Handyversicherung abschließen

Handyversicherung abschließen – Darauf sollten Sie achten!

Sollte man für sein Smartphone oder Mobiltelefon eine Handyversicherung abschließen? Bei welchen Schäden eine Handyversicherung zahlt und wann nicht, erfahren Sie hier.

Handyversicherung abschließen
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Die Zeiten, in denen ein Handy zum Telefonieren diente, sind lange vorbei. Smartphones sind auf dem Vormarsch, mit der Weiterentwicklung hat sich allerdings auch das Preisgefüge weiter entwickelt. Die Anschaffung eines iPhone oder ähnlicher Geräte läuft bei entsprechendem Vertrag in der Summe schnell über tausend Euro aus. Um so ärgerlicher ist es, wenn das Gerät kaputtgeht, oder abhandenkommt.

Wann ist eine Handyversicherung sinnvoll?

Eines der unangenehmsten Vorkommnisse ist ein Defekt des Touchscreen – die gesamte Funktionalität fällt in diesem Fall aus, eine Reparatur ist teuer. Diebstahl bei einem Gerät mit laufendem Vertrag ist genauso fatal, denn dann muss der Vertrag durch den Kunden erfüllt werden, ohne dass er ein Gerät besitzt. Für diese, für den Kunden extrem ärgerlichen Situationen bieten die Mobilfunkanbieter jetzt Lösungen an: Sie können eine Handyversicherung abschließen. Aber wie bei allen Versicherungsverträgen gilt auch hier: nicht der Preis ist entscheidend, sondern die Leistung.

So beinhalten die Basistarife nur geringe Leistungen, der klassische Diebstahl ist häufig nicht versichert.

Das sollte eine Handyversicherung beinhalten

Handyversicherung bei defektem Touchscreen

Sturzschäden sollten auf jeden Fall mit versichert sein. Dies beinhaltet sowohl einen defekten Touchscreen als auch Schäden im Innenleben des Telefons. Denn auch wenn man sich vorsieht, kann es schnell passieren, dass einem das Handy aus der Hand fällt.

Handyversicherung bei Diebstahl

Der Diebstahlklausel sollten Sie besonderes Augenmerk widmen, Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Während Einbruch-Diebstahl, sprich das Entwenden aus einem verschlossenen Raum oder Auto und Raub in fast allen Tarifen abgedeckt ist, entfällt häufig der Versicherungsschutz bei „einfachem“ Diebstahl. So ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Telefon eng am Körper zu tragen. Im Falle des Diebstahls aus der Handtasche ist der Versicherer leistungsfrei.

Handyversicherung bei Wasserschaden (Flüssigkeiten)

Die Regulierung der Schäden durch Überschwemmung findet sich in allen Tarifen, wichtiger ist jedoch der Ersatz für Schäden durch Bedienungsfehler oder Flüssigkeiten. Kaum ein Tisch in einem Bistro, auf dem nicht ein Handy liegt. Ein umgefallenes Glas kann schnell einen Geräteausfall bewirken, der nur durch eine teure Reparatur behoben werden kann.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.