber Insolvenzgeldumlagen abgeführt werden. Diese belaufen sich auf 0,4 Prozent des Bruttoeinkommens.
Über die gesetzlichen Änderungen finden Sie hier im Detail weitere Informationen: https://www.minijob-zentrale.de