Sie haben eine Riester-Rente abgeschlossen und nun plötzlich kein Geld mehr für Riester? Es gibt Möglichkeiten, die helfen den Vertrag aufrecht zu erhalten.
Im Laufe eines Berufslebens kann es immer zu einer Situation kommen, in der die finanziellen Mittel knapp werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Arbeitnehmer dann als erstes an den Versicherungen sparen. Kündigungen sind keine Ausnahme. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung hilft, die ersten auftretenden Löcher zu stopfen, auch wenn die vorzeitige Auszahlung in der Regel für den Sparer mit Verlusten verbunden ist.
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Wie verhält es sich aber bei der Riester-Rente?
Grundsätzlich gilt, dass für die Berechnung der Zulage des Beitrages das rentenversicherungspflichtige Vorjahres-Bruttoeinkommen herangezogen wird. Wer im Vorjahr 52.000 Euro oder mehr verdient hat, muss im laufenden Jahr 2.100 Euro, bereinigt um die Förderung, in seine Riester-Rente einzahlen, um für das laufende Jahr die volle Förderung zu erhalten. Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit können aber dazu führen, dass das laufende Einkommen wesentlich niedriger liegt. Die notwendige Prämie kann kaum noch oder gar nicht mehr entrichtet werden.
Vorsicht bei Kündigung und Rückkauf!
Kostenfalle Rückzahlungn
Nicht nur die Kündigung einer staatlich nicht geförderten Lebens- oder Rentenversicherung sollte gut überlegt werden, bei dem Rückkauf einer Riester-Rente kann es richtig teuer werden. Abgesehen davon, dass gerade in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit auf Grund der Abschlussprovisionen und Einrichtungskosten weniger Guthaben im Vertrag enthalten ist, als Beiträge eingezahlt wurden, müssen auch die erhaltene Förderung und die möglichen Steuervorteile zurückgezahlt werden. Darüber hinaus fallen Steuern auf die Zinsen und Wertsteigerungen als “sonstige Einkünfte” an. Gleiches gilt auch bei einer teilweisen Kündigung.
Verlustkalkulation
Wenn Sie 3 Jahre lang 50 Euro in eine Riester-Rente eingezahlt haben und zwei Kinder haben, beträgt die Beitragssumme 1.800 Euro. Dazu haben Sie 1.572 Euro an Zulagen erhalten. Angenommen, der Vertrag wurde über eine Laufzeit von 30 Jahren geschlossen, lag die provisionsrelevante Beitragssumme bei 18.000 Euro – eine durchschnittliche Provision von drei Prozent belastet den Vertrag in den ersten Jahren mit 540 Euro, die dem Guthaben fehlen. Dies ist nur eine überschlägige Kalkulation, zeigt aber den ungefähren Verlust auf, mit dem Sie rechnen müssten.
Welche Alternative bietet sich an?
Das oben angeführte Beispiel macht deutlich, dass eine Vertragskündigung die unglücklichste Lösung ist. Der Tipp lautet daher, den Vertrag, wenn auch die Fortführung mit dem Mindestbeitrag nicht mehr möglich ist, auf jeden Fall beitragsfrei stellen zu lassen. Bei einer Beitragsfreistellung erhalten Sie zwar keine Förderung mehr, aber Sie vermeiden Verluste im eigenen Sparkapital und die Rückzahlung der staatlichen Förderung.
Ähnliche Empfehlungen finden auch bei der Deutschen Rentenversicherung.