Sozialabgaben von der Rente

Sozialabgaben von der Rente – Mit diesen Abzügen müssen Sie im Alter rechnen

Lassen Sie sich im Rentenbescheid nicht von der Bruttorente täuschen. Auch hier werden Abzüge auf Sie zukommen, ebenso wie eine Minderung durch die Inflation.

Rentnerin behält ihre Finanzen im Blick | © Firma V / stock.adobe.com

Als Arbeitnehmer, aber auch teilweise als Selbstständiger, besteht während der Berufstätigkeit die Pflicht zur Sozialversicherung. Die Berechnungsgröße ist klar, das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen dient als Grundlage. Wer jedoch davon ausgeht, dass er im Alter nur noch einen Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rentenversicherung entrichten muss, irrt.

Abzüge von der Rente

➔ Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung wurden zum 1. Juli 2023 von 3,4 auf 4,0 Prozent erhöht. Sie müssen von den Rentnern allein getragen werden.

➔ Krankenversicherung

Der einheitliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Davon übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte. Der Anteil, den Rentner zahlen müssen, wird von der Rentenversicheurng einbehaten und direkt an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet. Gleiches gilt für einen eventuellen Zusatzbeitrag.

Rentenbezug aus betrieblicher Altersvorsorge

Sozialversicherungspflichtig ist aber auch der Rentenbezug aus einer betrieblichen Altersversorgung. Bedauerlicherweise gibt es hier für die Bezieher keinerlei Zuschüsse. Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte greift die Beitragslast ab dem ersten Euro, gesetzlich Versicherte haben einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 169,75 Euro. Für Beiträge zur Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag allerdings nicht.





Sozialversicherung und Inflation bei der Altersvorsorge einplanen

Seit Jahren pfeifen es die Spatzen von den Dächern, die gesetzliche Rentenversicherung allein ist nicht mehr ausreichend. Der Gesetzgeber versucht mit zahlreichen Modellen, betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente und Basisrente, die Bürger dazu zu motivieren, eigene, ergänzenden Lösungen zu finden. Dies geht soweit, dass im jährlichen Rentenbescheid darauf hingewiesen wird, dass die gesetzliche Rente nur eine Basisversorgung darstellen kann.

Die Inflation spüren Rentner nicht nur beim Einkaufen | © s-motive / stock.adobe.com

Der erste Schritt wider die Altersarmut ist daher die Ermittlung der Rentenlücke unter Einbeziehung der vorhandenen privaten und betrieblichen Zusatzrenten. Der zweite, und entscheidende Schritt, ist die Bereinigung der prognostizierten Leistungen um die anfallenden Sozialabgaben. Wird zusätzlich der wahrscheinliche Inflationsverlust mit einkalkuliert, tut sich sehr schnell die Lücke in der Lücke auf. Mal eben, dem ruhigen Gewissen zuliebe, eine Riester-Rente oder private Rente abzuschließen, ist nicht Fisch und nicht Fleisch, sondern kostet am Ende mehr, als es einbringt. Eine fundierte Analyse der Ansprüche aus der Altersversorgung ist die Voraussetzung für eine qualifizierte Lösung, die Kaufkraftverlust und Sozialabgaben berücksichtigt.

Die bAV-Falle

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt aufgrund der nachgelagerten Besteuerung eine hervorragende Lösung bei der Altersversorgung dar, trotz der Sozialversicherungspflicht bei Rentenbezug. Die Riester-Rente ist dagegen bei Bezug sozialabgabenfrei – ein weiterer Pluspunkt zusätzlich zu der hohen staatlichen Förderung. Kritisch wird es jedoch, wenn die Beiträge zu Riester, wie von einigen Anbietern vorgeschlagen, in die betriebliche Altersversorgung mit einfließen. In diesem Fall wird der spätere Bezug aus der Riester-Rente ebenfalls mit Sozialabgaben belegt – eine wenig sinnvolle Lösung. Die Trennung von bAV und Riester sollte daher grundsätzlich einbehalten werden.

Risikopotenzial Nebenjob

Die einen wollen noch ein wenig im Alter arbeiten, die anderen müssen es schlicht und einfach, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Mit einem 450-Euro-Job ist dieses Thema völlig risikoarm. Anders verhält es sich jedoch, wenn die monatlichen Einkünfte beispielsweise 600 Euro betragen. Bei einem 63jährigen, der vorzeitig in Rente gegangen ist, wird zwar die Rente nicht mehr gekürzt, allerdings müssen weiter Sozialabgaben abgeführt werden.

Rechtzeitige Planung des Ruhestandes ist ein Muss

Wer unter allen Umständen zweifelsfrei und risikolos in den Ruhestand gehen möchte, möglichst auch von einem vorgezogenen Ruhestand profitieren will, muss rechtzeitig planen. Ohne eigenen Beitrag dazu geht es nicht, eine rechtzeitige und fundierte Planung ist die Grundlage.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.