Riester Rente Zulage

Riester-Rente Zulagen – 7 wertvolle Tipps

Wer sich durch eine Riester-Rente seine private Altersvorsorge aufbessern will, kann einige Zulagen durch den Staat erwarten. Welche Riester-Rente Zulagen es gibt und für wen, lesen Sie hier.

Riester Rente Zulage
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Lässt man steuerliche Aspekte alleinstehender Besserverdiener außer Acht, dann lebt die Riester-Rente von den Zulagen. Bei den Zulagen handelt es sich nicht um eine indirekte Förderung in Abhängigkeit von der Steuerprogression, sondern um konkrete Zuzahlungen des Staates. Je höher die Zulagen ausfallen, umso niedriger ist der Eigenbeitrag, und attraktiver die Rendite. Welche Tipps sind hinsichtlich der Zulagen für den Sparer zu beachten?

Tipp 1 – Wer ist zulagenberechtigt?

Die Zulagen der Riester-Rente können alle Arbeitnehmer, deren nicht-berufstätigen Ehegatten mit eigenem Riester-Vertrag, Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte und ALG-Bezieher erhalten.

Tipp 2 – Wie hoch sind die Zulagen der Riester-Rente?

Für Arbeitnehmer und deren Ehegatten betragen die Zulagen pro Jahr je 154 Euro. Riester-Sparer erhalten für die Dauer des Kindergeldbezuges für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 180 Euro, für nach dem 31.12.2007 300 Euro Kinderzulage pro Jahr.





Tipp 3 – Wegfall der Kinderzulage über die Laufzeit beachten

Die Kinderzulage macht die Riester-Rente extrem attraktiv. Der Sparer muss aber über die gesamte Vertragslaufzeit beachten, dass die Eigenleistung nach Wegfall der Kinderzulage überdurchschnittlich steigt. Für den Erhalt der vollen Zulage müssen immer die vier Prozent des Einkommens erbracht werden. Wenn jetzt ein Teil der Förderung wegfällt, geht das zu Lasten der eigenen Sparleistung.

Tipp 4 – Berufseinsteigerbonus

Berufseinsteiger, die vor Beginn des 25. Lebensjahres einen Riestervertrag abschließen, werden mit einem einmaligen Bonus von 200 Euro belohnt.

Tipp 5 – Wie bekomme ich die volle Zulage?

Anspruch auf die volle Zulage hat derjenige, der pro Jahr vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, in einen Riester-Vertrag einzahlt. Die Zulage wird über den Zulagenantrag angefordert.

Tipp 6 – Beitrag auf die volle Zulage optimieren!

Jeder Riestersparer sollte zu Beginn des neuen Jahres vergleichen, ob sein sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen höher oder niedriger als im Jahr davor war, und seine neue Prämie kalkulieren. Hat er mehr verdient als im Jahr davor, aber den Beitrag nicht angepasst, erhält er prozentual weniger Förderung. Hat er weniger verdient, aber den gleichen Beitrag weiter entrichtet, wird auf die Überzahlung keine höhere Zulage gewährt – es wurde faktisch Geld für nichts investiert.

Ein Beispiel für die Beitragsberechnung

Verheiratet: Ein Arbeitnehmer, 40.000 Euro sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen, Ehegatte hat einen eigenen Vertrag mit Mindestbesparung, zwei Kinder, eines vor 2008, eines nach 2007 geboren: Jahresbeitrag 1.600 Euro für Arbeitnehmer, 60 Euro für Ehegatten,  abzüglich Grundförderung zwei mal 154 Euro, abzgl. 480 Euro Kinderförderung ergibt einen effektiven Jahresbeitrag von 872 Euro.

Tipp 7 – Riester Rente Zulage sichern – der wichtigste Tipp zum Schluss!

Nicht alle Unternehmen arbeiten mit einer Dauerzulagenbescheinigung. Diese wird einmalig bei Antragstellung ausgefüllt, und nur geändert, wenn sich in den zulage-relevanten Bereichen etwas ändert. Im Fall, dass es keine Dauerzulagenbescheinigung gibt, versenden die Institute jedes Jahr einen Anforderungsbogen. Dieser muss unbedingt innerhalb der angegebenen Frist ausgefüllt zurück gesendet werden. Andernfalls verfällt die Zulage.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.