Freistellungsauftrag bei der Bank beantragen

Freistellungsauftrag bei der Bank beantragen – So verschenken Sie kein Geld!

Eine repräsentative Forsa-Umfrage hat ergeben, dass 15 Prozent der deutschen Anleger jedes Jahr bares Geld verschenken. Ursache dafür ist der fehlende Freistellungsauftrag bei der Bank. Besonders groß ist der Anteil der 18 – 29jährigen. Hier subventionieren 29 Prozent der Sparer jedes Jahr mit einem Teil ihrer Zinsen den Staat.

Freistellungsauftrag bei der Bank beantragen
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Verschenken Sie kein Geld

Wenn Sie ein Konto haben, auf dem Ihnen Guthabenzinsen gezahlt werden, muss das jeweilige Institut die auf die Zinsen anfallende Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abführen. Jeder Sparer hat aber einen Freibetrag für Kapitalerträge, auf den keine Steuern anfallen. Dies gilt auch für andere Anlagemöglichkeiten wie einen Bausparvertrag. Dieser Freibetrag wird über einen Freistellungsauftrag beantragt. Alleinstehende können Zinsen bis zu 801 Euro jährlich, Verheiratete bis zu 1.602 Euro steuerfrei einnehmen. Der Antrag lohnt sich daher. Die wenigsten Sparer, die keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, wissen darüber hinaus, wie sie die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über ihre Steuererklärung zurückfordern können.

Antrag stellen

Fragen Sie bei Ihrer Bank oder Ihren Banken nach, wie viel Zinsen Sie für das laufende Jahr zu erwarten oder bereits erhalten haben. Prüfen Sie, ob Sie einen Freistellungsauftrag gestellt haben, und wenn ja, in welcher Höhe. Haben Sie noch keinen Freistellungsauftrag gestellt, machen Sie es unverzüglich. Freistellungsauftrag für Kapitalerträge – Formular zum Ausdrucken.

Aufteilung des Freibetrags

Nehmen wir an, Sie hätten bei zwei Banken ein Tagesgeldkonto. Bank A zahlt Ihnen 300 Euro Zinsen, Bank B 400 Euro. Der Freistellungsaufrag liegt alleine mit 801 Euro bei Bank A – Bank B muss also auf die 400 Euro Zinsen Abgeltungssteuer abführen, die Sie sich erst wieder mit der Steuererklärung zurück holen können. Teilen Sie den Freistellungsauftrag auf die verschiedenen Banken auf – so kommen Sie von Beginn an in den Genuss der vollen Zinsgutschrift.

Fazit

Falls Sie noch keinen Freitstellungsantrag für Kapitalerträge gestellt haben, holen Sie dies möglichst schnell nach. Es lohnt sich auf jeden Fall, denn Sie erhalten je nach Kapital die vollen Zinsen ohhne steuerliche Abzüge.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.