In die Stehlgutliste kommt alles hinein, was bei einem Einbruch gestohlen wurde. Eine Vorlage finden Sie hier, inklusive Tipps zum richtigen Ausfüllen.
Inhaltsverzeichnis
Folgekosten eines Einbruchs
Ein Einbruch ist nicht nur mit finanziellen Schäden verbunden, er bringt auch genügend anderen Aufwand mit sich. Kredit- und Scheckkarte sperren lassen und Handwerker bestellen, sind die häufigsten begleitenden Maßnahmen. Fast jeder deutsche Haushalt verfügt über eine Hausratversicherung. Um Ihre Ansprüche zu wahren, gilt es allerdings, einige Dinge zu beachten.
Unverzüglich die Versicherung und Polizei informieren
Sicher, werden Sie sagen, nach einem Einbruch werde ich natürlich unverzüglich die Polizei informieren. Genauso wichtig ist es, dass Sie Ihren vertraglichen Obliegenheiten der Versicherung gegenüber nach kommen. Versäumen Sie dieses, kann es zu einer Leistungskürzung oder kompletten Streichung eines finanziellen Ausgleichs kommen. Was verstehen aber Versicherer unter vertraglichen Obliegenheiten?
Direktes Informieren
Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich telefonisch über den Einbruch. Der Sachbearbeiter wird Ihnen direkt eine Schadensnummer nennen. Das Schadensformular kann heute in vielen Fällen online ausgefüllt werden.
Unverzügliches Erstellen und Vorlegen einer Stehlgutliste
Erstellen Sie eine Stehlgutliste, eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände, und legen Sie diese der Polizei und der Versicherung vor. Es ist allerdings nicht ausreichen zu schreiben „Ein Radio der Marke XY“. Typ und Gerätenummer gehören ebenso dazu, wie Kaufdatum und Kaufpreis.Diese Liste muss „unverzüglich“ vorgelegt werden. Unverzüglich bedeutet, dass Sie nach vier Wochen Ihre Obliegenheit als Versicherungsnehmer verletzt haben.
Der Begriff „unverzüglich“ ist nicht genau definiert, bedeutet aber ohne schuldhaftes Verzögern.Die Stehlgutliste muss der Polizei schnellstens vorgelegt werden, nur so ist aus Sicht der Versicherer die Wahrscheinlichkeit der Wiederbeschaffung gewahrt. Letztendlich können Sie die Stehlgutliste nur erstellen, wenn Sie im Vorfeld eine Inventur Ihres Hausrates gemacht haben. Diese sollte also so schnell wie möglich angegangen werden.
Fazit
Wenn Sie Opfer eines Einbruchs wurden, dann sind sie für einen Versicherungsfall der Hausratsversicherung in der Pflicht, eine Stehlgutliste zu erstellen und einzureichen.