Mindesteinkommen beim Wohngeld

Mindesteinkommen beim Wohngeld – Berechnung & wichtige Hinweise

Um Wohngeld erhalten zu können, müssen Sie ein Mindesteinkommen vorweisen. Woraus sich dieses zusammensetzt, erkläre ich in diesem Beitrag im Detail.

Mindesteinkommen beim Wohngeld
Das Mindesteinkommen spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs – © magele-picture / stock.adobe.com

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die einkommensschwachen Haushalten gewährt wird, um ihre Wohnkosten zu decken. Es ist eine Sozialleistung, die in Deutschland nach dem Wohngeldgesetz gewährt wird. Das Wohngeld kann als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt werden, abhängig davon, ob der Haushalt Mieter oder Eigentümer eines Wohnobjekts ist.

Um das Wohngeld vom Staat erhalten zu können, darf nicht nur eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten werden, es muss auch ein Mindesteinkommen vorhanden sein. Es stellt sicher, dass nur Haushalte, die ein bestimmtes Einkommensniveau unterschreiten, Unterstützung erhalten. Das Mindesteinkommen dient also dazu, Missbrauch vorzubeugen und sicherzustellen, dass das Wohngeld an diejenigen ausgezahlt wird, die es am dringendsten benötigen.

? So wird das Mindesteinkommen berechnet

Um das Mindesteinkommen zu berechnen, gibt es eine Faustformel. Damit können Sie Ihr Mindesteinkommen, welches Sie für den Antrag vorweisen müssen, errechnen. Diese Formel sieht wie folgt aus:

Regelbedarf zuzüglich gegebenenfalls Mehrbedarf (§ 21 SGB II)
+
Warmmiete (inklusive Heiz- und Warmwasserkosten)
+ Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
= zu erreichendes Mindesteinkommen





Um das Mindesteinkommen zu erreichen, können alle möglichen finanziellen Mittel herangezogen werden. Elterngeld, Unterhalt und auch ein Sparguthaben, welches nicht fest angelegt ist, kann einberechnet werden. Nur, wenn dieses Einkommen aus Einnahmen erreicht wird, können Sie Wohngeld beantragen

Für alleinerziehende Elternteile, Schwangere, sowie bei Krankheit (beispielsweise beim Bedarf einer speziellen Kost) oder Behinderung sind Mehrbedarfe vorgesehen. Eine genaue Übersicht darüber erhalten Sie z.B. auf Wohngeld.org.

? Aktuelle Regelsätze seit 01.01.2023

Der Regelbedarf entspricht in der Höhe dem ab 2023 geltenden Bürgergeld. Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende liegt somit bei 502 Euro. Nachfolgend eine genaue Übersicht über alle Regelbedarfsstufen:

Regelbedarfsstufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende502 Euro
Regelbedarfsstufe 2Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft451 Euro
Regelbedarfsstufe 3Kinder unter 25 (wohnhaft bei den Eltern) /
Volljährige in stationären Einrichtungen
402 Euro
Regelbedarfsstufe 4Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren420 Euro
Regelbedarfsstufe 5Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren348 Euro
Regelbedarfsstufe 6Kinder im Alter bis einschließlich 6 Jahren318 Euro

Das Gesamteinkommen wird jedoch nicht komplett für die Berechnung des Mindesteinkommens angerechnet. Im Anschluss werden bestimmte Freibeträge (Werbungskosten) laut Einkommenssteuergesetz abgezogen.

? Werbungskostenpauschale im Überblick

Jedem Erwerbstätigen steht ein Abzug zu. Darin enthalten sind die pauschalen Werbungskosten in Höhe von jährlich 1.200 Euro für Arbeitnehmer/innen und Auszubildende sowie 102 Euro pro Jahr für Renten- und Versorgungsbezüge. Dazu gehören Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten und eventuelle Beiträge zu Berufsverbänden. Wenn die Fahrkosten höher liegen, werden diese auch berücksichtigt. Sie müssen aber, wie auch in der Steuererklärung, nachgewiesen werden.

? Prozentuale Abzüge im Überblick

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch 10, 20 oder 30 Prozent von dem Gesamteinkommen abgezogen werden. Einen 10 Prozent-Abzug gibt es, wenn der Antragsteller oder eines der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder

  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder
  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • Einkommenssteuer

zahlt. Also wenn eine dieser Bedingungen erfüllt wird, gibt es 10 Prozent Abzug. Werden zwei von drei dieser Bedingungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen Abzug von 20 Prozent. Wenn sogar alle drei Bedingungen zutreffen, gibt es 30 Prozent Abzug.

➡ Fazit:

Das Wohngeld-Mindesteinkommen spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs. Es stellt sicher, dass einkommensschwache Haushalte angemessene Unterstützung bei der Deckung ihrer Wohnkosten erhalten. Durch die Berücksichtigung verschiedener Einkommensarten und Freibeträge wird eine gerechte Berechnung des Mindesteinkommens ermöglicht. Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, sollten Sie den Antrag stellen und von dieser staatlichen Unterstützung profitieren.

? Mein Tipp:
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieses dann ausfallen würde, nutzen Sie am besten den Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.