Trauerkarte "In stiller Trauer" vor roten Rosen.

Todesfall in der Familie: Pflichten der Hinterbliebenen im Überblick

Bei einem Todesfall in der Familie stehen die Angehörigen oft unter Schock. Dennoch müssen nun viele Formalitäten geklärt werden. Hier ein Überblick darüber.

Trauerkarte "In stiller Trauer" vor roten Rosen.
Trotz Trauer müssen Formalitäten erledigt werden. © bilderhexchen / stock.adobe.com

Irgendwann trifft es jeden, dass nahe Verwandte sterben. Das große Problem ist dann oft, die eigene Trauer zu verarbeiten und gleichzeitig einen ausreichend kühlen Kopf zu bewahren, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Deshalb möchten wir Ihnen hier für den Fall der Fälle eine Übersicht geben, was Sie nach dem Tod eines Verwandten alles erledigen müssen.

Pflichten der Hinterbliebenen im Überblick

1. Arzt benachrichtigen und Totenschein ausstellen lassen

Sofern Ihre Verwandte oder Ihr Verwandter nicht in einem Krankenhaus gestorben ist, sollten Sie zunächst einen Arzt verständigen. Dieser stellt dann einen Totenschein aus, welcher für die Einleitung der nächsten Maßnahmen erforderlich ist.

2. Verwandte und Arbeitgeber informieren

Als nächstes sollten Sie dann die wichtigsten Angehörigen persönlich benachrichtigen. Wichtig ist auch, dass Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen/der Verstorbenen informieren.

3. Sterbeurkunde ausstellen lassen/Papiere sichten

Anschließend geht es darum, wichtige Dokumente zu sichern. Hierzu zählen das Testament, der Personalausweis und andere amtliche Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde. Diese Papiere benötigen Sie, um eine Sterbeurkunde beim Standesamt ausstellen zu lassen.





Sichern Sie aber auch Bankunterlagen, Wertpapiere und andere wichtige Unterlagen. Diese müssen Sie sichten und nachprüfen, ob die oder der Tote Anweisungen hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen hat.


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4. Bestattung planen

Vorrangige Wichtigkeit hat die Organisation der Beerdigung. Hierzu sollten Sie ein Beerdigungsinstitut beauftragen und mit diesem die Schaltung von einer Traueranzeige in der Zeitung, die Versendung von Einladungen zur Trauerfeier sowie den Ablauf der Beerdigung und des nachträglichen Beisammenseins möglichst bald besprechen. Auf dem Friedhof müssen Sie außerdem eine Grabstelle aussuchen und pachten.

Für den Fall, dass Sie einen Priester für die Trauerfeier wünschen, müssen Sie außerdem das zuständige Pfarramt benachrichtigen.

» Wichtig: Auch wenn Sie trauern und Ihnen die Planung der Beerdigung schwer fällt, sollten Sie dennoch die Kosten für die Bestattung im Auge behalten. Wer einen geliebten Menschen bestatten muss, der fragt bekanntlich oft nicht nach den finanziellen Details. Und genau das ist der Punkt, den leider viele Bestatter ausnutzen (siehe Stiftung Warentest Bericht Bestattungen: Die teuren Toten)

5. Erbschein beantragen/Testament

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beantragung eines Erbscheins beim zuständigen Amtsgericht. Nach Erhalt des Erbscheins kann dann schließlich das Testament eröffnet und die Wohnung des Verstorbenen endgültig aufgelöst werden.

Sofern im Testament einzelne Vermächtnisse gemacht wurden, ist es wichtig, dass Sie diese in der Wohnung des Verstorbenen suchen und bis zur Übergabe an den jeweiligen Erben sichern.

6. Verträge und Ähnliches kündigen

Nun geht es noch darum sämtlich Verträge und Versicherungen zu kündigen. Sollte es sich um eine Mietwohnung handeln, ist auch hier eine Kündigung erforderlich, da grundsätzlich der Erbe in bestehende Verträge eintritt. Gleiches gilt für Strom, Wasser, Telefon und Zeitschriftenabonnements. Auch was die noch ankommende Post betrifft, sollten Sie Vorkehrungen treffen. Mit dem Nachsendeauftrag der Deutschen Post AG können Sie z. B. die hierzu notwendigen Schritte bequem über das Internet einleiten.

Mandy

Mandy gehört zum Team von Tipps.net und strotzt nur so vor Kreativität. In den Bereichen Mediengestaltung, Fotografieren aber auch Haushalt und Garten gibt sie ihr Wissen am liebsten weiter.