Welche Versicherungen brauchen Azubis wirklich und wann sind sie noch bei den Eltern mitversichert? Alle Antworten hier.
Für viele tausende junge Menschen bedeutet der letzte Schultag vor den Sommerferien den Beginn eines neuen Lebensabschnitts: der Beginn einer Berufsausbildung jenseits von Hochschulen oder Fachhochschulen. Da Kenntnisse über Versicherungen oder Finanzen allgemein an den Schulen nicht vermittelt werden, stehen viele Azubis und deren Eltern den wortgewandten Außendienstlern der Finanzdienstleistungsbranche eher hilflos gegenüber. Azubis sind eine der beliebtesten Zielgruppen, bieten sie doch die Möglichkeit, langfristige Kundenbeziehungen anzubahnen. Aber da nicht alles notwendig und mit einer Ausbildungsvergütung bezahlbar ist, was die Nachfahren von Herrn Kaiser anbieten, hier eine Auflistung der wichtigsten Versicherungen für Auszubildende:
Inhaltsverzeichnis
1. Krankenversicherung
Diese erfolgt mit Beginn der Berufsausbildung über einen eigenständigen Vertrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch wenn Azubis vorher über die Eltern privat versichert waren, überschreitet das Lehrlingsgehalt nicht die Beitragsbemessungsgrenze.
2. Pflegepflichtversicherung
Hier gilt das gleiche wie für die Krankenversicherung
3. Rentenversicherung
Als Auszubildender wird man automatisch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch wenn der Abschluss einer privaten oder Riester-Rente dringend angeraten wird, sollte mit Beginn der Ausbildung erst einmal ausgelotet werden, was das Budget zulässt. Das gleiche gilt für eine betriebliche Altersversorgung. Anders sieht es beim Thema Erwerbsminderungsrente aus. Da für den Anspruch mindestens 36 Monatsbeiträge innerhalb der letzten 60 Monate entrichtet werden mussten, besteht prinzipiell kein Rentenanspruch.
4. Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eigentlich für jeden Berufstätigen aufgrund der dürftigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ein Muss sein. Die gesetzliche Rente leistet nur noch bei Erwerbsminderung, nicht jedoch bei Berufsunfähigkeit. Ein Abschluss ist daher sehr empfehlenswert. Gerade vor dem Hintergrund, dass bei jungen Menschen Risikoausschlüsse aufgrund Vorerkrankungen eher die Ausnahme sind, gilt: je früher abgeschlossen, um so günstiger.
5. Unfallversicherung
Hier besteht nur ein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn eine Invalidität im Rahmen eines definierten Arbeitsunfalls vorliegt. Motorradfahrer oder Sportler mit erheblichen Risiken sollten den Abschluss einer privaten Unfallversicherung unbedingt ins Auge fassen. Vollständige Absicherung bietet auch hier eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung.
6. Haftpflichtversicherung
Die meisten Verträge sehen auch einen Versicherungsschutz volljähriger Kinder über die Police der Eltern vor, wenn die Kinder noch in der ersten Ausbildung sind. Ein Blick in den Versicherungsschein der Eltern bringt Klarheit.
7. Hausratversicherung
Solange Kinder, auch als Auszubildende, im Haushalt der Eltern leben, sind ihre Besitztümer dort mitversichert. Dies gilt auch, wenn sie sich zeitweilig, beispielsweise ausbildungsbedingt, länger an einem anderen Ort aufhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Absicht offenkundig ist, in den elterlichen Haushalt zurückzukehren.
Fazit
Die wichtigsten Versicherungen für Azubis werden automatisch mit Beginn der Ausbildung geschlossen, beziehungsweise bestehen bereits über die Eltern. Einzig die Berufsunfähigkeitsabsicherung sollte auf jeden Fall privat in Angriff genommen werden. Als Ansprechpartner sind dafür Versicherungsmakler zu empfehlen.