Einkommensteuer im Nebenjob zahlen

Einkommensteuer im Nebenjob – Wann muss ich zahlen?

Wenn das normale Gehalt zum Leben nicht ausreicht, suchen sich viele einen Nebenjob. Wann Sie Einkommensteuer im Nebenjob zahlen müssen, erfahren Sie hier.

Einkommensteuer im Nebenjob zahlen
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Steuern beim Nebenjob

Viele Arbeitnehmer gehen neben dem Hauptberuf auch noch einem Nebenjob nach. Häufig sind es wirtschaftliche Notwendigkeiten, seltener haben Menschen die Möglichkeit, mit Ihrem Hobby noch Geld zusätzlich zu verdienen. Wie alle Einkünfte, unterliegen auch Erträge aus einem Nebenjob der Steuerpflicht. Die Zahlpflicht ist jedoch unterschiedlich gelagert. Welche Möglichkeiten und deren Auswirkungen es gibt, erfahren Sie hier.

Einkommensteuer bei 450-Euro Job

Der klassische Nebenverdienst wird in der Regel im Rahmen eines 450-Euro-Jobs ausgeübt.

  • Der Arbeitgeber zahlt normalerweise die Einkommensteuer in Höhe von zwei Prozent.
  • Als Arbeitnehmer sind Sie steuerfrei und müssen in der Steuererklärung keine Angaben zu dieser Tätigkeit machen.
  • Da Sie in diesem Fall keine Steuern bezahlen, können Sie im Umkehrschluss für den Nebenjob auch keine Werbungskosten geltend machen.
  • Die Alternative dazu ist die Besteuerung nach Steuerklasse. In diesem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Steuerkarte vorlegen, der Abzug der Lohnsteuer erfolgt nach Einstufung in die Steuerklasse.
  • Jeder Arbeitnehmer, der neben seiner Haupttätigkeit noch eine weitere steuerpflichtige Tätigkeit ausübt, wird in die Steuerklasse VI eingestuft.
  • Die Steuerklasse VI verpflichtet Sie zur Abgabe einer Steuererklärung. Aufwendungen, die mit Ausübung des Nebenjobs entstehen, sind steuerlich abzugsfähig.

Mit selbstständiger Tätigkeit anfänglich Steuern sparen

Nebenberufliche Selbstständigkeit nimmt zu. Viele Unternehmen scheuen sich auch vor Festanstellungen von 450-Eurojobbern und lassen interessierte Personen auf selbstständiger Tätigkeit arbeiten.

  • Auch mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind Sie steuerlich gesehen in vollem Ausmaß selbstständig.
  • Dies bedeutet, dass eine Steuerklärung Pflicht ist. Als Kleinunternehmer können Sie aber auf die vereinfachte Einnahme- /Überschussrechnung zurück greifen.
  • Gerade in der Anlaufphase einer Selbstständigkeit entstehen Kosten, die die Einnahmen übersteigen. Anschaffungen müssen getätigt werden, denen zu Beginn noch keine nennenswerten Einnahmen gegenüberstehen. Diese Verluste werden vom Finanzamt mit den Einkünften der angestellten Tätigkeit verrechnet, das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer mindern sich.
  • Bei anhaltenden Verlusten stuft das Finanzamt die nebenberufliche Tätigkeit jedoch als „Liebhaberei“ ein und verweigert die steuerliche Abzugsfähigkeit.

Fazit

Ein Nebenjob kann also Ihr Einkommen nicht nur direkt erhöhen, sondern im Falle der Selbstständigkeit durch eine Steuerminderung auch indirekt zu einem höheren Netto führen.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.