Kreditgebühren rechtswidrig

Kreditgebühren rechtswidrig – So erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Gebühren bei Abschluss eines Darlehens müssen Sie nicht hinnehmen. Warum Kreditgebühren rechtswidrig sind und wie Sie sich ihr Geld zurückholen, erfahren Sie hier.

Kreditgebühren rechtswidrig
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Gebühren für Konten

Jahrzehntelang war es gängige Praxis der Kreditinstitute, Banken und Sparkassen gleichermaßen, für einen Kredit sowohl eine Kreditgebühr als auch Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto zu berechnen. Während die Kontoführungsgebühren in der Relation als moderat zu bezeichnen waren, konnte es sich bei der Kreditbearbeitungsgebühr durchaus schon um Summen im vierstelligen Bereich handeln.

Üblich waren Prozentsätze zwischen einem und 3,5 Prozent. Gerade bei Baufinanzierungen war die 1.000-Euro-Schwelle schnell überschritten.

Kreditgebühren unzulässig – Banken ignorieren offensichtlich Urteile

Maßgeblich für die Feststellung, dass Kreditgebühren rechtswidrig sind, war ein Urteil des OLG Dresden vom 29.9.2011 (Az.: 8 U 562/11). Die beklagte Sparkasse hatte das Revisionsverfahren vor dem BGH, welches für den 11.9.2012 angesetzt war, zurückgezogen. Zum einen sah die Sparkasse wohl selbst die Zweifelhaftigkeit der Kosten, zum anderen entfiel damit das erwartete Grundsatzurteil. Die Entscheidung des OLG Dresden ist somit rechtskräftig. Der BGH wurde jedoch im zweiten Fall, der Berechnung von Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten, aktiv. Der zuständige Senat folgte den Ausführungen der Kläger, dass Darlehenskonten als Unterkonten nur der internen Buchführung der Banken dienen und somit nicht durch die Darlehensnehmer finanziert werden müssten (Urteil: AZ. XI ZR 388/10).

Was bedeuten diese Urteile, gerade das Erste, für Sie als Verbraucher? Offensichtlich scheinen noch nicht alle Geldhäuser diesen beiden Urteilen Folge zu leisten, anders ist die große Anzahl von Klagen gegen die Kreditgebühren hinsichtlich nach Urteilsverkündung abgeschlossener Darlehen nicht zu erklären.

So holen Sie sich Ihr Geld zurück

  • Im Falle der Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten ist die Vorgehensweise ausgesprochen einfach. Sollte Ihr Darlehensvertrag noch einen solchen Passus aufweisen, stellen Sie mit Verweis auf das oben genannte Urteil des BGH die Zahlung ein. Beziehungsweise fordern Sie die im Falle einer Verrechnung einbehaltene Gebühren zurück.
  • Im Fall der ungerechtfertigten Bearbeitungsgebühren für Darlehen ist der Sachverhalt ein wenig anders. Hier können unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen auch in der Vergangenheit gezahlte Provisionen zurückgefordert werden. Die Rechtsprechung geht sogar noch einen Schritt weiter. Neben der Kreditgebühr können auch Zinsen dafür bis zum Datum der Rückzahlung geltend gemacht werden. Zugrunde gelegt wird dabei der Zinssatz, der für das Darlehen vereinbart wurde.
  • Bei der Verjährung ist nach Meinung der Verbraucherschützer der Zeitpunkt des Darlehensabschlusses entscheidend. Grundlage ist die dreijährige Verjährungsfrist, die im Paragraf 195 BGB geregelt ist.
  • Liegt der Zeitpunkt des Kreditabschlusses bereits außerhalb der Verjährungsfrist, bestehen trotzdem Chancen auf eine Rückzahlung der Kreditabschlussgebühr. Grund ist, dass die Rechtslage im Bezug auf die Rechtmäßigkeit nicht schlüssig war und die Rechtsunkenntnis des Sachverhaltes einen Verjährungsbeginn hinausschieben kann. Die definitive Verjährung, auch bei Rechtsunkenntnis beträgt zehn Jahre. Damit dürften Rechtsansprüche aus Kreditverträgen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, endgültig nicht mehr bestehen.

Fazit

Allen anderen Kreditnehmern raten die Verbraucherschützer und Interessenvertreter, auf jeden Fall mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Wie eingangs erwähnt, die Anzahl der Prozesse häuft sich, die Rechtsprechung geht zu Gunsten der Bankkunden. Ob die Kreditinstitute sich auf noch mehr verlorene Prozesse einlassen möchten, oder den Rückforderungen der Kreditgebühren auf Anfrage nachkommen, wird sich dann zeigen.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.