Verunfalltes Kind profitiert von Unfallversicherung.

Unfallversicherung für Kinder – Diese Leistungen sollten inbegriffen sein

Ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll? Welche Leistungen sollte eine gute Unfallversicherung beinhalten? Auf diese und mehr Fragen, finden Sie hier die Antworten.

Verunfalltes Kind profitiert von Unfallversicherung.
Unfallversicherungen für Kinder sind sehr sinnvoll. © Daniel CHETRONI / stock.adobe.com

Kinder spielen, toben und erkunden fleißig ihre Umwelt. Viele sind der Meinung, dass eine Unfallversicherung für Kinder unnötig ist. Aber wie schnell passieren die kleinen Unfälle, die im schlimmsten Fall auch zu einer Invalidität führen können?

Im Kindergarten und in der Schule sind Ihre Kinder gesetzlich abgesichert. Auch der Hin- und Rückweg zu der entsprechenden Einrichtung fallen in die Absicherung.

In der Freizeit passieren aber die meisten Unfälle und hier sind Kinder nicht gesetzlich geschützt. Viele der Freizeitunfälle passieren im Straßenverkehr. (Statistik – Kinderunfälle im Straßenverkehr) Aber auch im eigenen Heim, auf dem Spielplatz und im Garten lauern die Gefahren.

Kinder können die Gefahren noch nicht so genau einschätzen und wenn sie dann eifrig am Toben sind, kann es schnell passieren, dass sie stolpern, hinfallen und sich mehr als nur eine kleine Beule oder Schramme einfangen.

Finanzielle Absicherung

Sollte Ihr Kind durch einen Unfall dauerhafte Schäden davontragen und später in der Arbeitswelt eingeschränkt sein, sichert Sie die Unfallversicherung zumindest mit einer Invaliditätssumme oder monatlichen Rente ab.

Unfallversicherung für Kinder – 7 Tipps

Tipp 1: Große Invaliditätssumme wählen

Im Falle der Invalidität sollten Sie eine möglichst hohe Invaliditätsgrundsumme wählen. Man geht hier ungefähr von einem Betrag von 200.000 Euro aus, damit zumindest ein großer Teil des Lebensunterhaltes bestritten werden kann. Dieser Betrag wird Ihnen als Einmalzahlung überwiesen.

» Achtung: Invalidität bedeutet nicht zwangsläufig, dass Ihr Kind im Rollstuhl sitzen muss. Sobald geistige und/oder körperliche Fähigkeiten durch den Unfall dauerhaft eingeschränkt sind, spricht man von Invalidität.

Tipp 2: Vertrag mit Progression abschließen

Je höher die Invalidität bei Ihrem Kind eingestuft wird, desto mehr Geld bekommen Sie bei Einschluss der Progression. Diese Progression ist bei Kinder in Verträgen mit maximal P300 ausgewiesen. Diese werden als Prozente auf die Grundsumme berechnet. Sie bekommen also dementsprechend mehr Geld bei voller Invalidität.

» Beispiel: Bei einer 200.000 Euro Versicherung bekommen Sie bei einer Progression P300 600.000 Euro ausbezahlt.

Tipp 3: Unfallrente abschließen

Mit der Unfallrente lässt sich eine Unfallversicherung optimieren. Sollte der Unfall also so schwerwiegend gewesen sein, dass Ihr Kind bis zum Lebensende eingeschränkt ist, bekommen Sie bis zum Lebensende die vereinbarte Rente zusätzlich zu der Einmalzahlung. Gerade, wenn Auto, Wohnung oder das Haus umgebaut werden müssen, ist das eine gute Unterstützung. Die Invalidität muss aber mindestens 50 Prozent betragen, erst dann wird die Rente ausbezahlt.






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Tipp 4: Vergiftungen als Zusatzleistung

Gerade bei den Kleinsten geht das besonders schnell. Einmal nicht aufgepasst und Zack haben sie an einer giftigen Pflanze geknabbert oder das Reinigungsmittel aus dem Schrank geholt und probiert. So schnell können Sie manchmal gar nicht gucken. Hier ist es wichtig den Zusatzpunkt „Vergiftungen“ mit in den Vertrag aufzunehmen. Durch Vergiftungen können nämlich ebenso dauerhafte Schäden zurückbleiben wie nach einem Verkehrsunfall.

Tipp 5: Insektenbisse speziell Zeckenbisse absichern

Kleine und große Kinder spielen im Wald, laufen auf Wiesen und toben was das Zeug hält. Schnell kann sich auf den Körpern eine Zecke niederlassen. Die Folgeerkrankungen nach einem Zeckenbiss sind oft sehr gravierend. Achten Sie darauf, dass bei Vertragsabschluss auch der Zeckenbiss mit inbegriffen ist. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie im Notfall finanzielle Unterstützung von Ihrer Unfallversicherung bekommen.

Hier gibt es des öfteren Probleme, weil einige Versicherungen nicht zahlen wollen. Aber das Amtsgericht Dortmund hat im Jahr 2003 eine Versicherung zum Zahlen verurteilt, da ein Zeckenbiss als Unfall gilt. (Hier das Urteil nachlesen)

Tipp 6: Rooming-In im Krankenhaus

Wenn das eigene Kind im Krankenhaus ist, möchte man als Elternteil gern dabei sein, gerade wenn das Kind noch jünger ist. Hier ist es anzuraten, dass Sie das Rooming-In im Krankenhaus mit einschließen. Bis zum 14. Lebensjahr kann dann für Sie ein zusätzliches Bett zur Verfügung gestellt werden.

Tipp 7: Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewinnung

Von einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewinnung sollten Sie großen Abstand nehmen. Klar hört sich das toll an, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen, wenn nichts passiert, aber es ist nicht immer alles so, wie es auf dem ersten Blick scheint. Hier profitieren meist nur die Vermittler und Versicherungsgesellschaften. Der monatliche Beitrag ist um einiges höher und wenn wirklich etwas passiert, bekommen Sie deutlich weniger Leistungen.

Fazit

Eine Unfallversicherung für Kinder ist in jedem Fall anzuraten, um sich zumindest in finanzieller Sicht abzusichern. Sie sollten sich aber keine unnötigen Zusatzpunkte aufschwatzen lassen, wie beispielsweise Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Krankentagegeld und eben die Beitragsrückgewinnung. Diese erhöhen nur den Beitrag.

Es gibt verschiedene Versicherungen mit den unterschiedlichsten Angeboten. Um im Eintrittsfall gut und ausreichend abgesichert zu sein, müssen Sie ungefähr mit einem Jahresbetrag von 150 Euro rechnen. Es geht immer günstiger, aber dann werden die Leistungen auch geschmälert.

Angebote bekommen Sie von den einzelnen Gesellschaften, die Sie vor Ort haben, aber natürlich auch online. Sie können sich beispielsweise die Unfallversicherung von CosmosDirekt berechnen lassen.

» Tipp: Schüler, Studenten und Azubis ab dem 15. Lebensjahr können eine Berufsunfähigkeit abschließen, die eine monatliche Rente nicht nur bei einem Unfall zahlt, sondern auch bei Krankheit greift.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.