Wohnungsgeld beantragen

Wohnungsgeld beantragen – Das sollten Sie beachten

Möchten Sie einen Zuschuss zur Miete bzw. Wohnungsgeld beantragen, dann sollten Sie dabei einiges beachten. Erfahren Sie hier alles rund um das Thema Wohnungsgeld.

Wohnungsgeld beantragen
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Wer kann Wohnungsgeld beantragen?

Wohnungsgeld bedeutet nichts anderes, als einen Mietzuschuss zu erhalten. Grundsätzlich müssen Sie jedoch zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss unterscheiden. Den Mietzuschuss können Sie beantragen, wenn Sie ein sehr geringes Einkommen nachweisen können und aus diesen ersichtlichen Gründen einen Zuschuss benötigen, um die Miete oder andere anfallende Kosten für das Haus zahlen zu können. Einen so genannten Lastenzuschuss können Sie hingegen nur als Eigentümer einer Immobilie beantragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass nur der im Mietvertrag ausgewiesene Mieter berechtigt ist, einen Mietzuschuss zu beantragen. Wenn mehrere Familienmitglieder den Mietvertrag unterschreiben, so ist trotzdem nur der so genannte Hausvorstand berechtigt, diesen Bonus vom Staat zu beantragen. Als Hausvorstand gilt immer das Familienmitglied, welches den größten Teil der anfallenden Haushaltskosten trägt, somit also der Hauptverdiener.

Wohnungsgeld oder Transferleistung?

Unter einer Transferleistung versteht man ebenfalls eine Leistung, beispielsweise Arbeitslosengeld II, die der Antragsteller vom Staat erhält, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. In Deutschland sieht die gesetzliche Regelung jedoch vor, dass Bezieher von einer Transferleistung keinen Antrag auf einen Mietzuschuss stellen dürfen. Aber auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel, denn im Einzelfall können Sie als Antragsteller, wenn Sie auf die bewilligte Transferleistung verzichten, doch einen Antrag auf Wohnungsgeld stellen, welches nach Bewilligung auch bezogen werden kann. Dies ist aber nur zu empfehlen, wenn der Mietzuschuss höher ausfallen sollte als die bewilligte Transferleistung.





Wann sollte der Mietzuschuss beantragt werden?

Wichtig für die Antragstellung ist der Zeitpunkt. Das Wohnungsgeld kann nämlich nicht rückwirkend gezahlt werden. Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist, erfolgt die Bewilligung. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie einen Antrag auf Transferleistungen gestellt haben und dieser abgelehnt wurde. In diesem Fall haben Sie einen rückwirkenden Anspruch auf Wohnungsgeld.

Wie lange wird ein Mietzuschuss gezahlt?

Der Regelfall sieht vor, dass der Mietzuschuss 12 Monate gezahlt wird. Nach diesem Zeitraum müssen Sie als Antragsteller einen erneuten Antrag bei der zuständigen Stelle der kommunalen Verwaltung einreichen, dann kann eine Neubewilligung erfolgen.

Wohnungsgelderhöhung / Wohnungsgeldkürzung / Wohnungsgeldstopp

» Eine Wohnungsgelderhöhung ist möglich, wenn:

  • sich die Familienanzahl der im Haus befindlichen Bewohner erhöht hat
  • eine Mieterhöhung von 15 Prozent fällig wird
  • sich das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder um 15 Prozent verringern sollte
  • sich die Heizungsart ändert sollte.

» Eine Wohnungsgeldkürzung ist möglich, wenn:

  • eine Mietverringerung um 15 Prozent vorliegt
  • eine Erhöhung des Familieneinkommens gegeben ist.

» Es wird kein Wohnungsgeld mehr gezahlt, wenn:

  • Sie selbst oder ein Familienmitglied, das bisher Wohngeld bezogen hat, eine Transferleistung erhält
  • die Voraussetzungen unter denen der Wohnungsgeldantrag erlassen wurde, nicht mehr bestehen, z.B. wenn Sie als Wohnungsgeldempfänger eine Arbeit aufnehmen.

Erforderliche Nachweise für den Antrag

Um Wohnungsgeld beantragen zu können, müssen Sie einige Dokumente bzw. Nachweise vorlegen:

  • wichtig ist auf jeden Fall die Verdienstbescheinigung von Arbeitnehmern, Auszubildenden und auch von geringfügig beschäftigten Personen
  • der letzte Einkommensbescheid bzw. Bescheide der Bundesagentur für Arbeit
  • Rentenermittlung
  • Mutterschaftsgeldnachweis
  • eventueller Bescheid über Eingliederungshilfen
  • Bescheinigung des Vermieters (mit Angaben zur Größe und zum Baujahr des Hauses)
  • Mietverträge und die letzten Mieterhöhungsschreiben, damit eine korrekte Berechnung des Mietzuschusses erfolgen kann
  • Kinderbetreuungskosten
  • Schulbescheinigungen
  • Schwerbehindertenausweise
  • Nachweise über alle Unterhaltszahlungen
  • Bescheide über Pflegekinder
  • BAföG-Bescheide/BAB-Bescheide
  • Nachweise über Kapitalerträge

Der Sachbearbeiter Ihres Antrages wird Ihnen aber noch einmal ganz genau erklären, welche Nachweise er benötigt.

Mandy

Mandy gehört zum Team von Tipps.net und strotzt nur so vor Kreativität. In den Bereichen Mediengestaltung, Fotografieren aber auch Haushalt und Garten gibt sie ihr Wissen am liebsten weiter.