hochzeit steuern tipps

Heiraten und Steuern sparen – So gehts

Heutzutage heiraten viele Menschen nicht nur aus Liebe. Neben Liebe gehört hauptsächlich der Faktor Geld dazu. Mit dem richtigen Hintergrundwissen können Sie nämlich durch eine Hochzeit einiges an Geld sparen im Jahr. Wie Sie heiraten und Steuern sparen können, erfahren Sie hier.

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Durch die Hochzeit Geld sparen. © Schlierner / stock.adobe.com

Mit der richtigen Steuerklasse mehr im Portemonnaie

Ob Sie nach einer Hochzeit Steuern sparen können, hängt von der Wahl der richtigen Steuerklasse ab. Sie haben die Möglichkeit aus 3 verschiedenen Kombinationen:

  • Steuerklassen IV/IV
  • Steuerklassen III/V
  • Steuerklassen IV/IV mit Faktor

Mit allen Kombinationen wirken sich die Steuervergünstigungen auf Ihr Monatsbrutto aus. Auf das Jahr gesehen, ist der Wert aber identisch. Die Steuern, die Sie monatlich zahlen, sind nur Vorauszahlungen gegenüber der Jahressteuerschuld.

Beispiele der einzelnen Steuerklassenkombinationen

Die Steuerklassenkombination IV/IV bietet sich für solche Ehepaare an, die ungefähr ein gleiches Gehalt aufweisen. Bei dieser Kombination haben Sie weniger die Chance Steuern zu sparen, da die Steuerlast genauso ausfällt, als wären Sie alleinstehend.
» Beispiel: Beide Eheleute verdienen 20.000,- Euro im Jahr Brutto. Jeder von beiden zahlt 2.701,- Euro Steuer. Das gleiche würden Sie als Alleinstehender auch bezahlen.

Die Steuerklassenkombination III/V bietet sich für solche Eheleute an, bei denen ein Ehepartner mindestens doppelt soviel verdient, wie der andere Ehepartner. In Steuerklasse III würde derjenige mit dem hohen Gehalt gehen und in die V derjenige mit dem niedrigen Gehalt. Leider muss bei der Steuerklassenkombination III/V immer mehr mit Steuernachzahlungen gerechnet werden.
» Beispiel: Ehepartner 1 verdient 5000,- Euro, Ehepartner 2 verdient 1.800,- Euro. Bei einer Steuerklassenkombination von III/V würden Sie insgesamt eine Steuerschuld von 1.125,- Euro haben. Bei der Kombination von IV/IV wären es schon 1.326 Euro. Also ein monatliches Plus von 201,00 Euro. Aber wie gesagt, muss bei III/IV bei der Einkommensteuererklärung mit einer Nachzahlung gerechnet werden. Aber auch hier gibt es Rettung.





Mit der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor können Ehepartner mit sehr unterschiedlichem Gehalt mögliche Steuernachzahlungen vermeiden. Das Finanzamt würde dann Entlastungen wie Grundfreibetrag, Werbungskosten, Sonderausgabenabzug und Vorsorgepauschalen berücksichtigen.
» Beispiel: Ehepartner 1 mit 5000,- Euro Gehalt zahlt 1.055,- Euro Steuern. Bei der Kombination III/V hätte er nur 742,- Euro bezahlt. Ehepartner 2 mit 1.800,- Euro zahlt anstatt die 383,- Euro in Steuerklasse V nur noch 161,- Euro.

Tipp: Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie einen interaktiven Abgabenrechner, mit dem Sie Ihre monatliche Steuerschuld ausrechnen können.

Mehr Lohnersatzleistungen mit Steuerklasse III

Wenn Sie arbeitslos sind, bald in Mutterschutz gehen oder Elterngeld beantragen wollen, können Sie auch hier Steuern sparen. Was Sie bei allen drei Lohnersatzleistungen ausgezahlt bekommen, hängt von dem zuletzt verdienten Netto-Einkommen ab. In Steuerklasse III wäre die Leistung am höchsten, in Steuerklasse V am niedrigsten.

Tipp: Wenn Sie also in Zukunft mit einer dieser Ersatzleistungen rechnen sollten, empfehle ich Ihnen, nicht in der Steuerklasse V zu bleiben. Bei Elterngeld sollten Sie in die III gehen, wenn das letzte Bruttogehalt über 2.700,- Euro liegt oder in die Steuerklasse IV, wenn es darunter liegt. Der Steuerklassenwechsel muss spätestens 3 Monate vor der Geburt erfolgen. Bedenken Sie, dass ein Wechsel in die III für Ihren Partner die V bedeuten würde und somit am Ende vielleicht auch weniger Gehalt bei rauskommen könnte. Einen Antrag auf Steuerklassenwechsel finden Sie hier. Bei dem Bezug von Arbeitslosengeld zählt die Steuerklasse, die am Jahresanfang auf der Karte vermerkt ist.

Ehegattensplitting

Beim Ehegattensplitting wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und dann halbiert. Auf das halbierte Einkommen berechnet das Finanzamt dann die Steuern und verdoppelt diesen Wert dann. Somit kann viel Geld gespart werden, gerade wenn die Gehälter einen größeren Unterschied aufweisen.
» Beispiel: Der eine Ehepartner verdient im Jahr 30.000,- Euro Brutto, der andere verdient nur 10.000,- Euro. Das macht insgesamt ein zu versteuerndes Brutto von 20.000,- Euro und somit eine Steuerlast von 5.402,- Euro. Um Ihnen mal den Unterschied zu zeigen: Der Hauptverdiener hätte allein mit seinem Brutto alleine schon 5.625,- Euro Steuern gezahlt. Der andere mit den 10.000,- Euro brutto einen Betrag von 315,- Euro. zusammengerechnet macht das 5.940,- Euro. Sie haben als Ehepaar also beim Ehegattensplitting 538,- Euro gespart.

Wenn Sie in diesem Fall die Steuererklärung zusammen machen, kann die Steuer noch geringer ausfallen. Aber dennoch gibt es wie immer Ausnahmefälle. Beispielsweise, wenn ein Partner in der Ehe Lohnersatzleistungen bezieht, wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld. Dadurch, das die Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, rechnet das Finanzamt sie fiktiv zum Einkommen hinzu. Erst dann wird der Steuersatz ermittelt. In diesem Fall kann es am Ende des Jahres zu Nachzahlungen kommen.

Weitere Vorteile bei Ehepaaren

Nicht nur über die Steuern haben Ehepaar die ein oder anderen Vorteile, sondern auch beim Erben und Schenken und bei Kapital und Immobilien.

  • Schon bei den Freibeträgen lohnt sich die Hochzeit. Der Sparerpauschbetrag erhöht sich von 801,- Euro für Ledige auf 1.602,- Euro für Verheiratete. Bis 1.602,- Euro müssen also keine Steuern auf Kapitalerträge gezahlt werden.
  • Des Weiteren können sich Eheleute untereinander 500.000,- Euro steuerfrei vermachen. Bei nicht verheirateten Paaren liegt die Zahl bei 20.000,- Euro.
  • Wenn einer vom anderen Partner eine Immobilie kauft, muss jetzt keine Grunderwerbssteuer mehr gezahlt werden.
  • Sie haben auch die Möglichkeit Ihrem Ehepartner das selbst genutzte Eigenheim zu verschenken. Der Betrag spielt für das Finanzamt dabei keine Rolle.
  • Wenn Sie heutzutage was erben, müssen Sie darauf auch Steuern zahlen. Das gilt auch bei Ehepaaren. Nur liegt hier der Wert weit unter dem von unverheirateten Paaren. Beim Erben gilt die Steuerklasse I, dort beginnen die Sätze bei 7 Prozent und enden bei 30 Prozent. Ab dem Freibetrag von 20.000,- Euro zahlen unverheiratete Paare ab dem ersten Euro 30 Przent. Ab 13 Millionen sind dies sogar schon 50 Prozent Erbschaftssteuer.
  • Außerdem steht Ihnen als verheiratetes Paar, wenn Sie selbständig oder nicht erwerbstätig sind, die Riester-Zulage zu.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.