Foerderung Existenzgruendung

Förderung für Existenzgründer – Was Sie beantragen können

Der Schritt heraus aus der Arbeitslosigkeit führt für viele – häufig nach einer Zeit erfolgloser Bewerbungen – in die Selbstständigkeit. Dies hat viele Vorteile, birgt jedoch auch Risiken. Insbesondere wenn Sie längere Zeit lang arbeitslos waren, verfügen Sie wahrscheinlich nicht über ein ausreichendes Startkapital. Aus diesem Grund schaffen es die wenigsten Existenzgründer aus eigener Kraft ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen. Welche Förderung es für Existenzgründer gibt, erfahren Sie hier.

Foerderung Existenzgruendung
© IckeT – stock.adobe.com

Investitionen für Existenzgründer

Bevor Sie ein Unternehmen gründen wollen, müssen Sie meist einige Geräte und Möbel anschaffen, Büroräume anmieten oder Werbemaßnahmen treffen. Hinzu kommt es, dass das erzielte Einkommen in der ersten Zeit fast immer unregelmäßig ist und die Kosten nicht gedeckt werden. Glücklicherweise stehen Gründungswilligen verschiedene Wege der Unterstützung offen. Auch von staatlicher Seite gibt es die Förderung für Existenzgründer.

Um einen Zuschuss vom Staat zu bekommen, müssen Sie entweder ALG I oder ALG II beziehen. Ein direkter Übergang zwischen Angestelltsein und Selbstständigkeit ist nicht möglich. Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein um einen Anspruch auf die Förderung zu haben.

Gründungszuschuss für ALG I Empfänger

Wenn Sie Empfänger von Arbeitslosengeld I sind, besteht die Möglichkeit, den sogenannten Gründungszuschuss zu beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass Sie noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben. Zudem müssen Sie darlegen, dass Ihre Geschäftsidee tragfähig ist und Ihr Unternehmen Aussicht auf Erfolg hat. Hierfür müssen Sie einen umfassenden Businessplan erstellen und einer fachkundigen Stelle vorlegen. Hier bietet sich besonders die örtliche Niederlassung der Industrie- und Handelskammer an.





Zwei Phasen des Gründungszuschusses

  • Die erste Phase dauert neun Monate. Hier beläuft sich die Förderung auf den Betrag des Arbeitslosengeldanspruchs zuzüglich monatlich 300,00 Euro. Die zusätzlichen 300,00 Euro sollen Ihnen insbesondere dazu dienen, notwendige Versicherungen abschließen zu können. Hierbei sollten Sie vor allem an die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse und Beiträge zur Rentenversicherung denken.
  • Die Förderung für die zweite Phase müssen Sie nach Ablauf der ersten Phase gesondert beantragen. Sie müssen darlegen, dass Ihr Unternehmen bereits Erfolge aufweist. In den meisten Fällen ist eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich.
  • Gelingt es Ihnen, Ihren Sachbearbeiter zu überzeugen, erhalten Sie weitere sechs Monate eine Förderung in Höhe von 300,00 Euro monatlich. Das Arbeitslosengeld I wird nun allerdings nicht mehr gezahlt.

Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit bekommen Sie weitere wichtige Informationen und Checklisten, die für einen erfolgreichen Start wichtig sind.

Einstiegsgeld für ALG II Empfänger

Auch wenn Sie Empfänger für Arbeitslosengeld II sind, gibt es die Möglichkeit der Förderung für Existenzgründer. In diesem Fall spricht man vom Einstiegsgeld. Im Gegensatz zum Gründungszuschuss steht hier die Höhe sowie die grundsätzliche Frage der Bewilligung alleine im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

Um das Geld vom Staat zu erhalten, müssen Sie auch hier zur Prüfung der Erfolgsaussichten die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen nachweisen. Ein Businessplan gehört, ebenso wie eine Liquiditätsvorschau, zu den hierfür erforderlichen Unterlagen. Darüber hinaus müssen Sie Ihrem Sachbearbeiter Ihren Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse vorlegen.

  • Grundsätzlich gilt: Einstiegsgeld wird ausschließlich dann gewährt, wenn der Existenzgründer voraussichtlich in der Lage sein wird, sich durch sein Unternehmen eine dauerhafte und sichere Lebensgrundlage zu schaffen und seine Arbeitslosigkeit endgültig zu beenden.
  • Das Einstiegsgeld umfasst die Grundsicherung in der gesetzlichen Höhe. Darüber hinaus wird ein Betrag gezahlt, dessen Höhe unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände, der Größe des Haushalts und der Dauer der Arbeitslosigkeit ermittelt wird. Die maximale Förderungsdauer beträgt 24 Monate.

Die Checklisten und Übersichten des Existenzgründungsportal des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie helfen Ihnen beim Start in die Selbstständigkeit.

Buchtipp
Zum Abschluss noch ein persönlicher Buchtipp: Kopf schlägt Kapital – vom Unternehmer Günther Faltin ist Pflichtlektüre für alle Existenzgründer. Besonders für die, die nicht über Unmengen von Starkapital verfügen.

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.