Wer verheiratet und gesetzlich versichert ist, aber kein Geld mehr bekommt, muss sich um seine Krankenversicherung keine Sorgen machen. Anders sieht es bei Privatversicherten aus.

Die beitragsfreie Familienversicherung ist das groรe Plus der Ersatzkassen. Wรคhrend in der privaten Krankenversicherung fรผr jedes Familienmitglied ein gesonderter Beitrag entrichtet werden muss, bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen die beitragsfreie Mitversicherung der Familienmitglieder an. Fรผr die Beitragsfreiheit gelten allerdings einige Voraussetzungen.
Beitragsfreiheit bei Kindern
Grundsรคtzlich kostenfrei mitversichert sind die Kinder (auch in der Ausbildung) und Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne eigenes oder nur mit geringem Einkommen.
Die wenigsten Bรผrger wissen, dass sogar die Enkel beitragsfrei mitversichert werden kรถnnen. Dies ist der Fall, wenn das eigene Kind beispielsweise noch studiert und ohne eigenes Einkommen ist.
Fรผr Kinder gilt generell, dass diese, sofern sie kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben, bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert sind.
Im Rahmen einer Ausbildung kann die Dauer auf das 25. Lebensjahr ausgeweitet werden, unter Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienst sogar noch darรผber hinaus. Sind die Kinder arbeitslos, ist die Mitversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mรถglich.
Eine lebenslange kostenlose Mitgliedschaft im Rahmen der Familienversicherung ist bei einer Behinderung gegeben, die keinen eigenstรคndigen Unterhalt ermรถglicht. Die Behinderung muss allerdings zu Zeiten der Familienversicherung eingetreten sein.
Problemfall private Krankenversicherung
Problematisch wird es, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist. In diesem Fall muss genau gerechnet werden, um festzustellen, ob die Kinder ebenfalls privat versichert werden mรผssen, oder ob sie beitragsfrei beim anderen Elternteil mitversichert werden kรถnnen.
รberschreitet das Einkommen des privat versicherten Elternteils 1/7 der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist auch hรถher als das Einkommen des Partners, so mรผssen die Kinder privat versichert werden. Liegt das Einkommen des Privatversicherten jedoch unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, aber รผber dem Einkommen des Partners, sind die Kinder bei diesem in der Familienversicherung weiterhin beitragsfrei mitversichert.
So verhindern Sie die Versicherungspflicht
Nimmt der Ehepartner eine Berufstรคtigkeit auf, ist die Hรถhe des Einkommens dafรผr ausschlaggebend, ob eine eigene Krankenversicherungspflicht besteht oder nicht. Bezugsgrรถรe fรผr die Berechnung ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Einkommen des Neu-Erwerbtรคtigen darf 1/7 der monatlichen Bezugsgrรถรe nicht รผberschreiten. Ausgenommen davon sind Minijobs, die in der Spitze deutlich hรถher dotiert sind.
In beiden Fรคllen, dem Minijob und dem Hรถchsteinkommen aufgrund Beitragsbemessungsgrenze, darf diese Grenze zweimal im Jahr รผberschritten werden.
Bei der Berechnung des Einkommens kรถnnen Sie allerdings zahlreiche Aufwendungen abziehen, um auf diese Weise unter die Bezugsgrรถรe zu rutschen. Dazu zรคhlen die Aufwendungen fรผr berufsbedingte Kinderbetreuungskosten, Werbungskosten generell oder den Arbeitnehmerpauschbetrag.
Nicht zu einer Reduzierung des krankenversicherungspflichtigen Einkommens fรผhren dagegen unter anderem Vorsorgeaufwendungen, der Altersentlastungsbetrag oder Kinderfreibetrรคge, um nur einige zu nennen.