Pflegevorsorge

Neue staatlich geförderte Pflegevorsorge – 6 Fakten die Sie wissen müssen

Private Pflegevorsorge soll künftig staatlich gefördert werden. Wie viel der Staat dazu beiträgt und warum es trotzdem Kritik gibt, lesen Sie hier.

Pflegevorsorge
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Pflegeversicherungsreform

Die Bundesregierung hat die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Kernstück ist die staatlich geförderte Pflegevorsorge. Noch ist das Thema Pflege nicht in der Wahrnehmung der Verbraucher so verankert, wie es der Fall sein sollte. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken in der Pflegestufe III monatlich lediglich 1.500 Euro ab, eine Unterbringung in der stationären Pflege schlägt jedoch mit mindestens 3.000 Euro im Monat zu Buche. Diese Differenz geht zu Lasten des Pfleglings oder seiner Kinder. Erst wenn diese ihr eigenes Vermögen aufgelöst haben, greift die Sozialhilfe – Kinder haften für ihre Eltern!

2,4 Millionen Pflegebedürftigen stehen lediglich 1,88 Millionen privater Pflegezusatzversicherungen gegenüber. Versicherungsnehmer investieren mehr Geld in die Vollkasko ihres Autos als in die eigene Zukunft. Dabei wird dieses Thema immer relevanter, die Zahl der Pfleglinge steigt kontinuierlich an. Wachsende Lebenserwartungen in Kombination mit dem medizinischen Fortschritt lassen ein Älterwerden trotz Pflegebedürftigkeit für den Einzelnen immer wahrscheinlicher werden.

Die Eckdaten zur staatlich geförderten Pflegevorsorge

  1. Die Leistung aus der Pflegezusatzversicherung muss in der Pflegstufe III mindestens 600 Euro monatlich betragen. Experten halten diesen Betrag für absolut nicht ausreichend (s.o.)
  2. Mindestbeiträge für die private Vorsorge haben eine Untergrenze von 10 Euro monatlich, um als förderwürdig anerkannt zu werden.
  3. Der monatliche staatliche Zuschuss beträgt einkommens- und beitragsunabhängig 5 Euro.
  4. Versicherer dürfen Antragsteller  – im Gegensatz zu nicht-geförderten Verträgen – nicht aufgrund einer Vorerkrankung ablehnen.
  5. Für einen Leistungsanspruch aus der staatlich geförderten Pflegevorsorge muss eine Karenzzeit von fünf Jahren bestanden haben.
  6. Die Beiträge sind nicht, wie im Rahmen der Riesterförderung, gegebenenfalls steuerlich abzugsfähig.

Staatliche Unterstützung

Auf der einen Seite ist es lobenswert, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit zur Pflegevorsorge finanziell unterstützt. Auf der anderen Seite sehen Kritiker allerdings auch Schwachstellen. Gerade die Punkte 1.) und 5.) bieten hier einen Ansatz. Neben der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Tagegeld in Höhe von 600 Euro monatlich ein Tropfen auf den heißen Steinen stationärer Unterbringungen. Die private Vorsorge sollte die komplette Differenz abdecken. Die fünfjährige Karenzzeit kann schnell ein Schuss sein, der nach hinten losgeht. Pflegebedarf kann nicht nur altersmäßig entstehen, sondern beispielsweise auch durch einen Unfall. Die eingesparten 300 Euro in diesen fünf Jahren in Form der staatlichen Förderung sind gegenüber einer sofort leistenden privaten Pflegevorsorge ohne Karenzzeit, ein hoher Preis, wenn der Pflegebedarf vorzeitig entsteht.

Fazit

Für Verbraucher gilt, dass private Vorsorge absolut notwendig ist, die Entscheidung zu Gunsten der staatlich geförderten Variante aber gut durchdacht sein will.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.