Elterngeld fuer Selbststaendige

Elterngeld für Selbstständige – Das sollten Sie wissen

Elterngeld für Selbstständige wird genauso gezahlt, wie Elterngeld für Arbeitnehmer. Allerdings sind die Berechnungsgrundlage und die Höhe des Elterngeldes anders.

Elterngeld fuer Selbststaendige
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Nicht nur Nichtselbstständige haben Anspruch auf Elterngeld, Selbstständigen steht Elterngeld ebenfalls zu. Während die Berechnung bei Arbeitnehmern recht einfach durch das regelmäßige Einkommen erfolgen kann, stellt sich die Kalkulation bei Selbstständigen etwas umfangreicher dar.

Die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes bildet der Gewinn abzüglich der Steuern.

Elterngeld für Selbstständige – 3 Tipps

Wie wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet?
Bei der Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige wird auf den Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt des Kindes zurückgegriffen. Der Gewinn abzüglich der Steuern ist dann die Grundlage für die Ermittlung Ihrer Ansprüche.





Wie viel Elterngeld gibt es maximal?

Voraussetzung ist, dass Sie die selbstständige Tätigkeit das ganze Kalenderjahr ausgeübt haben. Analog zu der Berechnung bei Arbeitnehmern beträgt das Elterngeld 67 Prozent des monatlichen Einkommens, maximal jedoch 1.800 Euro.

Wird Elterngeld zweimal im Jahr gezahlt?

Bezogen Sie während dieses Jahres jedoch schon einmal Elterngeld oder Mutterschaftsgeld, fallen diese Zeiträume aus der Berechnung heraus. Zugrunde gelegt wird dann ein Veranlagungszeitraum, der nicht mehr mit dem Kalenderjahr identisch sein muss. Für die Berechnung werden dann die entsprechenden Monate aus dem Jahr davor herangezogen.

Haben Sie Ihren aktuellen Steuerbescheid noch nicht vorliegen, gilt das Ergebnis aus der Einnahme- Überschussrechnung oder die Bilanz als Berechnungsbasis. Das Nettoeinkommen wird dadurch ermittelt, dass von Ihrem Einkommen die Betriebsausgaben und Steuern abgezogen werden. Die Zahlung des Elterngeldes erfolgt dann bis zur endgültigen Feststellung auf vorläufiger Basis.

Selbstständige Tätigkeit nach der Geburt

Wer als Selbstständiger nach der Geburt des Kindes trotz Elternzeit weiter arbeiten möchte, sollte bestimmte Vorgaben berücksichtigen, um auch weiterhin Elterngeld beziehen zu können.

  • Dazu gehört unter anderem, dass die Arbeitszeit auf monatlich 120 Stunden maximiert ist. Diese Zeit können Sie sich allerdings frei einteilen.
  • Während Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen können, ist es ausreichend, dass Sie einleuchtend erklären, weshalb Sie weiter arbeiten möchten.
  • In diesem Fall erhalten Sie als Elterngeld jedoch nur 67 Prozent auf die Differenz zwischen Einkommen während des Elterngeldbezuges und dem vorherigen Einkommen. Das Einkommen selbst müssen Sie monatlich nachweisen.

Der Elterngeldbezug richtet sich nach den Lebensmonaten des Kindes. Aus diesem Grund ist der kalendermonatliche Nachweis der Einkünfte durch die Geburtsmonate des Kindes zu ersetzen. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, wenn Sie die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung durch einen Steuerberater vornehmen lassen.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.