Ob Flugverspätung oder beschädigtes Gepäck, welche Ansprüche Sie als Reisender bei Problemen am Flughafen haben, lesen Sie hier.
Verspätungen, Annullierungen, technische Probleme am Flugzeug, Streiks oder auch verloren gegangene Gepäckstücke sind leider nicht selten und für Urlaubs- sowie Geschäftsreisende ein echtes Ärgernis. Im schlimmsten Fall können wichtige Termine nicht eingehalten oder Anschlussflüge nicht mehr erreicht werden. Es stellt sich somit die Frage, ob und wann Flugreisenden Ersatz- oder Entschädigungsansprüche zustehen und ob es sich lohnt, diese geltend zu machen.
Zunächst ist festzustellen, dass die Rechte von Fluggästen in den letzten Jahren zunehmend gestärkt wurden. Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahre 2005 (VO 261/2004/EG) gewährt Passagieren in Fällen
- der Nichtbeförderung,
- der Annullierung des Fluges und
- bei großen Verspätungen
Erstattungs- bzw. Entschädigungszahlungen.
Bei einer Nichtbeförderung können Sie beispielsweise den Ticketpreis zurückverlangen oder eine frühestmögliche Beförderung zum Zielort fordern. Daneben können Ihnen auch Entschädigungszahlungen zustehen. Diese sind gestaffelt. Bei einer Flugstrecke, die mehr als 3500 km beträgt, muss die Fluggesellschaft Ihnen 600 Euro zahlen.
Bei Verspätungen stehen Ihnen ab einer gewissen Verspätungsdauer Sonderleistungen wie
- Verpflegung,
- Telekommunikation
- oder Hotelunterkünfte zu.
Inhaltsverzeichnis
Finanzielle Entschädigung bis zu 600 Euro
Sollte Ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort eintreffen, so kann Ihnen eine Entschädigung von 250 – 600 Euro zustehen. Wenn Sie rechtliche Schritte einleiten wollen, lohnt es sich also vorher Online zu checken, ob es eine Verspätungsmeldung für Ihren Flug gab (z. B. hier für Flüge ab und nach Berlin-Schönefeld).
Keine Ansprüche bei außergewöhnlichen Umständen
Ihre Ansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Verspätung, Annullierung etc. aufgrund von außergewöhnlichen Umständen geschah. Dazu zählt beispielsweise eine gefährliche Wetterlage, die einen sicheren Flug unmöglich macht. Oder unangekündigte Streiks des Luftfahrtunternehmens. Technische Probleme am Flugzeug fallen nach neuster Rechtsprechung nicht unter den Begriff.
Ansprüche bei beschädigtem Gepäck
Auch im Falle eines Verlustes oder der Beschädigung eines Gepäckstückes stehen Ihnen Ersatzansprüche zu. Diese ergeben sich aus dem Montréaler Übereinkommen oder aus dem nationalen Luftverkehrsgesetz. Wichtig ist es zu wissen, dass die internationalen Abkommen nur für die Staaten gelten, die diese Übereinkommen auch unterzeichnet haben.
Wie machen Sie Ihre Ansprüche geltend?
Wenn Sie von den oben geschilderten Problemen am Flughafen betroffen sind, sollten Sie im ersten Schritt ein Beschwerdeformular bei der jeweiligen Airline einreichen. Erst wenn dies geschehen ist und keinerlei Wirkung zeigt, können Sie das Luftfahrt-Bundesamt über einen Verstoß gegen die o.g. EU-Verordnung unterrichten. Sollten Sie zivilrechtliche Ansprüche z. B. auf Schadensersatz oder Entschädigungszahlungen geltend machen wollen, so müssen Sie eigenständig vor einem deutschen Gericht klagen. Hier empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen, auch wenn vor dem Amtsgericht der 1. Instanz kein Anwaltszwang herrscht. Vor den deutschen Gerichten können Sie sich direkt auf die EU-Verordnung berufen. Weitere Hilfestellungen bieten Ihnen Online-Portale wie www.flightright.de/.