durch Steuerklassenwechsel zu mehr Arbeitslosengeld

Durch Steuerklassenwechsel zu mehr Arbeitslosengeld

Was viele Verbraucher nicht wissen, die Steuerklasse kann entscheidend dafür sein, wie viel Arbeitslosengeld Sie bei Jobverlust bekommen. Warum das so ist, lesen Sie hier.

durch Steuerklassenwechsel zu mehr Arbeitslosengeld
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Steuerklassen

Viele berufstätige Ehepaare wählen die Steuerklassen III und V. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die steuerliche Belastung, sondern bei Arbeitslosigkeit auch auf das Arbeitslosengeld I. In der Regel betrifft die Steuerklasse V die Ehefrauen. Wer sich anfänglich für eine „falsche“ Steuerklasse entscheidet, zahlt bei den monatlichen Abzügen zu viel, kann dies dann aber über die Steuererklärung wieder kompensieren.

Ehegattensplitting

Dieses sogenannte Ehegattensplittung ist jedoch in der letzten Zeit zunehmend in der Kritik. Dies liegt auch daran, dass davon ausgegangen wird, dass ein/e Partner*in der Ehe weniger verdient als der oder die andere. Wenn die Partner*innen einer Ehe ein ungefähr gleich hohes monatliches Einkommen haben, lohnt sich diese Aufteilung in die Steuerklassen III und V nicht.

Mehr ALG durch Steuerklassenwechsel

Seit 2010 gibt es eine neue Steuerklasse, den „Faktor IV“. Während Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen können, ist ein zu geringes Arbeitslosengeld nicht nachforderbar. Mit einem Wechsel aus der Steuerklasse V in den „Faktor IV“ beugen Sie dem geringeren ALG vor. Der Wechsel in den Faktor IV muss von den Arbeitsagenturen anerkannt werden. Bei einer Einstufung von Verheirateten in die Steuerklasse III liegt das ALG I häufig einige hundert Euro über dem Satz, der bei Steuerklasse V geleistet wird.





Mit der Einführung des Faktors IV hat der Gesetzgeber auch eine Ausnahme geschaffen. Gilt normalerweise bei Bezug von Arbeitslosengeld die Steuerklasse, die am Jahresanfang eingetragen war, wird in diesem Sonderfall auch ein unterjähriger Steuerklassenwechsel akzeptiert.

Was ist „Faktor IV“ ?

Dieser Einstufung liegt die alte Steuerklasse IV zu Grunde. Kombiniert wird sie mit Ihren persönlichen Freibeträgen, beispielsweise Werbungskosten. Ihr Vorteil liegt während der Berufsausübung in einer niedrigeren Steuervorauszahlung und im Ernstfall im höheren Arbeitslosengeld-Bezug.

Der letztgenannte Fall greift auch, wenn der Wechsel der Steuerklasse erst kurz vor der Arbeitslosigkeit vorgenommen wurde. Die Höhe des Arbeitslosengeldes steigt mit dem Volumen der Freibeträge.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.