Obacht: Manche Versicherer bieten Ihnen Policen ohne Garantiezins an. Warum das so ist und was Sie tun sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Lebensversicherung ist nach wie vor der Deutschen liebstes Kind bei der Altersvorsorge. Allen Unkenrufen zum Trotz, Vorbehalten gegenüber dem Vertrieb und der Befürchtung, sich 20 Jahre oder länger an einen Vertrag zu binden, kaufen die Deutschen dieses Vorsorgeprodukt. Lebens- und Rentenversicherungen sind die einzigen Sparformen, für die der Gesetzgeber einen Mindestzins, den Garantiezins, vorschreibt. Dieser beläuft sich aktuell auf 1,75 Prozent pro Jahr und hat damit, analog zu anderen Kapitalmarktzinsen, einen historischen Tiefststand. Das Problem für die Versicherungswirtschaft liegt darin, dass es immer schwieriger wird, selbst diesen Minizins zu erwirtschaften. Viele Gesellschaften scheuen sich bei kapitalgebundenen Produkten, die Kundengelder im Rahmen der gesetzlichen Anlagequote bis zur maximalen Aktienquote anzulegen. Die Konsequenz ist, dass durch die niedrige Verzinsung festverzinslicher Anlagen die prognostizierten Ablaufleistungen immer weiter zurückgehen. Es ist also kein Wunder, dass sich die Assekuranzen am liebsten von dem Modell der garantieverzinsten Verträge zurückziehen möchten. Die ersten Gesellschaften haben jetzt Policen ohne Garantie auf den Markt gebracht.
Höhere Gesamtverzinsung oder garantierte Leistung
Natürlich ist es schwierig, Kunden davon zu überzeugen, ein Produkt zu kaufen, dass gerade durch die garantierte Verzinsung noch ein Mindestmaß an Sicherheit geboten hat. Um diesen Wegfall zu kompensieren, werben die Gesellschaften damit, dass die Gesamtverzinsung eines solchen Vertrages höher ausfällt, als die Gesamtverzinsung von Altverträgen.
- Die erste Frage, die sich stellt, lautet: Warum können Versicherer in diesem Fall eine höhere Verzinsung anbieten, bei Altverträgen jedoch nicht?
- Die nächste Frage lautet, wie stellt es sich bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung dar? Der Garantiezins wird dem Vertrag jährlich gutgeschrieben, bei der Alternative hängt eine jährliche Zinsgutschrift generell mit den Kapitalerträgen des abgelaufenen Kalenderjahres zusammen. Damit wird deutlich, dass die Rendite während der Laufzeit durchaus bei Null auslaufen kann.
- Garantiert ist zum Laufzeitende nur die Auszahlung der einbezahlten Beiträge beziehungsweise eine Mindestrente. Überschussanteile finden zunächst nur auf dem Papier als Beispielrechnung statt.
- Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages kann es also sein, dass ein deutlich geringerer Betrag als bei der Auflösung eines Vertrages mit Garantiezins zur Auszahlung kommt. Der Rückkaufswert ist völlig unkalkulierbar.
- Während Kunden bei einem Tagesgeld oder Festgeld zumindest wissen, welchen niedrigen Zins sie erhalten, Anleger in Fondspolicen anhand der Börsenentwicklung eine ungefähre Idee habe, wie sich ihr Guthaben entwickelt, sind die Zeichner einer Police der neuen Generation völlig von der Willkür des Versicherers abhängig, welchen Wertzuwachs sie erhalten.
Trennung von Risiko und Geldanlage immer noch die beste Lösung
Vor der Unterschrift unter eine Lebensversicherung, gleich ob altes oder neues Policenmodell, sollte sich immer die Frage gestellt werden, ob die Sinnhaftigkeit gegeben ist. Wer das Todesfallrisiko für seine Angehörigen absichern möchte, ist mit einer Risikolebensversicherung deutlich besser bedient. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten können hier individuell vereinbart werden, die Prämie ist deutlich niedriger. Der Kapitalaufbau, der Sparvorgang, wird mit einem Fondssparplan oder sei es durch einen Bausparvertrag oder eine Riester-Rente deutlich effizienter. Lebensversicherungen ohne Garantiezins bringen den Anbietern, die Verschnaufpause in einem Kapitalmarkt ohne Rendite, den Versicherungsnehmern schlichtweg keinerlei Vorteile.