Invaliditaet bei Kindern

Invalidität bei Kindern absichern – 5 Tipps

Auch wenn Eltern ihre Kinder noch so gut behüten, durch einen Unfall oder durch Krankheit kann es zur Invalidität bei Kindern kommen. Lesen Sie hier, wie Sie finanziell vorsorgen.

Invalidität bei Kindern
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Absicherung

Viele Eltern sorgen für das größte Risiko ihrer Kinder vor – das Risiko einer Invalidität. Kinderunfallversicherungen sind ein wirklich sinnvolles Produkt am Versicherungsmarkt. Eine unfallbedingte Invalidität kann dazu führen, dass das Kind nur eingeschränkte Ausbildungschancen und damit reduzierte Einkommensmöglichkeiten hat. Auch wenn es in diesem Fall staatliche Hilfen gibt, sind diese bei weitem nicht ausreichend.

Gesetzliche Kinderunfallrente bei Invalidität ist zu gering

Ähnlich der Berufsgenossenschaftsrente bei Invalidität aufgrund eines Arbeitsunfalles gibt es die gesetzliche Unfallversicherung auch für Kinder. Diese leistet jedoch nur, wenn der Unfall während der Schule oder auf dem Schulweg passiert. Freizeitunfälle sind nicht abgesichert. Da eine mögliche Invalidität aber auch dazu führen kann, dass keinerlei Berufstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, ist eine lebenslange Rentenzahlung eigentlich das A und O der Vorsorge für den Nachwuchs. Die gesetzliche Rente greift aber nicht bei einer krankheitsbedingten Invalidität, ebenso sind die Leistungen der privaten Unfallversicherung hier nur auf wenige Infektionskrankheiten beschränkt. Kein Elternteil möchte sich vorstellen, dass das eigene Kind Invalide wird, weder aufgrund eines Unfalls noch aufgrund einer Erkrankung. Entsprechende Vorsorge sollte aber dennoch getroffen werden.

Auch krankheitsbedingte Invalidität bei Kindern absichern

Eine Invalidität kann viele Ursachen haben. Gründe können sowohl ein Unfall, eine Infektion oder eine Erkrankung sein. Eine umfassende Kinderinvaliditätsabsicherung schließt alle drei Faktoren ein, die wenigsten Versicherer bieten sie jedoch an. Bei der Leistungsgestaltung gibt es, analog zur Kinderunfallversicherung, zwei Varianten. Zum einen die Kapitalzahlung, zum anderen eine lebenslange Invaliditätsrente. Während die Rentenzahlung bei Absinken des Invaliditätsgrades durch den Versicherer wieder eingestellt werden kann, ist eine Rückforderung der Kapitalzahlung nicht möglich.

Das Wichtigste im Ãœberblick

  1. Je früher Sie Ihr Kind versichern, um so besser, da das Risiko von Vorerkrankungen geringer ist, je jünger das Kind ist.
  2. Achten Sie darauf, dass die Rentenzahlung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent und nicht erst bei höherer Invalidität einsetzt.
  3. Streben Sie einen Mix aus Kapitalzahlung für sofortige Maßnahmen und Rentenzahlung zur Sicherung des Lebensstandards Ihres Kindes an. Wählen Sie gegebenen Falls eine Kapitalzahlung, aus der Sie selbst die Rente finanzieren können.
  4. Legen Sie Wert darauf, dass die Rentenzahlung lebenslang ist, und nicht vorgezogen endet.
  5. Staatliche Hilfen, beispielsweise Leistungen aus der Pflegeversicherung, sollten nicht angerechnet werden.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.