Lebensversicherung im Todesfall steueroptimieren

Eine Vorsorge, ob nun fรผr sich selbst oder fรผr die Hinterbliebenen, schlieรŸt wohl fast jeder ab. Risikolebensversicherungen dienen nur dem Hinterbliebenenschutz. Kapitalbildene oder fondgebundene Vertrรคge lassen sich gut fรผr die private Altersvorsorge nutzen. Wenn fรผr Sie der Hinterbliebenenschutz im Vordergrund steht, sollten Sie aber die steuerrechtlichen Bedingungen berรผcksichtigen. Wie Sie die Lebensversicherung im Todesfall steueroptimieren, erfahren Sie hier.

Lebensversicherung im Todesfall steueroptimieren
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Steuerfalle Lebensversicherung

Leider tappen Verbraucher hinsichtlich der Leistung im Todesfall aufgrund mangelhafter Beratung in die Steuerfalle. Infolgedessen bekommen viele Hinterbliebene von dem angesparten Geld der verstorbenen Person nur einen geringen Netto-Betrag, da oftmals die Summen versteuert werden mรผssen. Diese Versteuerung kann man jedoch umgehen.

Todesfallleistungen aus Lebensversicherungen sind meistens steuerpflichtig

Wenn eine Lebensversicherung auf Grund des Leistungsfalles vorzeitig zur Auszahlung kommt und eine Person im Bezugsrecht namentlich erwรคhnt ist, fรคllt die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Begรผnstigten. Steuerrechtlich gesehen handelt es sich dennoch um eine erbschaftssteuer-relevante Zuwendung. Gerade bei nicht-ehelichen Partnerschaften langt der Fiskus richtig zu. In diesem Fall wรผrden bei einer Versicherungssumme von 100.000 unter Berรผcksichtigung des Freibetrages von 20.000 Euro eine Erbschaftssteuer in Hรถhe von 24.000 Euro anfallen. Innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft wรผrden die entsprechend hรถheren Freibetrรคge berรผcksichtigt.

Gesetzliche Erbregelung

Ist kein Bezugsberechtigter namentlich benannt, fรคllt die Versicherungssumme automatisch in die Erbmasse und wird unter den Erben aufgeteilt. Ein namentliches Bezugsrecht im Rahmen einer Erbauseinandersetzung anzufechten, ist schwierig. In der Regel sollte dies unverzรผglich durch einen Fachanwalt geschehen. Eine zweite Chance gibt es nicht.

So vermeiden Sie die Steuerpflicht im Todesfall

  • Normalerweise sind Versicherungsnehmer (Antragsteller), versicherte Person und Beitragszahler eine Person, der Begรผnstigte im Todesfall eine andere. Diese Konstellation fรผhrt zur Besteuerung.
  • Die meisten Vermittler sind sich der finanziellen Auswirkungen dieser Vorgehensweise nicht bewusst.
  • Wennย Sie Ihre mรถglichen Hinterbliebenen รผber eine Lebensversicherung absichern mรถchten, fungieren Sie im Vertrag nur als versicherte Person.
  • Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der oder die Hinterbliebene.
  • Durch die Konstellation, dass der Begรผnstigte auch Beitragszahler war, entfรคllt die Besteuerung.

Tipps von Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV). Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main. Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tรคtig.

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