Wohngeldantrag ausfüllen – Hilfe für die Beantragung von Wohngeld als Mietzuschuss

Wohngeldantrag ausfüllen – Hilfe für die Beantragung von Wohngeld als Mietzuschuss

Wenn Sie Wohngeld beantragen wollen und dabei Hilfe benötigen, sind Sie hier genau richtig. Denn ich erkläre Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Wohngeldantrag ausfüllen – Hilfe für die Beantragung von Wohngeld als Mietzuschuss
Den Wohngeldantrag auszufüllen ist nicht schwer – © Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Für den Wohngeldantrag gibt es kein einheitliches Formular. Von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland unterscheiden sich die Anträge hauptsächlich in Form, Design und Anordnung der Fragen. Eines gemeinsam haben aber alle Anträge – die zu beantworteten Fragen. Ich erkläre Ihnen deshalb hier einmal anhand eines Antrages aus Marburg die einzelnen Abschnitte des Wohngeldantrages im Detail. So wissen Sie, wonach genau gefragt wird und was Sie eintragen müssen.

So wird der Wohngeldantrag ausgefüllt

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Wohngeldantrag

Der erste Teil des Wohngeldantrages erklärt sich eigentlich von selbst. Möchten Sie das erste Mal Wohngeld beantragen, setzen Sie das Häkchen bei „Erstantrag„. Ebenso setzen Sie dort ein Häkchen, wenn Sie schon Wohngeld bekommen, aber die Bewilligung bald abläuft. Dann schreiben Sie gleich auch noch das Datum in das freie Feld, ab wann Wohngeld weiter bewilligt werden soll.

Ein Häkchen bei „Erhöhungsantrag“ setzen Sie hingegen, wenn Sie schon Wohngeld bekommen, es sich etwas verändert hat und Sie nun mehr Wohngeld erhalten möchten. Bekommen Sie schon Wohngeld, dann tragen Sie oben rechts Ihre Wohngeldnummer ein. Diese finden Sie auf Ihrem Wohngeldbescheid. Anschließend müssen Sie noch die Adresse der zuständigen Wohngeldbehörde in das Kästchen links unten eintragen.

Wohngeldantrag

Sind Sie Mieter einer Wohnung, wohnen Sie darin und haben Sie somit auch den Mietvertrag unterschrieben, müssen Sie den Wohngeldantrag ausfüllen und persönliche Angaben machen. Tragen Sie Ihren Familiennamen und Ihren Vornamen, gegebenenfalls Ihren Geburtsnamen und auch Ihr Geburtsdatum in die entsprechenden Felder ein. Kreuzen Sie zudem Ihr Geschlecht an. Unter dem Punkt „Staatsangehörigkeit“ tragen Sie das Land ein, das in Ihrem Personalausweis steht. Telefonnummer und E-Mail-Adresse können, müssen Sie aber nicht angegeben.





Im nächsten Abschnitt geht es um Ihren Familienstand. Außerdem müssen Sie noch ankreuzen, als was Sie derzeit beschäftigt sind. Setzen Sie ein Kreuz für Ihre derzeitige soziale Stellung.

Nun müssen Sie die Anschrift der Wohnung angeben, für die Sie Wohngeld beantragen möchten. Sollten Sie noch nicht in dieser Wohnung wohnen, möchte das Wohngeldamt noch ihre aktuelle, also jetzige Anschrift wissen. Diese tragen Sie im unteren Teil ein. Schreiben Sie auch das Datum auf, wann Sie umziehen möchten.

Um die Frage „Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert?“ zu beantworten, fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach.

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Kreuzen Sie nun an, ob Sie schon Wohngeld für eine andere Wohnung bekommen und ob Sie manchmal in einer anderen Wohnung leben, sprich einen Zweitwohnsitz haben.

Jetzt müssen Sie alle Informationen zu den anderen Personen in Ihrem Haushalt, sprich also Ihren Haushaltsmitgliedern, aufschreiben. Zu den zu berücksichtigten Haushaltsmitgliedern zählen:

  • Ehe- und Lebenspartner,
  • Schwieger-, Stief-, Pflege- und leibliche Kinder,
  • Schwieger-, Stief-, Pflege- und Großeltern,
  • Enkel,
  • Geschwister,
  • Onkel und Tanten,
  • Nichten und Neffen (auch des Ehe- bzw. Lebenspartners),
  • Schwager und Schwägerin,

wenn Sie und diese Haushaltsmitglieder den Wohnraum gemeinsam nutzen und sich ganz oder teilweise gemeinsam mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen. Auch vorübergehend abwesende Personen, wie der studierende Sohn oder die auszubildende Tochter, die in einem anderen Ort aufgrund der beruflichen Laufbahn wohnen, zählen zu den berücksichtigten Haushaltsmitgliedern.

? Tipp:
Nähere Informationen erhalten Sie im Beitrag Haushaltsmitglieder beim Wohngeld – Wer dazu zählt & wer nicht

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Wohngeldantrag Haushaltsmitglieder aus Drittstaaten

Den nächsten Punkt müssen Haushaltsmitglieder aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ausfüllen. Denn darin müssen diese erklären, ob sich eine dritte Person gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums für Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied zu tragen. Wenn ja, müssen Sie Angaben zu dieser Person machen.

? Tipp:
Nähere Informationen erhalten Sie im Beitrag Wohngeld für Ausländer – Rechtliche Grundlagen im Überblick

Außerdem müssen Sie noch angeben, ob andere Personen in Ihrer Wohnung leben, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören. Dazu zählen beispielsweise WG-Mitglieder.

Im nächsten Abschnitt müssen Sie Angaben darüber machen, ob sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verändert hat. Beispielsweise etwa, weil ein Familienmitglied verstorben ist. Ist danach ein neues Haushaltsmitglied eingezogen? Oder soll demnächst eines ein- bzw. ausziehen? Dann geben Sie das Datum und den Grund an. Auch, wenn Sie vorhaben, in den nächsten 12 Monaten umzuziehen.

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Wohngeldantrag Transferleistungen

Nun müssen Sie angeben, ob Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied schon Transferleistungen wie Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten oder Sie diese beantragt haben. Ebenso müssen Sie angeben, ob die jeweilige Leistung aufgrund einer Sanktion vollständig wegfällt oder der jeweilige Antrag innerhalb der letzten zwei Monate abgelehnt wurde.

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Jetzt müssen Sie und Ihre Haushaltsmitglieder alle Einnahmen (Geld- und Sachleistungen) angeben, die Sie erhalten. Ebenso, wenn Sie oder Ihre Haushaltsmitglieder keine Einnahmen haben. Was genau zu diesen zählt, ist im Wohngeldantrag genau aufgelistet. Nennen Sie jeweils die Art der Einnahme, die Höhe der Einnahme und wie oft Sie diese Einnahme erhalten. Anschließend müssen Sie noch ankreuzen, ob davon Abgaben wie Steuern oder Beiträge zur Renten-/Lebensversicherung bzw. Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

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Wohngeldantrag Frei- und Abzugsbeträge

Weiter geht es mit den Frei- bzw. Abzugsbeträgen, die das Wohngeld erhöhen können. Darunter zählen zum Beispiel Werbungskosten. Bezahlen Sie oder ein Haushaltsmitglied mehr als 100 Euro Werbungskosten im Monat, dann kreuzen Sie „Ja“ an und geben Sie anschließend den Namen der Person und die Höhe der Werbungskosten an. Dieselben Angaben machen Sie unter dem nächsten Punkt zu den Kinderbetreuungskosten.

Wohngeldantrag Schwerbehinderung

Haben Sie oder ein Haushaltsmitglied eine Schwerbehinderung? Oder erhalten Sie bzw. ein Haushaltsmitglied Pflegegeld? Dann kreuzen Sie im nächsten Abschnitt „Ja“ an und machen Sie die entsprechenden Angaben zur Person und dem Grad der Behinderung bzw. dem Pflegegrad. Geben Sie anschließend noch an, ob Sie oder ein Haushaltsmitglied Geld nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung erhalten. Wenn ja, setzen Sie ein Kreuz und schreiben Sie den Namen dieser Person auf.

Nun geht es im nächsten Schritt darum anzugeben, ob jemand Unterhalt zahlt und wenn ja, wer genau Unterhalt zahlt, für wen und in welcher Höhe. Ebenso anzugeben sind das Geburtsdatum, die Anschrift und der Verwandtschaftsgrad. Hier haben Sie Platz für die Angaben von zwei Personen.

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Wohngeldantrag Einnahmen

Im nächsten Abschnitt geht es um sonstige Fragen zu Ihren Einnahmen. Sie müssen zunächst erklären, ob Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied einen Anspruch auf Unterhalt haben, der noch nicht durchgesetzt werden konnte. Geben Sie den Namen der Person an und die Höhe des Anspruchs, sofern dieser bekannt ist. Wenn nicht, setzen Sie ein Kreuz bei dem Feld „Höhe des Anspruchs nicht bekannt“.

Weiterhin müssen Sie angeben, ob Sie und/oder ein anderes Haushaltsmitglied

  • in den letzten 12 Monaten einmalige Einnahmen hatten
  • in den nächsten 12 Monaten einmalige Einnahmen erhalten werden
  • ob sich die Einnahmen in den nächsten 12 Monaten verringern
  • ob sich die Einnahmen in den nächsten 12 Monaten erhöhen

Dazu zählen z.B. einmalige Unterhaltszahlungen, Rentennachzahlungen, Versicherungsleistungen, Abfindungen, sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Tragen Sie jeweils den Namen der entsprechenden Person ein und die Höhe der Einnahme. Bei Änderungen der einmaligen Einnahmen müssen Sie zudem den Grund sowie den Zeitpunkt der Änderung und die zukünftigen Brutto-Einnahmen nennen.

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Wohngeldantrag Vermögen

Um zu klären, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld haben, müssen Sie und Ihre Haushaltsmitglieder Ihr Vermögen angeben. Denn es gelten bestimmte Einkommensgrenzen beim Wohngeld. Haben Sie gemeinsam zu viel Vermögen (60.000 EUR für Sie plus 30.000 EUR pro weiterem Haushaltsmitglied) erhalten Sie kein Wohngeld. Geben Sie deshalb die Art Ihres Vermögend und den Wert an. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Mindesteinkommen beim Wohngeld vorweisen können.

? Tipp:
Möchten Sie ungefähr wissen, wie hoch das Wohngeld in Ihrem Fall ausfallen könnte, empfehle ich den Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Hilfe zu nehmen.

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Wohngeldantrag Miete

Auf Seite 10 starten nun die Fragen zur Miete. Holen Sie sich dazu Ihren Mietvertrag zur Hilfe. Darin ist alles notiert, was Sie zur Beantwortung der Fragen benötigen.

Außerdem müssen Sie angeben, ob eine andere Person oder ein Amt Ihre Miete bzw. einen Teil davon bezahlt. Geben Sie den Namen der Person bzw. des Amtes, die Höhe der Zahlung und den Zeitraum an. Geben Sie auch an, ob sich Ihre Miete in den nächsten 12 Monaten erhöhen oder verringern wird.

? Seite 11:

Wohngeldantrag sonstige Nutzung

Im vorletzten Abschnitt müssen Sie Angaben über die sonstige Nutzung der Wohnung machen. Beispielsweise etwa, ob Sie einen Teil der Wohnung als Büro nutzen oder eine andere Person bei Ihnen lebt, die nicht zu Ihrem Haushalt gehört. Wenn ja, geben Sie jeweils die Quadratmeter an und auch den Betrag, denn Sie für die Untervermietung bzw. das Mitbewohnen erhalten. Außerdem müssen Sie angeben, wie viel Geld die andre Person für Heizung, Strom und einen Parkplatz bezahlt.

Nun haben Sie es fast geschafft. Jetzt müssen Sie nur noch angeben, wer das Wohngeld bekommen und auf welches Konto es überwiesen werden soll.

Ganz wichtig: Unterschreiben Sie den Antrag, bevor Sie ihn abgeben oder zur Post bringen. Schauen Sie noch einmal ganz genau, ob Sie dem Antrag alle nötigen Unterlagen beigefügt haben und ob Sie alles wahrheitsgemäß beantwortet haben. Denn machen Sie falsche Angaben, müssen Sie das Wohngeld zurück- und vielleicht sogar eine Strafe zahlen.

Komplette Anleitung als Video:

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.