Wohngeld in Steuererklärung angeben

Wohngeld in der Steuererklärung angeben – Wichtig oder irrelevant?

Viele Bezieher von Wohngeld stellen sich die Frage, ob sie die finanzielle Unterstützung in der Steuererklärung angeben müssen. Ich kläre hier darüber auf.

Wohngeld in Steuererklärung angeben
Wohngeld muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden – © nmann77 / stock.adobe.com

Bevor wir herausfinden, ob die Angabe von Wohngeld in der Steuererklärung wichtig ist, werfen wir einen Blick darauf, was Wohngeld überhaupt ist und wie es funktioniert:

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger, die einen Teil ihrer Wohnkosten decken soll. Es ist eine finanzielle Hilfe, die es Menschen ermöglicht, in angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu leben. Das Wohngeld wird monatlich ausgezahlt und basiert auf verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miete.

❔ Ist die Angabe von Wohngeld in der Steuererklärung wichtig?

Nun stellt sich die Frage, ob es wichtig ist, Wohngeld in der Steuererklärung anzugeben. Um diese Frage zu beantworten, müssen wir die Funktionsweise der Steuererklärung verstehen.

Die Steuererklärung ist ein Verfahren, bei dem Sie dem Finanzamt Informationen über Ihr Einkommen geben, damit Ihre Steuern korrekt berechnet werden können. Bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens werden verschiedene Ausgaben und Abzüge berücksichtigt, die Ihnen möglicherweise zustehen. Und hier kommt das Wohngeld ins Spiel! Prinzipiell müssen Sie es nicht in der Steuererklärung angeben. Sie können es aber machen und dadurch sparen. Denn Wohngeld kann nämlich dazu führen, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie dadurch weniger Steuern zahlen müssen. Wer möchte schließlich nicht ein paar Euro sparen, richtig?





? Errechnung des Einkommens in Bezug auf Wohngeld

In der Regel sind Arbeitnehmer, die Wohngeld beziehen könnten, in sämtlichen Sozialversicherungen versicherungspflichtig. Es sei denn, sie üben lediglich einen Minijob aus. Daher werden vom zuständigen Wohngeldamt bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens mindestens 20 Prozent in Abzug gebracht. Das führt zu einer rechnerischen Reduzierung des Einkommens, auf das die Betroffenen, im Gegensatz zur steuerlichen Bewertung, keinen Einfluss haben.

Wer über die sozialversicherungspflichtigen Beiträge hinaus auch noch Steuern zahlt, kommt schnell auf einen Einkommensabzug von weiteren 10 Prozent. Dieser Abzug macht sich erheblich bezahlt.

? Steuern sparen kann teuer werden

Es ist fĂĽr den Wohngeldanspruch von Bedeutung, ob Betroffene in dem infrage kommenden Zeitraum mindestens einmal Steuern gezahlt haben, auch wenn es sich nur um ein paar Euro handelt, die später bei einer Einkommenssteuerveranlagung wieder zurĂĽckzuzahlen sind. In den Verwaltungsrichtlinien zum Wohngeld heiĂźt es unter Punkt 16.11 ausdrĂĽcklich: „Ob Steuern zurĂĽckgezahlt worden sind oder zurĂĽckgezahlt werden (zum Beispiel bei einer Einkommensteuerveranlagung), ist nicht erheblich.“

Meist sind Arbeitnehmer sehr daran interessiert, die laufenden Steuerzahlungen auf ein Minimum zu verringern. Bei Beziehern von Wohngeld sollte an dieser Stelle ein Umdenken erfolgen. Für den Bezug von Wohngeld ist es sinnvoll, zunächst einmal Steuern zu zahlen und sie später über den Einkommenssteuerausgleich wieder zurückzufordern.

?? Prinzipiell muss Wohngeld nicht angegeben werden

Zusammenfassend bedeutet es: Wohngeld muss in der Steuererklärung prinzipiell nicht angegeben werden, da es einkommenssteuerfrei ist und auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Dieser Progressionsvorbehalt verlangt, dass auf verschiedene Lohn- und Entgeltersatzleistungen keine Einkommenssteuer zu entrichten ist, sie aber dennoch in der Steuererklärung als Einnahmen angegeben werden müssen. Es kann daher dazu kommen, dass zwar keine direkten Steuern auf diese Leistungen zu zahlen sind, diese jedoch den Gesamtsteuersatz durch das zusätzliche Einkommen anheben.

Im § 32b, Abs. 1 EStG finden Sie etwaige Leistungen, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Da das Wohngeld hier nicht aufgeführt wird, muss darauf weder Steuer entrichtet werden, noch muss es in der Steuererklärung angegeben werden.

↪ Fazit:

Insgesamt ist das Wohngeld selbst nicht steuerpflichtig und muss daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es hat keinen Einfluss auf Freibeträge oder Abzüge. Allerdings kann die Angabe von Wohngeld in der Steuererklärung einige steuerliche Vorteile bieten, wie die mögliche Verringerung der Steuerlast. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten lassen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.