Durch Steuerklassenwechsel zu mehr Arbeitslosengeld

Was viele Verbraucher nicht wissen, die Steuerklasse kann entscheidend dafรผr sein, wie viel Arbeitslosengeld Sie bei Jobverlust bekommen. Warum das so ist, lesen Sie hier.

durch Steuerklassenwechsel zu mehr Arbeitslosengeld
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Steuerklassen

Viele berufstรคtige Ehepaare wรคhlen die Steuerklassen III und V. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die steuerliche Belastung, sondern bei Arbeitslosigkeit auch auf das Arbeitslosengeld I. In der Regel betrifft die Steuerklasse V die Ehefrauen. Wer sich anfรคnglich fรผr eine „falsche“ Steuerklasse entscheidet, zahlt bei den monatlichen Abzรผgen zu viel, kann dies dann aber รผber die Steuererklรคrung wieder kompensieren.

Ehegattensplitting

Dieses sogenannte Ehegattensplittung ist jedoch in der letzten Zeit zunehmend in der Kritik. Dies liegt auch daran, dass davon ausgegangen wird, dass ein/e Partner*in der Ehe weniger verdient als der oder die andere. Wenn die Partner*innen einer Ehe ein ungefรคhr gleich hohes monatliches Einkommen haben, lohnt sich diese Aufteilung in die Steuerklassen III und V nicht.

Mehr ALG durch Steuerklassenwechsel

Seit 2010 gibt es eine neue Steuerklasse, den „Faktor IV“. Wรคhrend Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurรผckholen kรถnnen, ist ein zu geringes Arbeitslosengeld nicht nachforderbar. Mit einem Wechsel aus der Steuerklasse V in den „Faktor IV“ beugen Sie dem geringeren ALG vor. Der Wechsel in den Faktor IV muss von den Arbeitsagenturen anerkannt werden. Bei einer Einstufung von Verheirateten in die Steuerklasse III liegt das ALG I hรคufig einige hundert Euro รผber dem Satz, der bei Steuerklasse V geleistet wird.

Mit der Einfรผhrung des Faktors IV hat der Gesetzgeber auch eine Ausnahme geschaffen. Gilt normalerweise bei Bezug von Arbeitslosengeld die Steuerklasse, die am Jahresanfang eingetragen war, wird in diesem Sonderfall auch ein unterjรคhriger Steuerklassenwechsel akzeptiert.

Was ist „Faktor IV“ ?

Dieser Einstufung liegt die alte Steuerklasse IV zu Grunde. Kombiniert wird sie mit Ihren persรถnlichen Freibetrรคgen, beispielsweise Werbungskosten. Ihr Vorteil liegt wรคhrend der Berufsausรผbung in einer niedrigeren Steuervorauszahlung und im Ernstfall im hรถheren Arbeitslosengeld-Bezug.

Der letztgenannte Fall greift auch, wenn der Wechsel der Steuerklasse erst kurz vor der Arbeitslosigkeit vorgenommen wurde. Die Hรถhe des Arbeitslosengeldes steigt mit dem Volumen der Freibetrรคge.

Tipps von Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV). Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main. Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tรคtig.

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