Wohngeld für Ausländer

Wohngeld für Ausländer – Rechtliche Grundlagen im Überblick

Hat man als Ausländer bzw. Asylbewerber Anspruch auf Wohngeld? Ich sage es Ihnen und erkläre Ihnen gleich noch die rechtlichen Grundlagen.

Wohngeld für Ausländer
Für Ausländer gelten besondere Regelungen – © Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Wohngeld ist eine Wohnkostenzulage, die von der deutschen Regierung bereitgestellt wird, um Einzelpersonen, einschließlich Ausländern, bei der Deckung ihrer Wohnkosten zu unterstützen. Ziel ist es, erschwinglichen Wohnraum für einkommensschwache Haushalte sicherzustellen. Diese finanzielle Unterstützung kann dazu verwendet werden, einen Teil der Miete zu decken oder bei den Kosten für den Hausbesitz, wie z.B. Zinszahlungen für Hypotheken, zu helfen.

Grundsätzlich ist der Anspruch auf Wohngeld nicht von der deutschen Staatsbürgerschaft abhängig. Somit haben prinzipiell auch Ausländer (nach § 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Wichtigste Voraussetzung hierbei ist, dass der Ausländer sich auch tatsächlich in Deutschland aufhält. Es gibt aber auch noch einige anderen Bedingungen, die erfüllt werden müssen.

? Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Damit Sie als Ausländer Anspruch auf Wohngeld haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Allgemeinen gelten die folgenden Bedingungen:

Aufenthaltsstatus:

Sie müssen einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Das bedeutet, dass Sie entweder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen müssen.





Wohnsitz:

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und dort tatsächlich wohnen. Eine bloße Anmeldung einer Wohnung reicht nicht aus, um Anspruch auf Wohngeld zu haben.

Einkommensgrenzen:

Um festzustellen, ob Sie die Einkommensvoraussetzungen für Wohngeld erfüllen, wird Ihr gesamtes Haushaltseinkommen berücksichtigt. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Anzahl der Personen im Haushalt und der Region, in der Sie leben. Es ist zudem wichtig zu beachten, dass Wohngeld in erster Linie für Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen gedacht ist.

Angemessene Wohnung:

Die Wohnung, für die Sie Wohngeld beantragen, muss angemessen sein. Das bedeutet, dass die Wohnungsgröße und die Mietkosten bestimmte Richtwerte nicht überschreiten dürfen, die je nach Wohnort variieren.

? Bedingungen für den Anspruch von Wohngeld für Ausländer

◾ Ausländer aus einem EU-Staat:

Ausländer, die einem EU-Staat angehören, haben automatisch den Aufenthaltstitel für die gesamte Europäische Union und somit auch generell Anspruch auf Mieterzuschuss bzw. Lastenzuschuss. Damit das zuständige Amt den Wohngeldantrag bearbeiten kann, benötigen Ausländer unter anderem

  • Identitätsnachweis (gültiger Pass oder Personalausweis)
  • Nachweis der Aufenthaltserlaubnis
  • Mietvertrag oder Nachweis des Hausbesitzes

Dazu kommen die normal üblichen Unterlagen wie aktuelle Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensbescheid der Bundesagentur für Arbeit, Elterngeldbescheid, usw.

◾ Ausländer aus einem Nicht-EU-Staat:

Damit auch Ausländer aus einem Nicht-EU-Staat Anspruch auf Wohngeld haben, müssen sie einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen. Es muss also nachgewiesen werden, dass sie sich legal in Deutschland aufhalten und Sie die Voraussetzungen nach §3 Abs. 5 WoGG erfüllen.

➡ Beachten Sie:

Um einen gültigen Aufenthaltstitel nach §5 Abs.1 AufenthG erteilt zu bekommen, müssen Sie der Ausländerbehörde beweisen, dass Sie ohne Sozialleistungen Ihren normalen Lebensunterhalt bestreiten können. Beziehen Sie Wohngeld, ist dieser Nachweis nicht mehr gegeben. Somit kann jetzt die Ausländerbehörde im eigenen Ermessen die Weitergewährung entscheiden.

? Wohngeldanspruch von Asylbewerbern

Ausländern, denen der Aufenthalt als Asylbewerber genehmigt worden ist, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Hierbei handelt es sich um Transferleistungen, die bereits Kosten für die Unterkunft enthalten. Dieser Anspruch gilt aber nur so lange, wie das Asylverfahren läuft. Geht dieses positiv aus, bekommen Asylbewerber automatisch einen Aufenthaltstitel. Der Anspruch auf Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erlischt dadurch, was bedeutet, dass Betroffene nun Bürgergeld beantragen müssen. Wird diesem Antrag stattgegeben, erlischt der Anspruch auf Wohngeld, da im Bürgergeld die Kosten für Unterkunft und Heizung schon berücksichtigt werden.

↪ Fazit:

Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Ausländer in Deutschland, die finanzielle Hilfe bei den Wohnkosten benötigen. Indem es einkommensschwachen Haushalten ermöglicht wird, eine angemessene Unterkunft zu leisten, trägt das Wohngeldsystem dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern.

Wenn Sie als Ausländer in Deutschland leben und sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Überprüfen Sie die Voraussetzungen, stellen Sie den Antrag rechtzeitig und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Die Wohngeldstelle wird Ihre Situation überprüfen und eine Entscheidung treffen.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.