mit der Sofortrente Steuervorteile nutzen

Mit der Sofortrente Steuervorteile nutzen – So geht’s!

Die Sofortrente ist nicht nur eine zusätzliche Altersversorgung, damit lassen sich auch Steuern sparen. Wer seinen Freibetrag ausgeschöpft hat, sollte über diese Alternative nachdenken.

mit der Sofortrente Steuervorteile nutzen
© Robert Kneschke – stock.adobe.com

Geld anlegen als Altersversorgung

Nach wie vor lagern Milliarden von Euros in Deutschland auf Sparbüchern. Der klare Vorteil ist, dass die Zinsen so mager sind, dass Anleger kaum noch Steuern darauf bezahlen müssen. Wer jedoch eine höher verzinste Anlageform wählt, beispielsweise Tagesgeld bei einer Direktbank, zahlt auf die Zinsen Steuern entsprechend seines persönlichen Steuersatzes. Wenn der Zinsertrag bei 2.400 Euro im Jahr liegt und die Freibeträge ausgeschöpft sind, dann fallen bei einem Steuersatz von 30 Prozent 800 Euro Steuern an. Daher ist die Rentabilität zweifelhaft. Ein Steuersparmodell muss also her.

Sofortrente (Leibrente) als clevere Alternative

  • Bei der sofort beginnenden Leibrente handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Sie zahlen einen bestimmten Betrag ein und erhalten von dem Versicherungsunternehmen eine lebenslange Rente. Diese setzt sich aus der garantierten Rente und den Überschüssen zusammen.
  • Anders als bei Erträgen aus Sparguthaben oder Anleihen sind die Rentenzahlungen allerdings nicht in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Berechnungsgrundlage dafür ist der Ertragsanteil. Dessen Höhe richtet sich nach dem Eintrittsalter des Begünstigten zum Zeitpunkt des ersten Rentenbezuges. Bei einem Rentenbeginnalter von 60 Jahren beträgt der Ertragsanteil nur noch 22 Prozent.

Fallbeispiel

Erst auf diesen Betrag muss nun entsprechend dem persönlichen Steuersatz Geld an den Fiskus abgeführt werden. Erhält ein Begünstigter mit einem Steuersatz von 30 Prozent eine monatliche Rente von 200 Euro, also 2.400 Euro im Jahr, errechnet sich die Steuerschuld folgendermaßen:

22 Prozent aus 2.400 Euro ergeben 528 Euro. Darauf sind jetzt 30 Prozent Steuern, also 158,40 Euro abzuführen. Eine Ersparnis von 641,60 Euro – jährlich.

Rentengarantiezeit verspricht Weiterzahlung nach dem Tod

Die Leibrente fließt dem Begünstigten lebenslänglich zu. Es kann jedoch eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Beträgt diese beispielsweise zehn Jahre, und der Rentenbezieher verstirbt drei Jahre nach Beginn der Rentenzahlung, erhalten die Begünstigten für die restlichen sieben Jahre die vereinbarte Rentenleistung.

Für Sparer, die den Freibetrag ausgeschöpft haben, stellt dies auf jeden Fall eine clevere Lösung dar, im anderen Fall ist es grundsätzlich ein Rechenbeispiel wert.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.