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Ummelden nach der Hochzeit – Daran müssen Sie denken

Eine Hochzeit ist ein sehr aufregendes Erlebnis. Aber leider ist nach der Trauung noch nicht Schluss mit Papierkram und Behördengänge. Denn nach der Hochzeit müssen Sie sich mit Ihrem neuen Namen überall ummelden. An welche Institutionen Sie dabei auf jeden Fall denken müssen, lesen Sie hier.

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Nach der Hochzeit warten Behördengänge. © VadimGuzhva / stock.adobe.com

Lohnsteuerkarte ändern lassen

Nach einer Eheschließung haben Sie die Möglichkeit Ihre Steuerklasse ändern zu lassen. Je nachdem, wie sich das Bruttogehalt bei Ihnen verhält, haben Sie die Auswahl aus zwei verschiedenen Möglichkeiten.

  • Wenn Sie beide berufstätig sind und beide ungefähr das gleiche Gehalt mit nach Hause bringen, empfehle ich Ihnen beiden bei einem Steuerklassenwechsel die Steuerklasse 4.
  • Wenn nur einer von Ihnen berufstätig ist, gilt automatisch die Steuerklasse 3.
  • Wenn einer von Ihnen weitaus mehr verdient, als der andere, empfiehlt es sich, dass der meistverdienende in die Steuerklasse 3 geht und der wenigverdienende in die Steuerklasse 5. Derjenige, der in der 5 ist, hat zwar deutlich mehr Abzüge, aber derjenige in der Steuerklasse 3 dadurch wesentlich mehr Netto.

Um die Steuerklasse ändern zu lassen, müssen Sie sich beide die Steuerkarten von Ihrem Arbeitgeber besorgen und einen Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen. Hier können Sie sich den Antrag auf Steuerklassenwechsel kostenlos ausdrucken.

Mit diesem Antrag, den Lohnsteuerkarten und dem Personalausweis müssen Sie dann zur zuständigen Gemeindeverwaltung oder zum Bürgerbüro gehen.

Personalausweis und Reisepass neu beantragen

Den Personalausweis und den Reisepass können Sie schon vor der eigentlichen Eheschließung beantragen. Bei der Anmeldung zur Eheschließung bekommt man einen Zettel auf dem notiert ist, dass die Eheschließung für den jeweiligen Zeitpunkt angesetzt ist. Mit diesem Zettel gehen Sie dann zu der jeweiligen Stelle, meist Bürgerbüro oder Gemeindeverwaltung und beantragen den neuen Ausweis. Nach der Eheschließung können Sie somit sofort Ihren Ausweis in Empfang nehmen. Besonders relevant ist es bei Reisen ins Ausland. Wenn Ihre Flitterwochen kurz darauf ins Ausland gehen sollen, rate ich Ihnen sich vorläufige Ausweispapiere aushändigen zu lassen.





Weitere Ummeldungen sind hier erforderlich

Krankenkasse 

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse die Namensänderung formlos mit. Denken Sie daran, dass Sie zugleich eine neue Krankenkassenkarte beantragen müssen.

Arbeitgeber 

Auch Ihren Arbeitgeber müssen Sie über Ihre Namensänderung informieren. Auf den folgenden Lohnabrechnungen muss ja Ihr neuer Name vermerkt sein.

Geldinstitute 

Sobald Sie die Eheschließung vollbracht haben, müssen Sie auch Ihre Geldinstitute aufsuchen. Zu allererst muss Ihnen eine neue Karte ausgehändigt werden. Vielleicht möchten Sie auch Ihren Partner als verfügungsberechtigt eintragen lassen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie aber in jedem Fall persönlich bei Ihrem Geldinstitut vorstellig werden. Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Heiratsurkunde mit.

Freistellungsaufträge ändern lassen

Als Ehepaar haben Sie einen größeren steuerfreien Betrag aus Kapitalvermögen. Mit einem Antrag können Sie den Freistellungsbetrag erhöhen. Sehen Sie hier ein Beispiel für einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der Deutschen Bank.

Versicherungen ändern oder kündigen

Gerade, wenn Sie vor Ihrer Eheschließung noch getrennt gewohnt haben, werden Sie nach Umzug wahrscheinlich einige Versicherungen doppelt haben, wie beispielsweise die Hausratversicherung. Als Eheleute können Sie sich jetzt bei vielen Versicherungen zusammen versichern lassen. Holen Sie sich am besten von einem qualifizierten Berater Hilfe. Lassen Sie auch Ihren Ehepartner als begünstigte Person eintragen.

Fahrzeugpapiere und Führerschein ändern lassen

Auch Ihren Führerschein müssen Sie ändern lassen, obwohl das nicht einer der ersten Behördengänge sein muss. Hier können Sie sich ein paar Wochen Zeit lassen. Falls Sie noch den alten Personalausweis haben sollten, müssen Sie auf alle Fälle Ihre Heiratsurkunde mitnehmen. Für die Änderungen in den Fahrzeugpapieren benötigen Sie zusätzlich eine TÜV-Bescheinigung.

Telefongesellschaften informieren

Auch Ihrem Handy, Telefon- oder Internetanbieter müssen Sie Ihre Namensänderung mitteilen.

Emailadresse ändern

Sie haben wahrscheinlich auch eine Emailadresse. Wenn diese Ihren alten Namen beinhaltet, sollten Sie sich eine neue Emailadresse zulegen. Allerdings nur, wenn Ihnen das wirklich wichtig ist.

Das sollten die wichtigsten Änderungen nach einer Eheschließung sein. Vergessen Sie aber auch nicht, sich bei eventuellen Versandhäusern, Vereinen und Abonnements mit der Zeit umzumelden. Falls Sie Mitgliedsausweise haben, sollten Sie auch diese ändern lassen. Auch die GEZ gehört zu den meldepflichtigen Aufgaben nach der Hochzeit.

Ich empfehle Ihnen, egal wie stolz Sie auf den neuen Namen sind, an Ihrem Briefkasten Ihren alten Namen noch eine Weile stehen zu lassen. Schon oft ist es vorgekommen, dass Pakete wieder zurück geschickt worden sind, weil sie unzustellbar waren.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.