Wohngeld für Untermieter

Wohngeld für Untermieter: Wer hat Anspruch und welche Unterlagen benötige ich?

Anspruch auf Wohngeld haben deutlich mehr Personen, als oft vermutet wird. Wie sogar Untermieter Wohngeld beziehen können, erfahren Sie hier.

Wohngeld für Untermieter
Auch Untermieter können Wohngeld erhalten – © jumedita / stock.adobe.com

Das sogenannte Wohngeld stellt in der Bundesrepublik Deutschland eine Transferzahlung des Staates für Bürger mit zu geringem Einkommen dar. Es wird bei Mietern entweder als laufender Zuschuss zur Miete (in diesem Falle als Mietzuschuss) oder bei der Nutzung von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt. Doch wie sieht es mit Untermietern aus? Haben diese auch einen Anspruch auf Wohngeld?

? Was versteht man unter einem Untermieter?

Ein Untermieter ist eine Person, die einen Teil der Mietwohnung oder des Mietobjekts eines Hauptmieters mietet. Der Hauptmieter ist derjenige, der den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat. Der Untermieter wiederum hat einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter. Als Untermieter gilt also:

  • wer die komplette Wohnung des eigentlichen Mieters bezieht oder
  • wer nur ein Zimmer in einer Wohnung bewohnt (sogenannte Wohngemeinschaft)

❓ Haben Untermieter einen Anspruch auf Wohngeld?

Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die dazu dient, einkommensschwachen Haushalten bei der Deckung der Wohnkosten zu helfen. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Wohngeld bekommen somit nicht nur Mieter und Eigentümer. Auch Untermieter können von der staatlichen Förderung profitieren. Um als Untermieter Wohngeld zu erhalten, müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

? Voraussetzungen für den Anspruch auf Wohngeld

Ob Sie die komplette Wohnung beziehen oder nur ein Zimmer – Fakt ist, dass Sie grundsätzlich berechtigt sind Wohngeld zu beziehen. Hierbei müssen aber entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden. Zu diesen zählen:





◾ Einkommensgrenzen:

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Es gibt hierbei Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um für das Wohngeld berechtigt zu sein. Diese Grenzen variieren je nach Haushaltsgröße und Region, weshalb es sich lohnt, den Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu benutzen, ob generell erst einmal zu überprüfen, ob sie überhaupt Anspruch auf Wohngeld haben. Außerdem erfahren Sie so auch direkt, wie hoch dieses in Ihrem Fall ausfallen könnte.

◾ Wohnsituation:

Sie müssen in einer Wohnung leben, für die Sie Miete zahlen, um Wohngeld beantragen zu können. Als Untermieter müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung haben und dort gemeldet sein.

◾ Aufenthaltstitel:

Als Untermieter müssen Sie über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, der Ihnen erlaubt, in Deutschland zu wohnen. In der Regel müssen Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder über einen Aufenthaltstitel für einen bestimmten Zeitraum verfügen. Denn beim Wohngeld für Ausländer gelten ein paar besondere Regeln.

? Nötige Unterlagen für den Wohngeldantrag

Das nötige Formular für den Wohngeldantrag bekommen Sie in Ihrer zuständigen Wohngeldstelle. Das sind in den meisten Fällen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Wer Untermieter ist, benötigt zur Antragstellung noch ein zusätzliches Formular, welches Sie ebenfalls in Ihrer Wohngeldstelle bekommen.

Neben den Formularen sind aber auch noch eigene Unterlagen beizufügen. Dazu gehören unter anderem:

  • Untermietvertrag
  • Bescheinigung vom Vermieter, wie sich die Miete zusammensetzt und über die Größe der Wohnung
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Nachweise über Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Bürgergeld/Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, usw.)
  • Meldebescheinigung
  • Schulbescheinigung für Kinder unterhalb von 16 Jahren
  • BAB- und BAföG-Bescheide
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Pflegegeldbescheide
  • Unterhaltsnachweise
  • Nachweise über Kapitalerträge und Vermögen

Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie den Antrag einreichen. Die Höhe des Zuschusses setzt sich dann aus den zu berücksichtigten Haushaltsmitgliedern und der Höhe des Einkommens zusammen.

↪ Fazit:

Wenn Sie als Untermieter in Deutschland leben, stehen Ihnen bestimmte Rechte und Unterstützungen zur Verfügung. Eine solche Unterstützung ist das Wohngeld, das Ihnen helfen kann, die Kosten für Ihre Unterkunft zu decken. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe des Wohngeldes von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich Ihrer Mietbelastung und Ihrem Einkommen.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.