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Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – 7 Hinweise

Existenzgründer können sich mit einer Arbeitslosenversicherung für Selbstständige finanziell absichern. Welche Leistungen Ihnen im Ernstfall zustehen, erfahren Sie hier.

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Arbeitslosenversicherung für Selbstständige als Anreiz für die Selbstständigkeit

Was sich auf den ersten Blick ein wenig merkwürdig liest, ist dennoch eine Möglichkeit der Risikoabsicherung für Selbstständige. Seit dem Jahr 2006 können sich auch Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit absichern. Die Beitragszahlungsdauer ist zunächst für fünf Jahre festgeschrieben. Diese Absicherung ist gerade für Existenzgründer gedacht, die noch nicht wissen, wie sich ihre neue selbstständige Tätigkeit entwickeln wird. Aus diesem Grund sind auch einige Voraussetzungen zu erfüllen, um sich in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige versichern zu können.

Die Voraussetzungen

  • Vor Beginn der Selbstständigkeit muss für mindestens zwölf Monate eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise ein Angestelltenverhältnis bestanden haben. Dazu zählen auch versicherungspflichtiger Krankengeldbezug oder versicherungspflichtige Erziehungszeiten. Dabei müssen die Versicherungszeiten nicht am Stück bestanden haben, sondern können aus mehreren Blöcken zusammengesetzt sein.
  • Wer die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige beantragt, muss unmittelbar zuvor eine sogenannte Entgeltersatzleistung, sprich Arbeitslosengeld erhalten haben.
  • Besteht, aus welchen Gründen auch immer, eine Arbeitslosenversicherung in einem anderen Beschäftigungsverhältnis, ist eine Arbeitslosenversicherung für die Selbstständigkeit nicht möglich.
  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Dazu benötigen Sie entweder die Gewerbeanmeldung oder eine Bestätigung Ihres Steuerberaters, dass die Tätigkeit mindesten 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt.

Die Leistungen

  • Der Beitrag für das Jahr 2012 beträgt in den alten Bundesländern 78,75 Euro (Bezugsgröße monatliches Brutto-Einkommen 2.625 Euro) und 67,20 Euro in den neuen Bundesländern (Bezugsgröße 2.240 Euro monatliches Brutto-Einkommen).
  • War die Existenzgründung nicht erfolgreich, haben Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Da Sie damit dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen müssen, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Bruttoeinkommen, dass sich auch daran orientiert, in welche Richtung Sie die Arbeitsagentur weiter vermitteln möchte. Dabei wird nach vier Qualifikationsgruppen unterschieden. Der niedrigste Satz orientiert sich an der Qualifikation „ohne Ausbildungshintergrund“, der höchste Satz an einer akademischen Ausbildung.
  • Die Bezugsdauer richtet sich nach der Beitragszahlungsdauer der vergangenen 24 Monate vor Eintreten der Arbeitslosigkeit, dem Alter bei Zahlungsbeginn und beträgt zwischen sechs und 18 Monaten. Die Leistung kann allerdings nur einmal erfolgen, vor einer erneuten Arbeitslosigkeit müssen wiederum zwölf Monatsbeiträge entrichtet worden sein.

Nähere Informationen zum Thema und zur Unterszützung von Selbstständigen in der Coronazeit finden Sie hier.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.