Übersicht private Krankenversicherung.

Standardtarif, Basistarif oder Normaltarif? – PKV-Grundtarifmodelle im Vergleich

Egal ob privat oder gesetzlich versichert: Jeder Deutsche braucht eine Krankenversicherung. Bezüglich der PKV hier einmal Standard-, Basis- und Normaltarif im Vergleich.

Übersicht private Krankenversicherung.
Was beinhalten die verschiedenen Tarife? © HNFOTO / stock.adobe.com

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Sie dürfen also nicht selbst entscheiden, ob Sie eine Krankenversicherung abschließen oder nicht, sondern nur, bei welchem Anbieter Sie diese abschließen. Dabei könnten Sie als Versicherungsnehmer im Prinzip alle 18 Monate die Krankenversicherung wechseln und im Falle von unvorhergesehenen Zusatzbeiträgen sogar noch früher, wie focus.de berichtet.

Die Entscheidung für den Wechsel der Krankenversicherung, ob jetzt zu einem anderen Anbieter oder von gesetzlich in die private, scheint vielen Versicherungsnehmern jedoch noch schwer zu fallen. Denn laut einer Statistik von Statista kommt es für 57,6 Prozent gar nicht in Frage, die Krankenkasse zu wechseln. Die gesetzlichen Kassen sind für die meisten Arbeitnehmer einfach am erschwinglichsten.

Wer allerdings über die Jahresentgeltgrenze von 49.500 Euro gelangt, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Seit der Gesundheitsreform 2010 ist dafür auch keine Dreijahresfrist mehr nötig – schon nach der ersten Überschreitung der Grenze darf der Wechsel stattfinden.

Welche Kriterien gilt es beim Wechsel zu beachten?

In der Regel stellt sich die Frage, welche Kriterien beim Wechseln beachtet werden sollten bzw. wie die beste Versicherung für einen selbst zu finden ist. Besonders wichtig sind den meisten die folgenden Kriterien:





  • stabile und niedrige Beiträge sowie
  • hohe Leistungen.

Die medizinische Behandlung, eine Flexibilität des Versicherungsschutzes und die Absicherung bestimmter Kostenrisiken sind einige der Leistungen, auf die viele innerhalb der privaten Krankenversicherung nicht verzichten wollen. Diese kosten allerdings auch etwas. Je nach persönlicher Priorität können Sie einige der Leistungen daher ignorieren.

Es ist außerdem empfehlenswert, dass Sie die Paketangebote untersuchen. Teilweise sind diese günstiger, als wenn Sie die gewünschten Leistungen einzeln auswählen. Wichtig dabei ist jedoch nicht zu vergessen, dass bei der privaten Krankenversicherung das Gesetz der Wirtschaft gilt: Günstig ist meist auf lange Frist gesehen relativ teuer.

Bei der Versicherungsgesellschaft sollten Sie daher auch darauf achten, wie mit dem Geld der Kunden gewirtschaftet wird und ob ein gesundes Finanzpolster vorhanden ist und ob dieses auch weiter wächst.

Neben diesen Auswahlkriterien ist aber vor allem die Tarifwahl wichtig. Es gibt drei verschiedene Arten: Basistarif, Standardtarif und Normaltarif. Zwischen diesen drei gilt es abzuwägen. Die nachfolgende nähere Erläuterung der einzelnen Tarife samt deren Vor- und Nachteile kann Ihnen bei der Entscheidung für einen Tarif helfen.


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Standardtarif, Basistarif und Normaltarif im Vergleich

1. Der Standardtarif

1994 wurde dieser Tarif eingeführt. Er richtet sich eher an ältere Versicherte, da er vorrangig eine Schutzfunktion erfüllt. Die Voraussetzungen, um in diesen Tarif zu wechseln, sind daher wie folgt:

  • Vollendung des 55. Lebensjahres
  • jährliche Einkommensgrenze von 53.550 Euro brutto
  • sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit
  • Erhalt eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen Vorschriften
  • gesetzliche Rentenansprüche bestehen
  • zehnjähriges Bestehen des Versicherungsvertrags

Nicht jede dieser Bedingungen muss zutreffen, damit der Versicherte wechseln darf – dies ist aber nur bei seinem bisherigen Anbieter der Krankenversicherung möglich. Ab dem 65. Lebensjahr ist jeder frei darin zu entscheiden, in den Standardtarif zu wechseln.

✔ Vorteile:

Die Argumente für den Standardtarif liegen klar auf der Hand: Langjährige Versicherte erzielen dadurch eine Beitragsersparnis – vor allem, wer im Alter die Beiträge nicht mehr voll decken kann, profitiert hiervon. Da der Beitrag für Eheleute nur maximal 150 Prozent höher sein darf als der der gesetzlichen Krankenkasse, müssen verheiratete Paare mit einem niedrigen Gesamteinkommen weniger finanzielle Lasten im Monat auf sich nehmen. Fach- und Privatärzte können zudem ohne vorherige Überweisung aufgesucht werden, wodurch die Wahlfreiheit der Patienten sehr groß ist.

✖ Nachteile:

Gegenüber den anderen Tarifen besteht hier ein geringerer Leistungsumfang. Die Abschlussvoraussetzungen sind durch die vielen Einschränkungen außerdem sehr streng – nicht jeder bekommt diesen Tarif. Zusatzversicherungen, um die Leistungen zu verbessern, sind außerdem nicht möglich.

2. Der Basistarif

Die privaten Krankenversicherungen sind seit 2009 dazu verpflichtet, einen Tarif anzubieten, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen ist. Dazu gehört ebenfalls der Annahmezwang: Wie die gesetzlichen Kassen darf dem Kunden bei der Wahl dieses Tarifs die Versicherung nicht verwehrt werden, auch wenn Vorerkrankungen vorliegen. Ein paar Kriterien, die zum Abschluss erfüllt sein sollten, gibt es aber dennoch:

  • Wohnsitz muss in Deutschland sein
  • es darf kein Krankenversicherungsschutz bestehen
  • die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung muss aufgehoben sein

Um den Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten, müssen sich auch die monatlichen Beiträge hieran orientieren. Seit dem 1. Januar 2014 liegt dieser daher bei 628 Euro monatlich. Höher darf der zu zahlende Betrag an die Versicherung im Monat nicht sein. Wer hilfebedürftig ist, kann sogar noch einen geringeren Beitrag aushandeln.

✔ Vorteile:

Ein großer Vorteil ist, dass keine Gesundheitsprüfung verlangt wird und der Versicherer den Antragssteller nicht abweisen darf. Außerdem ist dies eine Versicherungsmöglichkeit für alle, die durch ihr Einkommen nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse unterkommen, denen die anderen Tarife der privaten Versicherung aber dennoch zu teuer sind. Vor allem Rentner profitieren von dem günstigen gedeckelten Beitrag. Zusatzversicherungen sind in diesem Tarif möglich, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es hingegen nicht.

✖ Nachteile:

Die Leistungen liegen, anders als in anderen Tarifen, lediglich auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Familienversicherung ist nicht möglich und die Versicherten müssen außerdem einen Arzt mit Kassenzulassung aufsuchen.

3. Der Normaltarif

Bei diesem Tarif erhalten die Versicherten einen hohen Leistungsumfang und eine optimale medizinische Versorgung sowie eine ärztliche Therapiefreiheit. Privatpatienten dieses Tarifs fühlen sich in den meisten Fällen besser behandelt als die Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Voraussetzungen, dafür angenommen zu werden, liegen aber auch dementsprechend hoch:

  • der Verdienst liegt über der Versicherungspflichtgrenze
  • der Versicherungsnehmer ist selbstständig, freiberuflich tätig, verbeamtet oder hat anderweitige Ansprüche auf Beihilfe
  • es liegt kein eigenes Einkommen vor, oder dieses ist unter der Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro monatlich; betrifft Kinder und Hausfrauen/-männer)
  • von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kassen befreite Studenten

Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und gewünschtem Versicherungsumfang. Vor dem Abschluss ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Bei bestimmten Erkrankungen darf der Versicherungsschutz verweigert werden.

✔ Vorteile:

Die Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung und den beiden schon vorgestellten Tarifen sind deutlich höher. Der Versicherte hat zudem eine freie Krankenhaus- und Arztwahl. Der Service ist umfangreich, die Zusammenstellung der Leistungen individuell. Je nach Tarif ist zudem eine Beitragsrückerstattung möglich, wenn bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.

✖ Nachteile:

Der Zugang ist beschränkt, d.h. der Vertrag wird je nach Gesundheitszustand abgeschlossen oder nicht. Eine Familienversicherung gibt es nicht, sodass jedes Mitglied seinen eigenen Beitrag zahlen muss. Die Beitragszahlungspflicht besteht auch bei Krankheiten über sechs Wochen fort, in der Erziehungs- und Mutterschaftszeit besteht außerdem keine Betragsfreiheit.

Alle drei Tarife im direkten Vergleich

TarifProContra
Standard✔ deutliche Beitragsersparnis
✔ besonders Eheleute können sparen
✔ Aufsuchen von Fach- u. Privatärzten ohne Überweisung
✖ erst ab 55 bzw. 65 Jahren möglich
✖ strenge Voraussetzungen für Abschluss
✖ geringer Leistungsumfang
✖ keine Zusatzversicherungen
Basis✔ keine Gesundheitsprüfung
✔ Versicherung darf Antragssteller nicht abweisen
✔ keine Risikozuschläge o. Leistungsausschüsse
✔ Möglichkeit der Zusatzversicherungen ist gegeben
✔ für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland u. Versicherungsfreiheit möglich
✖ Leistungen liegen auf Niveau der GKV
✖ Familienversicherung ist nicht möglich
✖ Arzt muss Kassenzulassung besitzen
Normaltarif✔ hohes Leistungsniveau
✔ freie Krankenhaus- und Arztwahl
✔ Versicherungsschutz ist individuell zusammengestellt
✔ eventuelle Beitragsrückerstattung
✖ Zugang ist begrenzt; Gesundheitsprüfung notwendig
✖ jedes Familienmitglied zahlt eigenen Beitrag
✖ keine Beitragsfreiheit bei sechswöchiger Krankheit o. während Mutterschafts- u. Erziehungszeiten

Die Vor- und Nachteile lassen vermuten, dass die jeweiligen Tarife nur für gewisse Zielgruppen geeignet sind. Für wen entweder der Basis-, Standard- oder Normaltarif sinnvoll ist, lässt sich unter http://www.krankenkasse-vergleich.de/artikel/pkv-basistarif-standardtarif-normaltarif-vergleich/ erfahren.

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.