außerordentliche Kuendigung Gruende

Fristlose Kündigung der Wohnung: Welche Gründe müssen vorliegen?

Die fristlose Kündigung der Wohnung ist oft der letzte Ausweg aus einer unschönen Wohnsituation. Wann genau Mieter und Vermieter fristlos kündigen können, lesen Sie hier.

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Wer sich nach einer neuen Wohnung umschaut, der sollte wirklich alles auf Herz und Nieren überprüfen. Damit gemeint sind sowohl Zustand der Wohnung, Lage und auch Nachbarschaft. Denn nur, wenn Sie hier von vornherein genau hinschauen beziehungsweise sich vorher genau informieren, können Sie später unschöne Überraschungen vermeiden. Denn wie oft ist es schon vorgekommen, dass Mieter bereits nach einer kurzen Zeit Schimmel oder andere Mängel in der Wohnung entdeckt haben oder ihnen erst nach dem Einzug beispielsweise der Lärm durch die Bahngleise vor dem Haus aufgefallen ist.

Deshalb ist es vor dem Einzug immer wichtig, dass Sie die potentielle Wohnung genauestens checken. Die nützlichen Tipps von immowelt.de zeigen beispielsweise, worauf Sie grundsätzlich bei der Wohnungssuche, der Wohnungsbesichtigung und beim Mietvertrag achten sollten. Manche Dinge lassen sich aber einfach nicht von vornherein erkennen, sodass es doch mal vorkommen kann, dass eine fristlose Kündigung der Wohnung der letzte Ausweg ist.

Fristgerechte Kündigung der Wohnung

Grundsätzlich ist im Mietvertrag immer geregelt, mit welchen Fristen eine Mietwohnung gekündigt werden kann. Bei unbefristeten M





ietverträgen beträgt diese Kündigungsfrist in der Regel knapp drei Monate. Sie als Mieter müssen dann spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen, damit Sie zum Ende des übernächsten Monats ausziehen können.

Halten Sie diese Frist nicht ein, dann müssen Sie eventuell mit einigen negativen Folgen rechnen: Geht Ihre Kündigung verspätet ein, dann müssen Sie unter Umständen länger Miete zahlen. Haben Sie schon eine neue Wohnung gemietet, dann müssen Sie sogar doppelt Miete zahlen. Es gilt also: Die Kündigung immer rechtzeitig an den Vermieter schicken.

Triftige Gründe für eine fristlose Kündigung

Unabhängig von der regulären Kündigungsfrist können Sie oder Ihr Vermieter die Wohnung aber auch fristlos kündigen. Hierfür muss aber wirklich ein triftiger Grund vorliegen, sowohl von Seiten des Mieters als auch des Vermieters aus. Dieser Grund muss dann auch immer in dem Kündigungsschreiben genannt werden. Aber was sind eigentlich solche triftigen Gründe? Hier eine kleine Übersicht dazu:

 

Mieter dürfen fristlos kündigen, wenn:

  1. das Mietverhältnis unzumutbar ist, weil der Vermieter z.B. den Hausfrieden erheblich stört.
  2. der Vermieter das Mietverhältnis nicht gewährleistet, also der Mieter die Wohnung nicht vertragsgerecht nutzen kann.
  3. die Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung (z.B. durch Schimmel) verbunden ist.
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Vermieter dürfen fristlos kündigen, wenn:

  1. sich der Mieter auch nach einer Abmahnung nicht an die Hausordnung hält.
  2. der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzt, sprich also ohne Wissen des Vermieters dort beispielsweise ein Gewerbe betreibt.
  3. der Mieter seine Miete unpünktlich, nur teilweise oder gar nicht zahlt. Eine fristlose Kündigung ist dann aber nur möglich, wenn:
  • der Mieter seine Miete stets unpünktlich zahlt und dem Vermieter das Fortsetzen des Mitverhältnisses nicht zumutbar ist.
  • zwei Monate lang hintereinander die Miete gar nicht oder nur teilweise bezahlt wird, wobei der Gesamtrückstand eine Monatsmiete übersteigen muss.
  • der Mieter über eine längere Zeit einen Betrag von mindestens zwei Monatsmieten schuldig bleibt.

Fristlose Kündigung richtig schreiben und versenden

Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nun eine fristlose Kündigung aussprechen möchten, dann müssen Sie das sowohl als Mieter wie auch als Vermieter schriftlich machen und auch den Grund für die fristlose Kündigung angeben. Zudem ist es ratsam das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu verschicken, da Sie so den Erhalt beim Vermieter bzw. Mieter beweisen können.

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.