Nummernschild

Kfz-Kennzeichen in Deutschland – Überblick und Bedeutung

In Deutschland muss jedes Auto gültige Kfz-Kennzeichen besitzen. Doch welche sind die richtigen für Ihr Auto? Hier ein Überblick über alle Kennzeichenarten in Deutschland.

Nummernschild
Nummernschilder sind in Deutschland Pflicht – © Björn Wylezich / stock.adobe.com

Besitzt ein Auto keine gültigen Kfz-Kennzeichen, darf es nicht gefahren werden. Wer es sich trotzdem traut und dabei erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Diese liegt laut Bussgeldkatalog.org bei 60 Euro. Bevor Sie Ihr Auto bewegen, ist deshalb erst einmal der Gang zur Zulassungsstelle nötig.

Doch wie verhält es sich? Darf man einfach seine alten Kennzeichen weiterverwenden? Und wenn nicht, welches Kennzeichen ist dann das richtige? In Deutschland gibt es schließlich viele verschiedene Arten. Über all diese, wie Sie ein Nummernschild bekommen und wie Sie ein Wunschkennzeichen reservieren können, erhalten Sie hier nähere Informationen.

Welche Kfz-Kennzeichen gibt es?

Neben den normalen Kfz-Kennzeichen gibt es auch grüne und rote, sowie Kennzeichen mit Sonderbuchstaben. Welches Kennzeichen wofür geeignet ist, hier einmal erklärt:

❍ Standard-Kennzeichen:

Kfz-Kennzeichen
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Das „normale“ Kennzeichen ist das gängigste. Darauf zu finden sind die Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern in schwarzer Schrift auf einem weißen, schwarz umrandeten Grund. Das Unterscheidungszeichen ist auf der linken Seite zu finden. Es steht für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde und besteht aus ein bis drei Buchstaben. Auf der rechten Seite ist die Erkennungsnummer zu sehen. Sie besteht aus ein bis drei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Insgesamt dürfen jedoch nur maximal acht Zeichen verwendet werden.





❍ Oldtimer-Kennzeichen:

Oldtimer-Kennzeichen
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Oldtimer-Kennzeichen sind für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, gedacht. Diese müssen zusätzlich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. bei TÜV, DEKRA, usw.) als Oldtimer eingestuft werden. Denn nach § 2 Nr. 22 FZV muss ein Oldtimer „weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“.

Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Kriterien, können Sie ein Oldtimer-Kennzeichen mit dem Buchstaben „H“ rechts neben der Erkennungsnummer erhalten. Der Buchstabe steht hierbei für „historisch“.

❍ Kennzeichen für Elektroautos:

Kennzeichen für Elektroautos
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Haben Sie sich für ein Elektroauto entschieden, können Sie dafür ein spezielles Kennzeichen erhalten. Statt dem Buchstaben „H“ wie bei Oldtimer-Kennzeichen, ist bei Kennzeichen für Elektroautos der Buchstabe „E“ hinter der Erkennungsnummer zu finden. Dieses Kennzeichen ist jedoch nicht Pflicht. Sie können für Ihr Elektrofahrzeug auch ein normales Kennzeichen beantragen. Allerdings genießen Fahrer von Elektroautos mit einem E-Kennzeichen Sonderrechte im Verkehr. Je nach Stadt oder Gemeinde können sie z.B. kostenlos parken, kostenfreie Ladestationen nutzen und mit dem Auto Busspuren befahren.

❍ Wechselkennzeichen:

Wechselkennzeichen
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Unter bestimmten Bedingungen können mit einem Wechselkennzeichen zwei Fahrzeuge zugelassen werden. Die beiden Fahrzeuge müssen dafür der gleichen Fahrzeugklasse zugeordnet sein. Zudem darf immer nur ein Auto mit dem Wechselkennzeichen gefahren werden.

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen. Dem wechselbaren Nummernschild und einem kleinen Zusatzschild. An jedem Auto wird das kleine Zusatzschild fest angebracht, während der wechselbare Teil je nach Bedarf ausgetauscht werden kann. Der Buchstabe „W“ auf dem wechselbaren Nummernschild steht dabei für „Wechselkennzeichen“. Auf den Zusatzschildern sind hingegen je ein bis zwei Erkennungsnummer zu finden.

❍ Saisonkennzeichen:

Saisonkennzeichen
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Wer ein Auto nur im Sommer oder Winter fahren möchte, kann dafür ein Saisonkennzeichen beantragen. Denn mit einem Saisonkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug acht Wochen bis elf Monate zulassen. Die jeweiligen Monate sind rechts auf dem Kennzeichen angegeben. Sie stehen übereinander und sind durch einen waagerechten Strich getrennt. Außerhalb des angegebenen Zeitraums darf das Fahrzeug nicht gefahren werden.

❍ Kurzzeitkennzeichen:

Kurzzeitkennzeichen
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Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands, höchstens jedoch für fünf Tage, gibt es spezielle Kurzzeitkennzeichen. Bei diesen ist auf der rechten Seite eine gelbe Fläche mit dem Ablaufdatum zu finden. Oben steht der Tag, darunter der Monat und unten das Jahr. Zudem setzt sich das Kennzeichen aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer zusammen. Wobei letztere immer mit „03“ oder „04“ beginnt.

❍ Ausfuhrkennzeichen:

Ausfuhrkennzeichen
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Für den Export eines Fahrzeuges benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen. Dabei handelt es sich um ein weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift und einem roten Bereich auf der rechten Seite. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer plus einem Buchstaben. Das Ablaufdatum ist, von oben nach unten gelesen, im roten Bereich zu finden. Denn derartige Ausfuhr-, Zoll- bzw. Exportkennzeichen sind nur 12 Monate gültig.

❍ Grünes Kennzeichen:

Grünes Kennzeichen
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Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Fahrzeug auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreien. Das ist möglich, wenn Sie ein Fahrzeug nur zu einem ganz bestimmten Zweck verwenden. Beispielsweise, wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für die Landwirtschaft verwenden oder zum Transport von Tieren. Aber auch Winterräumfahrzeuge, Baumaschinen oder Autos gemeinnütziger Vereine und Hilfsorganisationen zählen dazu. Wer sich genau von der Steuer befreien lassen kann, ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) § 3 geregelt.

Wird Ihr Fahrzeug von der Steuer befreit, erhalten Sie ein grünes Kennzeichen. Es ist aufgebaut wie ein ganz normales Kfz-Kennzeichen, nur eben in grün.

❍ Rotes Kennzeichen:

Rotes Kennzeichen
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Rote Kennzeichen sind für Händler, Hersteller und Werkstätten gedacht. Sie können ein derartiges Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen verwenden. Dementsprechend wird ein derartiges Kennzeichen auch nur an Gewerbetreibende im Kfz-Bereich ausgestellt. Dazu zählen z.B. Kraftfahrzeug(teile)hersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler.

Das Händlerkennzeichen besteht immer aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Letztere beginnt immer mit „06“.

❍ Rotes Oldtimer-Kennzeichen:

Rotes Oldtimer-Kennzeichen
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Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen kann an Privatpersonen ausgehändigt und für mehrere Oldtimer verwendet werden. Allerdings ist es nicht für den täglichen Gebrauch gedacht. Es kann lediglich bei der Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten Verwendung finden.

Das rote Oldtimer-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Letztere beginnt immer mit „07“.

Wie beantragt man ein neues Kennzeichen?

Wenn Sie ein Auto anmelden bzw. zulassen, bekommen Sie bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen zugeteilt. Hier können Sie meist aus mehreren Vorschlägen wählen. Wer einen speziellen Wunsch hat, kann vorher aber auch schon online nachschauen, ob das gewünschte Kennzeichen noch frei ist. Wenn ja, können Sie direkt bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde das Kennzeichen online reservieren. Das klappt z.B. über wunschkennzeichen-reservieren.de. Das Wunschkennzeichen wird dann sofort angefertigt und zu Ihnen nach Hause geschickt. Das spart später viel Zeit auf der Zulassungsstelle und ist zudem günstiger als beim Schildermacher vor Ort.

Was tun, wenn das Kennzeichen gestohlen wurde?

Kfz-Kennzeichen Diebstahl
Bei einem Diebstahl müssen Sie schnell handeln – © Lisboa dreams / stock.adobe.com

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass Kennzeichen gestohlen werden. Das ist nicht nur sehr ärgerlich, es hindert Sie natürlich auch davor Ihr Auto zu benutzen. Deshalb sollten Sie in einem derartigen Fall:

  1. Den Diebstahl sofort der Polizei melden. Denn Ihre Kennzeichen könnten für eine Straftat verwendet werden. So werden Sie damit nicht in Verbindung gebracht. Außerdem erhalten Sie von der Polizei eine Diebstahlsanzeige, mit der Sie neue Kennzeichen beantragen können.
  2. Den Diebstahl der Kfz-Versicherung melden. Denn nutzen die Diebe Ihre Kennzeichen bei einem anderen Auto und verursachen sie damit einen Unfall, wird der Schaden nicht über Ihr Versicherungskonto abgerechnet.
  3. Mit der Bescheinigung der Polizei können Sie nun ein neues Kennzeichen beantragen.
  4. Im letzten Schritt müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung noch umgehend das neue Kennzeichen mitteilen.

Mandy

Mandy gehört zum Team von Tipps.net und strotzt nur so vor Kreativität. In den Bereichen Mediengestaltung, Fotografieren aber auch Haushalt und Garten gibt sie ihr Wissen am liebsten weiter.